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KMU im Fokus – Newsreihe
Erfahrungswerte aus unserer Beratungspraxis und Impulse speziell für Klein- und Mittelbetriebe
Mit der KMU im Fokus Newsreihe greifen wir aktuelle Themen auf, die insbesondere KMU beschäftigen. Unsere Expertinnen und Experten teilen Erfahrungswerte aus unserer Beratungspraxis und geben Impulse speziell für Klein- und Mittelbetriebe. Wir freuen uns, Sie mit interessanten Beiträgen und Branchen-Insights auf dem Laufenden zu halten.
Themen im Überblick
- #KMUimFokus Nr 5/2022
- #KMUimFokus Nr 4/2022
- #KMUimFokus Nr 3/2022
- #KMUimFokus Nr 2/2022
- #KMUimFokus Nr 1/2022
#KMUimFokus Nr 5/2022
Besonderheiten in der Steuerberatung bei Start-ups
Mag. Stephan Karigl, Partner bei Deloitte Wien, ist neben der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen, auch unser Experte für Start-ups. Mit welchen Hilfsmaßnahmen der Staat Jungunternehmer:innen aktuell unterstützt und worauf Start-ups in der Gründungsphase achten sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten vom Staat gibt es derzeit?
Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Fördermöglichkeiten von Start-ups. Insbesondere die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) sowie die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) stellen unterschiedliche Förderprogramme für Start-ups zur Verfügung, in denen sie neben Beratungsleistungen zB nicht oder nur bedingt (zB bei Projekterfolg) rückzahlbare Zuschüsse, begünstigte Förderdarlehen oder Garantien für Kreditfinanzierungen vergeben. Aber auch regional gibt es unterschiedliche Förderstellen, in Wien zB die Wirtschaftsagentur Wien. Lassen Sie sich beraten, um nicht im „Förderdschungel“ den Überblick zu verlieren. Und denken Sie rechtzeitig daran – einige Förderungen müssen vor Projektbeginn beantragt werden.
Gibt es so etwas wie „Gründen nach Lehrplan“? Was sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren für Start-ups?
„Gründen nach Lehrplan“ gibt es vielleicht in der Theorie, meine praktische Erfahrung sagt aber was anderes. Unterschiedlichste Faktoren sind hier im Einzelfall zu berücksichtigen und können die Erfolgsaussichten beeinflussen. Es gibt aber mit Sicherheit einige Punkte, die fast immer zu beachten sind.
Dazu gehören einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen, zB die zur Anwendung kommenden gewerberechtlichen oder gar regulatorischen Vorschriften, IP-Themen oder die Wahl der am besten geeigneten Rechtsform. Auch wenn bei Start-ups in den meisten Fällen die GmbH zu empfehlen ist – insbesondere, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Investoren mit an Bord geholt werden sollen – kann je nach Business Case auch ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft Vorteile bringen. Weiters ist aus rechtlicher Sicht auch eine solide gesellschaftsrechtliche Grundlage für die Gründung zu beachten (Stichwort: Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag). Wenngleich Standard-Verträge aus dem Internet kostengünstig sind, können durch eine anwaltliche Beratung frühzeitig spätere Probleme vermieden werden.
Das Team ist mit Sicherheit einer der entscheidendsten Punkte für ein Start-up. Überlegen Sie sich gut, mit wem Sie gründen möchten und wer sonst noch für den jeweiligen Business Case benötigt wird.
Und natürlich darf bei einer sorgfältigen Planung auch ein fundierter Businessplan nie fehlen. Holen Sie sich frühzeitig Feedback und Input zu Ihrer Geschäftsidee von verschiedenen Seiten. Lassen Sie sich challengen. Inkubatoren können hier wesentliche Unterstützung bieten.
Welche Möglichkeiten der Finanzierung empfehlen Sie für Start-ups?
Start-ups können verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung nutzen. Gerade am Anfang ist eine Fremdkapitalfinanzierung aber in der Regel nicht möglich, weshalb zunächst Eigenmittel der Gründer:innen notwendig sein werden. Darüber hinaus sollte man frühzeitig über Fördermöglichkeiten nachdenken, wie bereits vorher erwähnt. Business Angel stellen ebenso in der Regel in einer relativ frühen Phase Eigenmittel zur Verfügung. Es sollte aber wohl überlegt sein, zu welchem Zeitpunkt die Aufnahme erster Investor:innen/Business Angel sinnvoll ist. Neben einem gutem Businessplan sollten bereits erste Erfolge nachweisbar sein und ein konkreter Plan und Bedarf für die zu investierenden Mittel vorliegen. Dies werden einerseits die Investor:innen verlangen, andererseits kann man aber auch nur so den gewünschten Unternehmenswert verteidigen und vermeiden, zu früh bzw. zu günstig zu hohe Anteile abzugeben.
Auch Crowdfunding kann zum richtigen Zeitpunkt eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit darstellen. Insbesondere wenn man es gleichzeitig als Marketingmaßnahme nutzen und sich bereits eine Community aufbauen kann.
Wichtig ist auch hier wieder eine gute Planung. Wenn ein Start-up sehr dringend weitere Mittel benötigt und hierfür wenig Zeit zur Verfügung steht, ist man häufig gezwungen ungünstige Konditionen anzunehmen; auch Fehler können dann viel leichter passieren, die die Entwicklung des Unternehmens nachhaltig negativ beeinflussen können. Eine vorausschauende Finanzplanung und eine regelmäßige Aktualisierung dieser kann derartige Probleme vermeiden.
Welchen steuer- und abgabenrechtlichen Herausforderungen begegnen Start-ups in der Praxis?
Ein klassisches Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen echten Dienstnehmer:innen und Freelancern (Werkverträgen). Die leider sehr hohen Personalkosten und Gehaltsnebenkosten führen dazu, dass gerade in diesem Bereich zu Beginn häufig versucht wird, echte Dienstverträge zu vermeiden und stattdessen mit Freelancern zu arbeiten. Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht eignen sich allerdings nicht alle Tätigkeiten für die eines Freelancers. Die Wahl der falschen Beschäftigungsform kann somit zu einem hohen Risiko späterer Umqualifizierungen und somit Nachzahlungen für ein Unternehmen führen.
Da – wie bereits besprochen – die Finanzierung des Start-ups gerade zu Beginn ein heikles Thema darstellt, sollte auch bei den Steuern und Abgaben darauf frühzeitig Rücksicht genommen werden. Eine realistische Einschätzung des erwarteten Ergebnisses in den ersten Jahren (im Rahmen der steuerlichen Registrierung anzugeben), vermeidet zu hohe Steuervorauszahlungen. Oder im Bereich der Umsatzsteuer kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung (insbesondere im B2B-Geschäft) zu Kostenvorteilen (Vorsteuerabzug) führen, auch wenn in den ersten Jahren noch mit keinen oder nur geringen Umsätzen gerechnet wird. Schließlich sollte nicht auf die Möglichkeit der Beantragung einer Forschungsprämie vergessen werden. Investments in F&E werden mit 14% staatlicher Prämie unterstützt, welche direkt auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben wird und somit ausbezahlt werden kann.
In welchen konkreten Bereichen unterstützen Sie Start-ups als Steuerberater? Mit welchen Anliegen können sich Start-ups an Deloitte wenden?
Die Arbeit mit Gründer:innen macht mir persönlich besonders Freude. Wir unterstützen insbesondere technologieorientierte Start-ups mit unserem Service Paket YES Tech. Deloitte Young Enterprise Services (YES) bietet Tech-Unternehmen während der Start-Up-Phase umfassende Beratung zu einem fairen (Fix-)Preis. Unsere internationale Vernetzung und unsere lokale Einbindung in der österreichischen Start-up Community bieten maximale Flexibilität in der Zusammenarbeit. Wir kümmern uns insbesondere um Accounting, Payroll und Tax Compliance Themen, sodass die Start-ups sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Weitere Details finden Sie auch unter www.deloitte.at/yestech.
Kontakt: Steuerberatung für Start-ups
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#KMUimFokus Nr 4/2022
Steuerberatung für freiberuflich Tätige in Krisenzeiten
Besonderheiten in der Steuerberatung von Freiberufler:innen
Mag. Sieglinde Moser, Partner bei Deloitte Wien, ist neben
der Betreuung größerer Mandate seit vielen Jahren auch auf die umfassende
Beratung von Freiberufler:innen im Raum Wien spezialisiert. Im Interview
spricht sie über die Besonderheiten in der täglichen Betreuung, den Einsatz von digitalen Lösungen und was es aus steuerrechtlicher Sicht bei freiberuflicher Tätigkeit zu beachten gilt.
Welche Tipps haben Sie als Expertin für freiberuflich Tätige in Krisenzeiten? Welche Unterstützungsmöglichkeiten vom Staat gibt es?
Noch genauer darauf schauen, dass es eine langfristige Geschäftsstrategie gibt, die auch auf unvorhergesehene Krisenszenarien flexibel reagieren kann. Dazu gehören ausreichende finanzielle Reserven und das Geschäftsmodell und Betriebsstruktur an die sich veränderten Bedingungen rasch anzupassen. Ein:e Partner:in, der:die über die nötige betriebswirtschaftliche Expertise verfügt und mit der sich ständig rasch veränderten Gesetzeslage und den aktuellsten Rahmenbedingungen vertraut ist, was heutzutage nur mehr im Rahmen eines großen Netzwerkes möglich ist.
Es gibt noch Zuschussinstrumente (Ausfallsbonus III, Verlustersatz III). Wir sehen jedoch, dass diese für Freiberufler:innen nicht relevant sind. Es fehlt – glücklicherweise – an den hohen Umsatzausfällen. Interessant, insbesondere aufgrund der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen, sind Entschädigungen nach dem Epidemieentschädigungsgesetz für Quarantänezeiten.
Freiberufler:innen sind zur jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet. Welchen steuer- und abgabenrechtlichen Herausforderungen begegnen sie häufig? Gab es hier Veränderungen aufgrund der Krisen?
Gerade im Bereich der Freien Berufe ist die Geschäftstätigkeit großen Schwankungen unterworfen. Auch Arbeitsaufwand und Einkommen sind zeitlich verschoben. Dies erfordert eine gute Finanzplanung aber auch eine realistische Berechnung von Vorauszahlungen von Einkommensteuer und – ganz wichtig – Sozialversicherungsbeiträgen, um spätere negative Überraschungen zu vermeiden.
Den Überblick über die Gesetzesänderungen zu behalten ist bereits herausfordernd, allerdings hat gerade die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass die wirkliche Herausforderung darin liegt, über Änderungen von Verordnungen, Richtlinien und FAQs, die in sich teilweise widersprüchlich sind, am Laufenden zu bleiben.
Nach 2 Jahren Pandemie ist der Einsatz von digitalen Lösungen nicht mehr wegzudenken. Wo finden sie Anwendung bei der Betreuung von Freiberufler:innen und welche Vorteile bringen sie mit sich?
Buchhalterische Tätigkeiten werden oft selbst oder von Mitarbeiter:innen neben deren eigentlicher Tätigkeit gemacht. Umso wichtiger sind Lösungen, die einfach zu bedienen sind, aber dennoch die steuerlichen Erfordernisse erfüllen. Hier kann die Digitalisierung große Dienste leisten, genauso in der Kommunikation, die in vielen Fällen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten stattfinden muss. Bei Ärzt:innen sind digitale Lösungen nötig, die auch die Abrechnung mit den Kassen erleichtern und gleichzeitig auf die strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen Rücksicht nehmen.
In Folge der Änderungen der Arbeitsweisen der letzten beiden Jahre haben sich viele Prozesse ins Digitale verlagert. Die Kontaktbeschränkungen der letzten Jahre haben die Übermittlung von Unterlagen und die Kommunikation ins digitale verlagert. Das bringt für die Mandanten den Vorteil, dass der Austausch von Unterlagen zeitlich flexibel außerhalb ihrer Geschäftszeiten stattfinden kann und für Standardprozesse keine zeitraubenden persönlichen Treffen erforderlich sind.
Dies ist ein großer Vorteil für standardisierte Prozesse, allerdings finde ich es dennoch sehr wichtig einen persönlichen Kontakt aufrechtzuerhalten um vorausschauend auf die Bedürfnisse von Freiberufler:innen reagieren zu können.
Freiberuflich Tätige dürfen auch Mitarbeitende einstellen. Welche Buchhaltungs- und Personalverrechnungsthemen beschäftigen dabei Ihre Klient:innen am meisten?
Probleme treten meist am Anfang der beruflichen Tätigkeit und nach in vielen Fällen schon kurzer erfolgreicher Zeit auf, wenn es nötig ist den Betrieb zu vergrößern und zusätzliches Personal einzustellen. Viele Angehörige der Freien Berufe sind es gewohnt in einer an Selbstausbeutung grenzenden Art und Weise zu arbeiten, ohne dass es eine klare Trennung von Beruf und Freizeit gibt. Dies kann dazu führen, dass arbeitsrechtliche Erfordernisse in Bezug auf Mitarbeiter:innen missachtet werden. Daher ist auch eine Beratung in dieser Hinsicht, aber auch in Bezug auf Fragen der Sozialversicherung oder spezielle Förderprogramme notwendig.
Wie können Sie als Steuerberaterin unterstützen? Welchen Stellenwert nimmt die persönliche Betreuung bzw. der persönliche Draht zu Ihren Klient:innen ein?
Viele Dinge und Handlungsweisen, die im Finanzbereich selbstverständliche sind, sind für viele Freiberufler:innen gerade am Beginn ihrer Tätigkeit oft Neuland und werden als belastend und einschränkend empfunden. Ich sehe meine Aufgabe nicht in einer reinen steuerberatenden Tätigkeit, sondern viel umfassender, damit sich meine Klient:innen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich verstehe ich berufsspezifische Denkweisen und kann umgekehrt auch schwierige Themen in einer Sprache kommunizieren, die leicht verstanden wird. Für eine gute Zusammenarbeit steht der persönliche Kontakt zum Klient:innen für mich an erster Stelle. Es ist der kontinuierliche Austausch, welcher es uns als Berater:innen ermöglicht, bestmöglichen Einblick in die Bedürfnisse und Anliegen unserer Klient:innen zu erhalten, und diesen dann zeitnah gerecht werden zu können.
Kontakt: Steuerberatung für Freiberufler:innen
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#KMUimFokus Nr 3/2022
Immobilien als „sicherer Hafen“ in der Geldanlage – auch in Krisenzeiten?
Aktuelle Herausforderungen wie die Coronakrise und geopolitische Risiken beschäftigen Österreichs Wirtschaft. Inwiefern die Immobilienbranche von den Krisen betroffen ist, wird sich erst im Laufe des Jahres zeigen. Unser Immobilien-Experte und Steuerberater in Graz, Mag. Friedrich Möstl, berichtet von seinen jüngsten Erfahrungen. Er gibt außerdem mögliche Handlungsempfehlungen für Immobilienunternehmen, -eigentümer:innen sowie -investor:innen, die in unsicheren Zeiten hilfreich sein können.
Wie attraktiv ist es derzeit in Immobilien zu investieren?
In Zeiten einer hohen Inflationsrate und niedriger Zinsen am Kapitalmarkt, sind Investitionen ins Sachvermögen immer interessant. Die Nachfrage und daher auch die Wertsteigerung sind in den letzten beiden Jahren besonders hoch. Laut Deloitte Property Index sind die Immobilienpreise für Häuser in Österreich trotz Coronakrise um 8,9 % gestiegen.
Ist es noch sinnvoll in Immobilien zu investieren oder ist es schon zu spät?
Bei Immobilieninvestitionen gilt es nach wie vor die drei L Regel zu beachten. Also Lage – Lage – Lage. Die Preise steigen weiterhin überdurchschnittlich. Der Großteil der Wohnimmobilien wird nach wie vor von jenen erworben, welche die Immobilie selbst nutzen. Die Immobilienveranlagung ist mit bestimmten Ausnahmen noch kein Spekulationsobjekt.
Was sind aktuell die Herausforderungen im Bereich Immobilieninvestitionen?
Die größte Herausforderung bringen derzeit die steigenden Baukosten. Einerseits verursacht durch krisenbedingte Lieferengpässe und andererseits durch knappe Personalressourcen bei den ausführenden Unternehmen im Baugewerbe und Baunebengewerbe. Man muss jedenfalls mit längeren Bauzeiten als bisher rechnen.
Welche Veranlagungsformen empfehlen Sie?
Das hängt vom Alter und Budget der Investorin oder des Investors ab. Ob für Sie ein kleines oder großes Bauherrenmodell von Vorteil ist oder vielleicht eine Ferienimmobilie, das können wir in einem Beratungsgespräch rasch feststellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl, Begleitung des Erwerbes und bei der laufenden Bewirtschaftung durch unsere Expertinnen und Experten aus Tax und Legal.
Kontakt: Steuerberatung für die Immobilienwirtschaft
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#KMUimFokus Nr 2/2022
Wie Vereine und NPO die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen meistern
Vereine und Non Profit Organisationen (NPO) leisten einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag in Österreich. Drei nicht-rückzahlbare, staatliche Unterstützungsfonds halfen den gemeinnützigen Organisationen bislang durch die COVID-19-Krise. Der vierte Zuschuss aus dem NPO-Fonds kann seit 21. Februar 2022 beantragt werden. Die schwer vorhersehbaren Entwicklungen der nächsten Monate werfen für Vereins-Verantwortliche dennoch Fragen auf. Was jetzt aus steuerlicher Sicht getan werden kann, erklären die Vereinsexperten Christoph Hofer und Wilfried Krammer.
Wo liegen aktuell die größten wirtschaftlichen Herausforderungen für Vereine und NPO?
Die Unsicherheiten bzgl. Corona sind groß. Vereine und NPO sind von den Maßnahmen stark beeinträchtigt, vor allem was die Durchführung von Veranstaltungen betrifft, die oft maßgeblich zu den Einnahmen beitragen.
Welche Maßnahmen können aus steuerlicher Sicht jetzt gesetzt werden, um weiterhin gut über die Runden zu kommen?
Das Um und Auf ist, seine Hausaufgaben zu machen: ein gut funktionierendes Rechnungswesen ist essenziell. Man sollte aber auch die Voraussetzungen für steuerliche Gemeinnützigkeit prüfen und dokumentieren, insbesondere auch im Hinblick auf die Statuten bzw. Satzungen der Vereine – hier liegen in der Praxis die größten Stolpersteine, die sich aber üblicherweise leicht beheben lassen. Die Zahlungen aus den NPO-Unterstützungsfonds knüpfen an vollständige und korrekte Zahlen aus dem Rechnungswesen und auch an die steuerliche Gemeinnützigkeit an – und beides kann auch überprüft werden. Gleichzeitig kann ich damit auch potenzielle Haftungen des Vereinsvorstandes minimieren.
Welche Erfahrungen im Zusammenhang mit Umgründungen können Sie aus Ihrer laufenden Beratungspraxis teilen?
Vereine sind von der Idee her nicht auf die Führung von Unternehmen ausgelegt. Ab einem gewissen Umfang der Tätigkeiten stößt man bei Vereinen an Grenzen – hinsichtlich des Managements, der zivilrechtlichen Haftungen etc. Dann kann sich die Ausgliederung der Aktivitäten in eine Tochtergesellschaft lohnen. Oft kommt der Impuls vom Vereinsvorstand, der seine persönlichen Haftungen reduzieren und gleichzeitig für ein professionelles Management sorgen möchte. Im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht gibt es viele Besonderheiten, die es bei Umgründungen zu beachten gilt – wir haben hier sehr viel Erfahrung.
Wie kann Deloitte gemeinnützige Organisationen unterstützen?
Die Praxis zeigt, dass es insbesondere für Vereine mit Landesstellen, Bezirksstellen und Ortsstellen eine erhebliche Herausforderung darstellt, ein angemessenes Rechnungswesen einzurichten, da in solchen Fällen die Mitwirkung der einzelnen Stellen erforderlich ist und entsprechend koordiniert werden muss. Deloitte unterstützt hier mit maßgeschneiderten Outsourcing-Lösungen, die rasch Überblick über das Ergebnis, die wirtschaftliche Lage und Liquidität des gesamten Vereins sowie der einzelnen Landes-, Bezirks- und Ortsstellen geben. Nur auf Basis fundierter Zahlen aus dem Rechnungswesen können die richtigen Entscheidungen getroffen und langfristig geplant werden. Auch Förderanträge können auf Basis valider Zahlen aus dem Rechnungswesen sehr effizient gestellt werden. Wichtig ist, dass Vereine und NPO Strukturen finden, die zum Umfang der Tätigkeit passen. Wir unterstützen dabei.
Kontakt: Steuerberatung für Vereine und Non Profit Organisationen
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#KMUimFokus Nr 1/2022
COVID-19: Steuertipps für Gewerbetreibende und den Handel
Nach dem kurzen, aber intensiven Weihnachtsgeschäft herrscht aufgrund der sich rasch ausbreitenden Virusvariante „Omikron“ erneut Unsicherheit bei Gewerbetreibenden und im Handel. Österreichs Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich einerseits von den vergangenen Lockdowns und den damit einhergehenden Umsatzeinbußen erholen zu müssen und andererseits, sich für künftige Restriktionen bestmöglich zu wappnen. Mit welchen Hilfsmaßnahmen der Staat die Branche weiterhin unterstützt und welche Fristen Unternehmer*innen aktuell besonders im Auge behalten sollten, schildert Clemens Klinglmair.
Welche Instrumente bietet der Staat aktuell zur wirtschaftlichen Abfederung der Auswirkungen der vergangenen Lockdowns?
Eines der wichtigsten Instrumente ist unverändert die Kurzarbeit zur Abfederung von mitunter großen Schwankungen im Personalbereich. Viele Betriebe kämpfen mit den Restriktionen wie beispielsweise 2G im stationären Handel und den damit einhergehenden Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb. Besonders betroffene Betriebe erhalten dabei bis Ende März 2022 weiterhin eine Kurzarbeitsbeihilfe von 100 %. Hinzu kommt, dass sich Vorgaben und Fristen laufend ändern. Neben der Kurzarbeit wurde auch der Verlustersatz bis Ende März 2022 verlängert und der Ausfallsbonus geht für die Zeiträume November 2021 bis März 2023 in seine dritte Auflage. Nicht verlängert wurde der beliebte Fixkostenzuschuss – dieser kann unverändert nur für Zeiträume bis Juni 2021 beantragt werden.
Welche Schritte sollten speziell Gewerbetreibende und Handelsunternehmen angesichts der COVID-19-Prognosen für Jänner und Februar setzen, um auch 2022 möglichst gut über die Runden zu kommen?
Das Um und Auf ist eine gute Planung für die ersten Monate bzw. für das ganze kommende Jahr – vor allem was die Liquidität betrifft. In Anbetracht der Umstände ist das natürlich schwierig, Planungen sollten daher laufend angepasst werden. Ein Teil dieser Planung sind die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wie z.B. der Verlustersatz bzw. der Ausfallsbonus. Während für den Verlustersatz naturgemäß neben einem entsprechenden Umsatzrückgang auch ein Verlust vorliegen muss, ist für die Inanspruchnahme des Ausfallsbonus der Umsatzrückgang allein ausreichend. Positiv anzumerken ist, dass die Antragstellung für den Ausfallsbonus im Normalfall unkompliziert ist und die Auszahlung der Hilfe erfahrungsgemäß recht rasch erfolgt.
Welche Unternehmen gelten für den Ausfallsbonus als anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind hier grundsätzlich alle Unternehmen, die im Zeitraum Jänner bis März einen Umsatzrückgang von mindestens 40 % erleiden – für November und Dezember genügt sogar ein Umsatzrückgang von mindestens 30 %. Betrachtet werden stets einzelne Monate. Die Ersatzrate ist branchenabhängig und beträgt zwischen 10 % (z.B. KFZ-Händlerinnen und Händler) und 40 % (z.B. Gastronomie), wobei ein Deckel von EUR 80.000 pro Kalendermonat zur Anwendung gelangt – es handelt sich also eher um eine Unterstützung für KMU. Eine Antragstellung kann ab dem 10. Tag des Folgemonats erfolgen.
Welche Fristen sind beim Fixkostenzuschuss 800.000 und dem verlängerten Verlustersatz einzuhalten?
Um Unternehmen in Richtung Jahresende zu entlasten, wurden die Antragsfristen für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz für Zeiträume bis zum 30. Juni 2021 bis 31. März 2022 verlängert – diese Unterstützungsmaßnahmen stehen also unverändert allen betroffenen Monaten offen und dahingehende Möglichkeiten sollten unbedingt überprüft werden. Vor allem durch die richtige Auswahl der Unterstützungsmaßnahme bzw. der optimalen Zeiträume können hier mitunter beträchtliche Förderungen lukriert werden.
Welche Unterstützungsleistungen bietet Deloitte im Zusammenhang mit den COVID-19-Hilfsmaßnahmen?
Das Ausschlaggebende bei der Vielzahl an verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen und Möglichkeiten ist, den Überblick nicht zu verlieren. Wir unterstützen gerne bei der Auswahl der besten Unterstützungsmaßnahmen bzw. bei der Ermittlung der optimalen Förderhöhe. Nebstbei ist uns vor allem die aktive Beratung unserer Kundinnen und Kunden ein echtes Herzensanliegen. Vor allem in Zeiten wie diesen ist es uns wichtig, ständigen Kontakt zu halten, sodass ein reibungsloser Informationsfluss gewährleistet werden kann.
Worauf sollte man aus steuerlicher Sicht sonst noch achten? Mit welchen steuerlichen Besonderheiten sollte die Branche 2022 unter Umständen rechnen?
In den Bereichen Gewerbe und Handel gibt es sicherlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine finanzielle Belohnung im Zusammenhang mit Corona erhalten sollen. Kurzfristig wurde dafür die Möglichkeit einer steuerfreien Corona-Prämie bis EUR 3.000 wiedereingeführt, welche bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 ausbezahlt werden kann. Darüber hinaus können – wie schon für das Kalenderjahr 2020 – auch für 2021 Gutscheine bis zu einem Wert von EUR 365 bis Ende Jänner 2022 steuerfrei an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgegeben werden. Voraussetzung ist hier, dass dieser Betrag nicht bereits durch Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeiern) ausgeschöpft wurde. Ganz generell geht es neben der Optimierung solcher Maßnahmen und der Planung für das Jahr 2022 mitsamt Optimierung der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen aber vor allem um die strategische Ausrichtung. Corona verändert bzw. beschleunigt die Veränderung in vielen Geschäftsprozessen – sei es beschaffungsseitig, betreffend Vertriebsmodelle oder auch innerhalb der Unternehmen selbst. Hier gilt es an der grundlegenden Ausrichtung zu arbeiten, wobei diese Überlegungen auf einer mittelfristigen Erfolgsplanung fußen sollten.
Kontakt: Steuerberatung für Gewerbetreibende und den Handel
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#KMUimFokus Nr 2/2021
Steuerberatung von Ärzt*innen in Zeiten von COVID-19
Ob im Spital tätig, in einem Angestellten-Verhältnis beschäftigt oder niedergelassen: Ärztinnen und Ärzte stehen medial im Fokus. Wir beleuchten, in welchen steuerlichen Belangen die Branche im vergangenen Corona-Jahr Unterstützung benötigte, welche steuerrechtlichen Fragen sie aktuell am meisten beschäftigen und wo Optimierungspotenziale unbedingt genützt werden sollten. Praxis-Erfahrungen von Karin Eckhart – sie ist spezialisiert auf die Betreuung von Ärztinnen und Ärzten.
Mit welchen Herausforderungen sehen sich Ärztinnen und Ärzte aktuell konfrontiert?
In der heutigen Gesellschaft ist die Gesundheitsversorgung so wichtig wie noch nie. Man denke an die letzten Monate, die aufgrund der COVID-19-Situtation für viele zur Ausnahmesituation wurden. Der Druck auf die Ärzteschaft steigt, in immer kürzer Zeit eine Vielzahl an Patientinnen und Patienten zu behandeln. Somit bleibt kaum Zeit, um seine Tätigkeit „steuerlich“ zu optimieren und sich durch den Förderdschungel zu bewegen. Und genau hier setzt Deloitte an. In erster Linie gilt es, die gegebenen Ressourcen effizient zu nützen, Randthemen an Expertinnen und Experten auszulagern und sicherzustellen, dass die Liquidität gesichert bleibt bzw. ein Liquiditätspuffer eingeplant wird.
Welche steuerlichen Besonderheiten ergeben sich für Ärztinnen und Ärzte durch die Pandemie?
Im Bereich der „Kassenärzte“ gibt es Verschiebungen mit den Akontierungen der Kassenzahlungen. Somit musste das Augenmerk auf die Liquiditätsplanung gelegt werden. Auch in Hinblick auf die breite Förderlandschaft – man denke an die Fixkostenzuschüsse, Investitionsprämien und Umsatzersätze – ist zu sagen, dass die Beantragung Zeit, Know-how und ein genaues Rechnungswesen erfordert. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass nach einem gestellten Antrag Überprüfungen folgen können und sich die Auszahlung verzögert.
Wie kann Deloitte unterstützen?
Das A und O ist ein einfaches, verständliches und flexibles Rechnungswesen. Egal ob für die Erstellung der Steuererklärungen, für die Berechnung von Zuschüssen oder für die Erstellung von Planungsrechnungen, es ist ein solides Grundgerüst erforderlich. Deloitte unterstützt schon ab der Belegaufbereitung, über die Planung bis hin zur Förderungsabwicklung und Betriebsübertragung. Digitale Cloud-Lösungen für den Datentransfer sowie auch kurzfristige Unterstützung im Rechnungswesen oder ein Health Check des derzeitigen Rechnungswesens können flexibel gestaltet werden.
Welche Optimierungspotenziale stellen Sie in der laufenden Beratungspraxis von Ärztinnen und Ärzten fest?
In erster Line gilt es zu wissen, wann welche Zahlungen zu tätigen sind und wie viel Geld zur freien Verfügung steht. Ein Gespräch vorab mit der Steuerberaterin bzw. dem Steuerberater (z.B. vor größeren Investitionsentscheidungen oder vor Jahresende) ermöglicht es, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten bestmöglich zu nützen. In der Praxis besteht oftmals das Problem, dass Klientinnen und Klienten zu spät zu uns kommen und eine präventiv-steuerliche Behandlung nicht mehr möglich ist. Zu wissen, welche Erwartungen Klientinnen und Klienten an die Steuerberaterin bzw. den Steuerberater haben und welche Informationen individuell benötigt werden, kann nur mithilfe laufender Beratung sichergestellt werden.
Warum lagern gerade jetzt viele Ärztinnen und Ärzte ihr Rechnungswesen an Deloitte aus?
Die Verantwortung, das Rechnungswesen auszulagern, zeigt Vertrauen – Vertrauen zu einer Expertin bzw. einem Experten. Das Steuerrecht wird von Jahr zu Jahr umfassender, die einzelnen Bestimmungen immer detaillierter und die Auswahlmöglichkeiten oftmals größer. Auch das Thema der Datensicherheit in Hinblick auf Hackerattacken rückt immer weiter in den Vordergrund. Ein flexibles Beratungsunternehmen an seiner Seite zu haben, das über entsprechendes Know-how und Branchenerfahrung verfügt, ist hier ein großer Vorteil und bedeutet auch weniger Arbeit für die einzelne Ärztin bzw. den einzelnen Arzt.
Primärversorgungseinheiten und Gruppenpraxen rücken vermehrt in den Fokus des österreichischen Gesundheitssystems. Inwiefern können Sie bei der Errichtung unterstützen?
Wir nehmen einen Trend wahr, dass – gerade in ländlichen Regionen – bestehende Ordinationen übernommen oder eigene Ordinationen gegründet werden. Medizinerinnen und Mediziner kommen auch oft zu zweit oder zu dritt zu uns, um sich zu Gruppenpraxen beraten zu lassen. Die Nutzung von Synergieeffekten und Kosten- sowie Zeiteinsparungen stehen hier im Vordergrund. Wir beraten und unterstützen dann natürlich auch bei der Erstellung von Businessplänen und Cash-Flow-Rechnungen zur Erlangung von Finanzierungen sowie beim Vergleichen von Kreditkonditionen.
Speziell bei den Primärversorgungseinheiten (PVE) können wir von Anfang an unterstützen: Von der Idee zur Planung und Umsetzung bis hin zur Nachbetreuung. Wir verfügen in allen Bundesländern über die entsprechenden Kontakte und Netzwerke.
Kontakt: Steuerberatung für Ärztinnen und Ärzte
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#KMUimFokus Nr 1/2021
Tourismusbetriebe rüsten sich für die Zukunft
Viele Tourismusbetriebe nutzten die Lockdowns im letzten Jahr, um ihre Finanzprozesse zu digitalisieren. Bei der Optimierung und Umsetzung durfte Deloitte Hoteliers, Gastronomen sowie Freizeit- und Sportbetriebe begleiten. Welche Erfahrungen wir dabei sammeln konnten und mit welchen häufig gestellten Fragen unsere Klientinnen und Klienten an uns herangetreten sind, erzählt Andreas Kapferer.
Warum war für viele Unternehmen gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, Transformationsprozesse im Rechnungswesen anzustoßen?
Für kleinere KMU ist es typisch das Rechnungswesen an die Steuerberatung auszulagern. Es ist seit einiger Zeit aber auch bei größeren KMU ein anhaltend starker Trend zum Outsourcing der Buchhaltung zu verzeichnen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Entscheidend ist die zunehmende Komplexität und die Schwierigkeit Personal für diese Aufgaben zu rekrutieren. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind nun derart weit fortgeschritten, dass viele der Gründe, die gegen eine Auslagerung gesprochen haben, nicht mehr entscheidend sind. Der allgemeine Digitalisierungsschub im letzten Jahr hat dies bewusst gemacht.
Welche Ziele wurden angestrebt? Mit welchen Fragestellungen kamen die Unternehmen auf Deloitte zu?
Oft streben Unternehmen eine Professionalisierung ihrer Finanzprozesse und im Rechnungswesen an. Das bedeutet eine höhere Effizienz, bessere Qualität und zeitnahes Reporting. Damit können Unternehmen Risiken wie Personalausfall und finanzstrafrechtliche Risiken minimieren und Zeit gewinnen, um sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.
Die große Frage beim Outsourcing ist stets: „Wie ist gewährleistet, dass mein Unternehmen weiterhin volle Einsicht in die eigenen Daten hat und kein Informationsverlust eintritt?“
Welche (branchenspezifischen) Herausforderungen ergaben sich für Deloitte und für die Unternehmen?
Die Digitalisierung führt vor allem dann zu großen Vorteilen, wenn der Datenimport und -export weitgehend automatisiert erfolgen kann. Dafür müssen Schnittstellen aufeinander abgestimmt werden. Eine Auseinandersetzung mit den Vorsystemen bei unseren Klienten ist dafür entscheidend. Ein an die Branche und das Unternehmen angepasstes Reporting kann mittlerweile auch für KMU digital und automatisiert zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnis der für die Branche und das Unternehmen wichtigsten Kennzahlen ist Voraussetzung, um einen echten Mehrwert zu bieten.
Welche konkreten Ergebnisse konnten für die Tourismusbetriebe erreicht werden?
Ortsunabhängiges Arbeiten ist im letzten Jahr zum Normalfall geworden. Die möglichst vollständige Digitalisierung der Finanzprozesse ist dafür eine unbedingte Voraussetzung. Dies gilt sowohl für die unternehmensinternen Prozesse als auch für die Schnittstellen beim Outsourcing. Viele Tourismusunternehmen haben das letzte Jahr genutzt, um dieses Ziel zu erreichen.
Mit welchen nächsten Digitalisierungsschritten ist zu rechnen?
Neue Tools und Ansätze machen es für Unternehmen immer einfacher, Informationen in Echtzeit zu sammeln, zu analysieren und auszutauschen – dadurch wird ein Großteil des Rätselratens aus den Prozessen genommen. Auch die Erstellung von wichtigen Was-wäre-wenn-Szenarien wird zunehmend einfacher und fortschrittlicher. Gerade die COVID-19 Pandemie hat eindrücklich aufgezeigt, wie schnell sich die Rahmenbedingungen und die Marktsituation verändern können. Für unser KMU-Klientel ist es wichtig, dass diese Tools im Finanzbereich einfach und flexibel durch Deloitte angeboten werden, da eigene Ressourcen hierfür meist nicht zur Verfügung stehen.
Kontakt: Steuerberatung für Tourismusbetriebe
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