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Zusammenspiel von Unternehmensberichterstattung und Klimawandel

Wie die externe Unternehmensberichterstattung von den Auswirkungen des Klimawandels beeinflusst wird

Der Klimawandel bringt weitreichende Veränderungen für die Wirtschaft mit sich. Die Berücksichtigung dieser Veränderungen in der Unternehmensberichterstattung gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Ein praktisches Rahmenkonzept erklärt, wie der Klimawandel nachhaltig in die Unternehmensberichterstattung einfliesst und damit das Investorenvertrauen gestärkt werden kann.

Zuerst veröffentlicht in EXPERT FOCUS 10 | 2020

1. DIE TASK FORCE ON CLIMATE-RELATED FINANCIAL DISCLOSURES (TCFD)

Investoren, Aufsichtsbehörden und andere Interessenvertreter der Wirtschaft fordern zunehmend von Unternehmen, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen und die Offenlegung hinsichtlich klimarelevanter Themen zu erweitern. Initiativen wie Climate Action 100+ und The Institutional Investors Group on Climate Change vereinen die Stimmen von Investoren, die von Unternehmen aktiv fordern, Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen und klimarelevante Informationen offenzulegen.

Ein breit akzeptiertes Rahmenkonzept zur freiwilligen, einheitlichen und vergleichbaren Berichterstattung von klimarelevanten Informationen wurde durch die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD, Task Force) entwickelt. Die Task Force wurde im Jahr 2015 von einem internationalen Gremium, dem Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board), gegründet. Ziel der Task Force ist es, Offenlegungsempfehlungen abzugeben, die von Investoren,  Kreditgebern, Versicherern und anderen Stakeholdern weltweit erwartet werden, um klimarelevante Risiken und Chancen angemessen beurteilen zu können. Die Task Force wird von über 1027 Unternehmen und Organisationen mit einer Marktkapitalisierung von über $ 12 Bio. unterstützt.

Die Grundlage für die Umsetzung der Offenlegungsempfehlungen der Task Force ist ein umfassendes Verständnis der Risiken und Chancen des Klimawandels in Bezug auf das jeweilige Unternehmen. Das Ziel der Offenlegungsüberlegungen der Task Force ist die Schaffung von Einheitlichkeit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen. Die Analyse von Risiken und Chancen des Klimawandels und deren Anwendung auf bekannte Fragestellungen in der Rechnungslegung ist von grosser Relevanz. Die narrative Berichterstattung anhand des Modells der Task Force muss im Einklang mit den Aussagen in der gesamten Jahresrechnung stehen (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: BERICHTERSTATTUNG GEMÄSS TASK-FORCE-MODELL

2. RISIKEN UND CHANCEN DES KLIMAWANDELS

Um die klimarelevanten Offenlegungsempfehlungen umsetzen zu können, müssen Unternehmen zunächst die Risiken und Chancen des Klimawandels auf ihr Geschäftsumfeld analysieren.

Das Modell der Task Force empfiehlt die Risiken in zwei Kategorien einzuteilen:

  • Physische Risiken und
  • Übergangsrisiken.

Physische Risiken sind Risiken, die mit Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit aufgrund des Klimawandels verbunden sind. Physische Risiken können akut auftreten, z. B. einmalige Störungen durch extreme Wetterereignisse. Sie können aber auch dauerhafte Veränderungen darstellen, wie z. B. steigende globale Durchschnittstemperaturen oder ein Anstieg des Meeresspiegels.

Übergangsrisiken entstehen aufgrund des Übergangs auf eine emissionsarme Wirtschaft, bzw. aufgrund des weltweiten Engagements zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs:

  • Politische und rechtliche Risiken; u. a. können Regierungen die Ressourcennutzung einschränken oder Steuern auf CO2-Emissionen erhöhen. Dies kann z. B. zu einer Erhöhung der Betriebskosten führen. Eine Zunahme von Rechtsstreitigkeiten gegen Regierungen oder auch direkt gegen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz erhöht die rechtlichen Risiken.
  • Technologierisiken; u. a. können neue Technologien die Nachfrage nach existierenden Produkten und Dienstleistungen verringern. Mit der Entwicklung neuer Technologien sind oftmals auch hohe Kosten verbunden.
  • Marktrisiken; u. a. kann sich das Käuferverhalten verändern, sodass die Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen steigt. Wir sehen diese Entwicklung z. B. bereits bei Lebensmitteln und Kleidung sowie im Transportsektor. Veränderte Märkte und die teilweise eingeschränkte Verfügbarkeit von Ressourcen können auch zu erhöhten Kosten für Rohstoffe und Produktion führen.
  •  Reputationsrisiken; u. a. haben Stakeholder hohe Erwartungen an Unternehmen, wie diese auf klimarelevante Sachverhalte reagieren sollten. 

Ebenso wichtig im Task-Force-Modell sind die Chancen, die sich aus dem Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft ergeben:

  • Höhere Ressourceneffizienz, z. B. durch die Entwicklung effizienter und kostengünstiger Maschinen. 
  • Nutzung erneuerbarer Energiequellen kann mit Kostensenkungen im operativen Bereich verbunden sein. 
  • Ggf. entstehen Wettbewerbsvorteile durch eine frühzeitige Anpassung des Produktportfolios bzw. Dienstleistungsspektrums an emissionsarme Alternativen.
  • Eintritt in neue Märkte kann mit einem erweiterten Geschäftsfeld und neuen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit verbunden sein.
  • Erhöhte Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens gegenüber Veränderungen im Geschäftsumfeld durch eine Versorgung mit nachhaltigen Ressourcen.

3. OFFENLEGUNGSEMPFEHLUNGEN DER TCFD

Nachdem ein Unternehmen die Risiken und Chancen des Klimawandels analysiert hat, können anschliessend die elf Offenlegungsempfehlungen der Task Force (OE 1 bis OE 11) umgesetzt werden. Die Empfehlungen sind auf Unternehmen in verschiedenen Branchen und Rechtsordnungen anwendbar und betreffen die folgenden Kernbereiche eines Unternehmens:

  • Governance, 
  • Strategie, 
  • Risikomanagement sowie
  • Kennzahlen und Ziele.
3.1 Governance

Die Task Force empfiehlt, dass Unternehmen die Grundsätze der Unternehmenssteuerung in Bezug auf klimarelevante Risiken und Chancen offenlegen:

  • OE 1: die Rolle des Verwaltungsrats bei der Überwachung von klimarelevanten Risiken und Chancen.
  • OE 2: die Rolle der Unternehmensleitung bei der Bewertung und dem Management von klimarelevanten Risiken und Chancen.

Um diese Empfehlungen umzusetzen, sollten in der Unternehmenspraxis verschiedene interne Stakeholder und Abteilungen eingebunden sein.

3.2 Strategie

Bezüglich der Unternehmensstrategie empfiehlt die Task Force folgende Offenlegungen:

  • OE 3: klimarelevante Risiken und Chancen, die das Unternehmen kurz-, mittel- und langfristig identifiziert hat. Hierbei ist es wichtig zu realisieren, dass grundsätzlich jedes Unternehmen vom Klimawandel betroffen sein kann.
  • OE 4: Auswirkungen der klimarelevanten Risiken und Chancen auf das operative Geschäft, die Strategie und die Finanzplanung des Unternehmens. Da die klimarelevanten Risiken und die Chancen teilweise ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, ist es notwendig, dass die Risikobeurteilung auf die Wertschöpfungskette und das Geschäftsmodell des Unternehmens abgestimmt ist.
  • OE 5: die Widerstandsfähigkeit der Unternehmensstrategie hinsichtlich verschiedener Klimawandel-Szenarien. Es ist erforderlich, dass Unternehmen die zahlreichen Unsicherheiten analysieren und einen langfristigen Zeithorizont bei ihrer Planung berücksichtigen.
3.3 Risikomanagement

Oftmals fehlen Investoren zuverlässige Informationen darüber, wie klimarelevante Risiken im unternehmensweiten Risikobeurteilungsprozess berücksichtigt werden. Daher empfiehlt die Task Force, dass Unternehmen die Prozesse zur Identifizierung und zur Bewertung (OE 6) sowie zum Management (OE 7) von klimarelevanten Risiken offenlegen. Zudem sollte offengelegt werden, wie diese Prozesse in das allgemeine Risikomanagement (OE 8) des Unternehmens integriert werden.

3.4 Kennzahlen und Ziele

Die Task Force empfiehlt, dass Unternehmen wesentliche Kennzahlen und Ziele offenlegen, die zur Bewertung und Steuerung klimarelevanter Risiken und Chancen herangezogen werden:

  • OE 9: Offenlegung der von einem Unternehmen zur Bewertung klimarelevanter Risiken und Chancen verwendeten Kennzahlen im Einklang mit der Unternehmensstrategie und dem Risikomanagementprozess.
  • OE 10: Offenlegung der Treibhausgasemissionen sowie der damit verbundenen Risiken.
  • OE 11: Beschreibung der unternehmensinternen Ziele, die zum Management klimarelevanter Risiken und Chancen verwendet werden, sowie ein Soll-Ist-Vergleich der Zielerreichung. 

Um die Anwendung dieser elf Offenlegungsempfehlungen in der Praxis umzusetzen, hat die Task Force einen Implementierungsleitfaden entwickelt (TCFD Implementation Guide). Für eine Übersicht über Offenlegungen von Anwendern und gute Praxisbeispiele hat die Task Force zusätzlich das Good Practice Handbook herausgegeben. Die Offenlegungsempfehlungen und die praktischen Anwendungsbeispiele sollen Unternehmen helfen, bestmöglich mit Investoren im Bereich der Klimaberichterstattung zu kommunizieren.

4. EINFLUSS DES KLIMAWANDELS AUF DIE JAHRESRECHNUNG

Das Rahmenkonzept der Task Force zielt auf eine einheitliche und vergleichbare Offenlegung von klimarelevanten Informationen ab. Die Offenlegung der von einem Unternehmen getroffenen Annahmen zur Beurteilung von Risiken und Chancen in den Bereichen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele sollen auf die Informationsbedürfnisse der Investoren abgestimmt sein.

Im Modell der Task Force wird hervorgehoben, dass sich die klimarelevanten Risiken und Chancen ebenfalls auf Erträge und Aufwendungen, Zahlungsflüsse, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie auf die Finanzierung eines Unternehmens auswirken können. Es sind daher ggf. weitere Offenlegungspflichten bzw. Angaben im Anhang zu beachten, die je nach Unternehmen stark variieren können.

Zusätzlich müssen je nach gesetzlichen Publizitätsvorschriften weitere Angaben in der Jahresrechnung erfolgen. In der Schweiz wird die Erstellung eines Lageberichtes nach Art. 961c OR verlangt. Im Lagebericht kann der Einfluss des Klimawandels auf den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage erläutert werden, falls der Einfluss als wesentlich angesehen wird.

4.1 Umgang mit Unsicherheiten

Es besteht eine erhebliche Unsicherheit in der Annahme, um wie viel Grad die globale Temperatur ansteigen wird und welche Auswirkungen verschiedene Klimawandel-Szenarien auf die Geschäftstätigkeit haben. In Übereinstimmung mit der Forderung von Investoren und Aufsichtsbehörden nach Transparenz empfiehlt die Task Force, dass die Offenlegung dieser Annahmen in der Jahresrechnung klar, ausgewogen und aussagekräftig ist. Zudem sollen die Annahmen vertretbar sein und mit folgenden Bereichen übereinstimmen:

  • Strategie, Risikomanagement und Offenlegung des Geschäftsmodells;
  • Verpflichtungen, die das Unternehmen gegenüber Investoren und anderen Interessengruppen eingegangen ist; und
  • Zusagen der Regierungen zu Abkommen, die das Unternehmen
    betreffen, z. B. das Übereinkommen von Paris, das zum Ziel hat, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2° C zu begrenzen.
4.2 Beurteilung der Unternehmensfortführung

Bei der Erstellung der Jahresrechnung besteht die Pflicht, eine Beurteilung der Fähigkeit zur Unternehmensfortführung vorzunehmen. Bei dieser Beurteilung müssen alle zum Zeitpunkt der Jahresrechnung, bzw. der Genehmigung der Jahresrechnung, verfügbaren Informationen über die Zukunft berücksichtigt werden, einschliesslich aller klimarelevanten Informationen, die sich u. a. auf Budgets und Prognosen auswirken können.

4.3 Bewertung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Mit dem Klimawandel zusammenhängende Veränderungen können darauf hindeuten, dass ein Vermögenswert früher als bisher erwartet nicht mehr verfügbar ist, kommerziell veraltet ist oder ersetzt werden muss. Solche Faktoren beeinflussen die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts nach IFRS.

Falls ein Vermögenswert nach dem Ertragsansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, wirkt sich der Einbezug von klimabedingten Unsicherheiten auf verschiedene Faktoren aus. Die Unsicherheiten können z. B. zu Änderungen der Schätzungen der Zahlungsflüsse führen oder zu Änderungen der Risikoeinschätzung, die mit dem Erreichen dieser Zahlungsflüsse verbunden sind. Erhöhte Kosten für Ressourcen, Produktion, Versicherungen sowie für die Einhaltung neuer Richtlinien oder Gesetze müssen ggf. ebenfalls berücksichtigt
werden. Zudem kann das Risiko aus dem Klimawandel zu einem Risikozuschlag beim Diskontsatz führen.

Bei Vermögenswerten, die nach dem Marktansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ist zu prüfen, ob ggf. eine Anpassung der von einem Vergleichsunternehmen notierten Preise oder Transaktionen erforderlich ist, um ein höheres oder niedrigeres Klimaänderungsrisiko widerzuspiegeln.

4.4 Bewertung von finanziellen Vermögenswerten

Klimabedingte Ereignisse, wie z. B. Überschwemmungen oder Wirbelstürme, können zu Betriebsunterbrechungen oder auch zu einem höheren Wertberichtigungsbedarf bei Vermögenswerten führen und damit die Kreditwürdigkeit von Unternehmen als Kreditnehmer beeinträchtigen. Politische und regulatorische Änderungen, die zur Bekämpfung des Klimawandels eingeführt werden, können ebenfalls zu einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit in den betroffenen Sektoren und Ländern führen. Somit ergibt sich bei der Bestimmung der erwarteten Zahlungsausfälle eine Vielzahl möglicher negativer künftiger Szenarien, die sich zum einen auf die Wahrscheinlichkeit der Zahlungsfähigkeit von Kreditnehmern auswirkt und zum anderen auf das Ausmass der Verluste, die der Kreditgeber bei einem Ausfall erleidet.

Die Auswirkungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die von Unternehmen ausserhalb der Finanzbranche gehalten werden, sind ggf. weniger schwerwiegend. Der kurzfristige Charakter dieser Forderungen führt dazu, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Zahlungsfähigkeit der Schuldner während der Zeit, in der die Forderungen ausstehend sind, vermutlich weniger stark verändern.

4.5 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und belastende Verträge

Die Geschwindigkeit und der Veränderungsgrad des Klimawandels sowie begleitende politische und regulatorische Massnahmen der Regierungen können sich auf die Erfassung, Bewertung und Offenlegung von Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und belastenden Verträgen auswirken.

  • Notwendigkeit der Bildung zusätzlicher Rückstellungen für neue Verpflichtungen oder für bereits bestehender Verpflichtungen, die nun als wahrscheinlich angesehen werden. Solche Rückstellungen könnten z.B. aufgrund von Geldstrafen für umweltschädliche Aktivitäten oder für die Nichterfüllung klimarelevanter Ziele notwendig sein.
  • Der Stilllegungszeitpunkt eines Vermögenswertes kann früher eintreten, wodurch Mittelabflüsse für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Stilllegung ebenfalls früher als geplant eintreten.
  • Neue Eventualverbindlichkeiten für mögliche Verpflichtungen oder bestehende Eventualverbindlichkeiten, die früher als nicht wahrscheinlich beurteilt wurden, müssen nun ggf. offengelegt werden.
  • Die bei der Bewertung der Rückstellungen angewendeten Zahlungsflüsse und Diskontsätze müssen die Risiken und Unsicherheiten des Klimawandels berücksichtigen.
  • Wenn die Kosten für die Erfüllung eines Vertrags steigen oder der Nutzen aus der Vertragserfüllung abnimmt, können belastende Verträge entstehen.
4.6 Pensionsverpflichtungen

Nach IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» werden bei der Beurteilung der Pensionsverpflichtungen alle wesentlichen finanziellen Risiken berücksichtigt. Dazu gehört auch, wie sich der Finanzierungsgrad einer Pensionskasse aufgrund von Risiken des Klimawandels ändern kann, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Arbeitgeberbeiträge. Die demografischen Annahmen und die Performance eines Anlageportfolios können unter verschiedenen Klimawandel-Szenarien variieren, was sich auf die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen auswirkt. Weiterhin ist es angesichts einer eventuell höheren Volatilität wahrscheinlicher, dass die Anlageverantwortlichen von Pensionskassen versuchen, ihre Portfolios neu auszugleichen und ihre Anlage- und Absicherungsstrategien anpassen, um Risiken zu minimieren.

Die Angaben in der Jahresrechnung sollten in jedem Fall die mit leistungsorientierten Plänen verbundenen Risiken erklären.

4.7 Werthaltigkeit von latenten Steuerforderungen

Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit der latenten Steuerforderungen sollten die Annahmen über die Prognose zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne mit den Annahmen übereinstimmen, die anderen Gewinnprognosen zugrunde liegen, die bei der Erstellung der Jahresrechnung verwendet wurden. Diese Annahmen können durch die Auswirkungen des Klimawandels wesentlich beeinflusst werden.

4.8 Neue Abgaben oder Steuern

Es können neue Abgaben oder Steuern eingeführt werden, um den Übergang zu einer emissionsarmen Welt zu fördern. Abgaben sind gemäss IFRIC 21 «Abgaben» zu erfassen, sofern die Verpflichtung gesetzlich geregelt ist. Alle Einkommensteuereffekte sind unter IAS 12 «Ertragsteuern» abzubilden. Bei der Unterscheidung zwischen einer Abgabe und einer Einkommensteuer und der Anwendung von IFRIC 21 oder IAS 12 ist in diesem Zusammenhang Vorsicht geboten.

4.9 Anreizsysteme

Unternehmen können Anreizsysteme für das Management einführen, die den Übergang zu einer emissionsarmen Welt fördern. Solche Programme können je nach Art der Prämien entweder in den Anwendungsbereich von IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» oder IFRS 2 «Anteilsbasierte Vergütung» fallen. Die Anreizsysteme sollten in der Regel wie alle anderen Schätzungen oder versicherungsmathematischen Annahmen für Leistungen an Arbeitnehmer nach IAS 19 oder als leistungsabhängige Bedingung für anteilsbasierte Vergütungen nach IFRS 2 behandelt werden.

4.10 Offenlegung wesentlicher Annahmen und Schätzungen

Sofern die Annahmen über die Auswirkungen des Klimawandels mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, sodass eine mögliche Änderung dieser Annahmen zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs führen könnte, dann müssen nach IAS 1 «Darstellung des Abschlusses» Angaben über die Art der Annahmen gemacht werden.

Darüber hinaus sollten ausreichend Informationen offengelegt werden, damit die Leser der Jahresrechnung die Sensitivität der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf potenzielle Änderungen der Annahmen verstehen können.

5. FAZIT

Die detaillierte Analyse von klimarelevanten Risiken und Chancen sowie die Umsetzung der Offenlegungsempfehlungen der Task Force in den Bereichen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele bilden eine gute Grundlage für eine detaillierte Offenlegung in der Jahresrechnung hinsichtlich relevanter Informationen für Stakeholder über die tatsächlichen oder möglichen finanziellen Auswirkungen klimarelevanter Risiken und Chancen.

Die Offenlegungsempfehlungen sind sehr ehrgeizig und als Best Practice anzusehen. Die Berichterstattung zu klimarelevanten Risiken und Chancen wird sich voraussichtlich im Lauf der Zeit weiterentwickeln, und entsprechend wird sich auch das Modell der Task Force an veränderte Rahmenbedingungen anpassen.

Es ist zu beachten, dass einzelne Posten der Jahresrechnung auch direkt betroffen sein können, z. B. durch die Veränderung von Zahlungsflüssen, Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Änderungen in den Erträgen und Aufwendungen. Ebenfalls können Kennzahlen direkt beeinflusst werden oder Angaben im Lagebericht erforderlich werden.

Die Autorinnen empfehlen daher, dass klimarelevante Offenlegungen internen Kontrollen und Prozessen unterliegen, die den Kontrollen über die Finanzberichterstattung ähnlich sind und eine Überprüfung durch die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat erfordern.

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