Perspektiven

Diskontsatz IFRS 17: Solvency-II-Zinssatz oder alternativer Ansatz?

Versicherungsunternehmen betrachten die Modellierung der Diskontsätze im Allgemeinen als hochkomplexes und folgenschweres technisches Thema, vor allem wegen der möglichen Auswirkung auf den Zeitwert der Versicherungsverbindlichkeiten mit langer Duration. Die Anwendung von IFRS 17 per 1. November 2023 setzt die Definition des Diskontsatzes voraus. Es handelt sich hier um den Schlüsselfaktor für die Bestimmung der Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Tempos der Erfassung des Ergebnisses der Versicherungsunternehmen.

Obwohl Solvency II sehr klare Richtlinien für die Diskontierung definiert, ist in Europa der Effekt der langfristigen Garantien Gegenstand von Diskussionen, beispielweise im Rahmen der Revision der Standardformel durch die Europäische Kommission, die im Consultation Paper vom Oktober 2019 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) dargelegt ist.

IFRS 17 beschreibt eher allgemeine Grundsätze als Regeln für die Diskontierung. Der Rechnungslegungsstandard überlässt es dem Versicherer, den Ansatz zu definieren, den er anwenden will.

Dieser Artikel beschreibt die Hauptanforderungen von IFRS 17 in Bezug auf die Diskontierung und stellt die Frage, wie die Diskontsätze von Solvency II im Rahmen von IFRS 17 eingesetzt werden sollen, insbesondere betreffend die Korrektur für Volatilität als Massstab für die Illiquiditätsprämie der Versicherungsverbindlichkeiten. Alternative Ansätze werden vorgeschlagen, um die Illiquiditätsprämie im Rahmen des Bottom-up-Ansatzes im Zusammenhang mit den Eigenschaften der zugrunde liegenden Versicherungsverträge zu ermitteln.

Diskontsatz IFRS 17: Solvency-II-Zinssatz oder alternativer Ansatz?
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