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Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

BaFin-Konsultation zum neuen Merkblatt

Die BaFin hat am 24. September 2019 ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zur Konsultation gestellt (Merkblatt im Entwurf).

Zunehmend rückt das Thema Nachhaltigkeit und der Umgang mit den Folgen eines voranschreitenden Klimawandels in den Fokus der Finanzaufseher. Zuletzt hatte die BaFin im Mai 2019 dem Thema Nachhaltigkeit eine komplette Ausgabe ihrer Reihe BaFin Perspektiven gewidmet. Darin ging es vor allem auch um die Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken, auch finanzieller Natur, die durch die nötige Transformation der gesamten Wirtschaft hin zu einer weitgehend CO2-neutralen Kreislaufwirtschaft entstehen.

Im Bereich der Bankenaufsicht hat das Thema Nachhaltigkeit zuletzt in besonderem Maße an Bedeutung gewonnen. Bisher wurde es eher als Sache der Kapitalmärkte gesehen, insbesondere wenn es um die Generierung von Mitteln für die Erreichung der Klimaziele ging, oder als eine Frage der Corporate Social Responsibility. Es steht jedoch außer Frage, dass die zunehmenden klimatischen, ökologischen und sozialethischen Veränderungen den gesamten Finanzsektor vor erhebliche Herausforderungen stellen werden. So mag sich die BaFin auch aus diesem Grund entschieden haben, ein sektorübergreifendes Merkblatt für alle von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen zu entwerfen.

Der Inhalt des Themas Nachhaltigkeit wird häufig mit dem Dreiklang „Environmental, Social and Governance“ (ESG) umrissen. In erster Linie konzentriert sich die derzeitige Diskussion dabei auf Klima- und Umweltrisiken. Die BaFin hat eine weite Definition von Nachhaltigkeitsrisiken gewählt, die nachteilige Ereignisse aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmungsführung sowie klimabezogene Risiken einschließt. Letztere werden in physische Risiken (direkte und indirekte) und Transitionsrisiken (Veränderungen als Reaktionen auf physische Risiken) unterteilt, die sich sogar zu Finanzstabilitätsrisiken ausweiten können.

Klima- und Umweltrisiken oder allgemein „Nachhaltigkeitsrisiken" sind dabei keine neue Risikoart an sich, sondern prägen sich im Kredit-, Markt-, operationellen und Liquiditätsrisiko aus, die bereits der Aufsicht unterliegen. Jedoch fordert die BaFin einen besonderen Fokus auf diese Risiken, der neu ist, da die BaFin ihnen eine erheblich steigende Relevanz für die Zukunft zuordnet.

Das nun vorliegende Merkblatt im Entwurf kann als Auftakt für einen solchen verstärkten aufsichtlichen Fokus auf Nachhaltigkeitsrisiken gesehen werden. Die BaFin sieht darin eine sinnvolle Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement bzw. an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen und ein Kompendium von Good-Practices. Sie erwartet, dass die beaufsichtigten Unternehmen das finale Merkblatt (unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips) anwenden werden. Nachhaltigkeitsrisiken sind unter der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung in der Geschäftsorganisation zu verankern, mit entsprechenden Verantwortlichkeiten, Prozessen, Ressourcen und Funktionen.

 

  • Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 3. November 2019, 24:00 Uhr einzureichen (näher)

 

 

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