Webcast
In der nächsten Ausgabe unserer Deloitte Legal Update Webcast-Reihe gehen wir auf eine viel beachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein, die höchste Relevanz für die Vorbereitung und Durchführung von Immobilientransaktionen hat – und zwar sowohl für die Verkäuferseite als auch für die Käuferseite.
„Caveat emptor – der Käufer nehme sich in Acht“, diesen alten Grundsatz aus dem römischen Recht stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung im Zusammenhang mit einer Immobilientransaktion einmal mehr auf den Kopf (Az.: V ZR 77/22). Die Praxis bei Immobilientransaktionen folgt bisher einem weitgehend identischen Ablauf: Der Verkäufer eröffnet dem Käufer einen – zumeist virtuellen – Datenraum. Dort haben der Käufer und dessen Berater die Gelegenheit, die dort mehr oder weniger strukturiert/systematisch aufbereiteten Unterlagen zum Transaktionsgegenstand (bei Immobilientransaktionen: dem vertragsgegenständlichen Objekt) zu prüfen. Der Käufer fordert anschließend im Rahmen eines Q&A-Prozesses ergänzende Informationen und/oder Unterlagen an, oder aber der Verkäufer stellt aus sonstigen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Dokumente in den Datenraum ein. Dabei ist es nicht unüblich, dass die Verkäuferseite den Versuch unternimmt, sich allein durch eine extensive bis übermäßige – und bisweilen auch sehr kurzfristige – Offenlegung von Unterlagen, gepaart mit diesbezüglichen Regelungen im Kaufvertrag, von jeglicher Haftung frei zu zeichnen.
Das BGH-Urteil vom Urteil vom 15. September 2023 könnte diese Praxis maßgeblich verändern. In seiner Folge müssen Verkäufer die Due Diligence sorgfältiger vorbereiten, umsetzen und im Rahmen der Due Diligence und/oder der Verhandlungen frühzeitig(er) und eindeutig(er) über für die Kaufentscheidung wesentliche Umstände aufklären.
Im Rahmen unseres Webcast geben einen Überblick über die BGH-Entscheidung und deren wichtigste Folgen für die Transaktionspraxis, insbesondere bei komplexen Immobilientransaktionen.
Vorgesehene Themenschwerpunkte sind:
- Aufklärungs- und Untersuchungspflichten
- Was sind relevante Informationen und in welchen Informationshintergrund sind sie eingebettet?
- Wie sollte der Datenraum strukturiert und der Zugriff hierauf organisiert werden?
- Vertragsgestaltung im Spannungsfeld von Kenntnis der Parteien und Due Diligence
Die auf Immobilienwirtschaftsrecht spezialisierten Carina Fricke (Rechtsanwältin bei Deloitte Legal) und Hagen Brasse (Rechtsanwalt bei Deloitte Legal) werden Sie durch den Webcast führen. Im Anschluss an die Beiträge stehen Ihnen die Vortragenden selbstverständlich auch für ein ausführliches Q&A zur Verfügung.
Stellen Sie Ihre Fragen für den Q&A-Teil gerne bereits im Rahmen Ihrer Anmeldung.
Informationen
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an
Madeleine A. Thrun
Tel: +49 211 87724645
E-Mail: athrun@deloitte.de
Ihr Kontakt
Carina Fricke
Carina Fricke ist seit Januar 2022 als Rechtsanwältin bei Deloitte Legal tätig und berät in allen Fragen des deutschen Immobilienwirtschaftsrechts. Ihr Fokus liegt dabei auf dem Gebiet des Gewerblichen Mietrechts und auf Immobilientransaktionen, welche neben der Vertragsgestaltung auch die Durchführung komplexer Due Diligence Prüfungen umfasst. Nach ihrem Studium an der Freien Universität Berlin und der Université de Liège (Belgien) absolvierte Carina Fricke ihr Referendariat beim Kammergericht Berlin. Zuvor war Sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer der führenden, international tätigen Rechtsanwaltskanzleien Deutschlands tätig. Carina Fricke spricht Deutsch und Englisch.
Hagen Brasse
Hagen Brasse ist seit April 2021 bei Deloitte Legal tätig. Er ist Counsel und berät in allen Fragen des deutschen Immobilienwirtschaftsrechts mit einem besonderen Fokus auf Immobilientransaktionen und Immobilienverwaltung. Dies umfasst neben der Vertragsgestaltung insbesondere die Durchführung komplexer Due Diligence Prüfungen. Darüber hinaus verfügt Hagen Brasse über Erfahrung in der Beratung zum gewerblichen Miet- und Maklerrecht. Vor seinem Wechsel zu Deloitte Legal war er mehrere Jahre bei einer anderen führenden internationalen Anwaltskanzlei tätig. Hagen Brasse spricht Deutsch und Englisch.