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ESMA konkretisiert Erwartungen an die Aufsicht über Nachhaltigkeitsinformationen und -risiken bei Fonds

Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde (die „ESMA“) hat am 31. Mai 2022, um die Konvergenz bei der Beaufsichtigung von Investmentfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen sowie bei der Bekämpfung von Greenwashing durch Investmentfonds sicherzustellen, ein „Supervisory Briefing“ veröffentlicht.

Mit dem Supervisory Briefing verfolgt die ESMA das Ziel, dass die nationalen Aufsichtsbehörden systematisch die Inhalte der ESG-bezogenen Informationen in den vorvertraglichen Dokumenten (z. B. Verkaufsprospekt) und Jahresberichten anhand von Checklisten überprüfen und kontrollieren, ob wesentliche Elemente der Informationen auf der Internetseite vorhanden sind.

Folgende Ausführungen der ESMA sind dabei besonders hervorzuheben:

  • Das Supervisory Briefing enthält prinzipienbezogene Vorgaben zur Nutzung von Fondsnamen:
    Die Begriffe „ESG“, „grün“, „nachhaltig“, „sozial“, „ethisch“, „impact“ oder andere ESG-bezogenen Begriffe sollten nur dann im Fondsnamen stehen, wenn sie durch Nachhaltigkeitsmerkmale, -themen oder -ziele des Fonds wesentlich unterstützt werden.
  • Alle weiteren verfügbaren Informationen (Beschwerden, Whistleblower Meldungen, Medienberichte), die u.a. von Verwahrstellen gemeldet werden, sollten auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes berücksichtigt werden und von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihrer laufenden Aufsicht verwendet werden können.
  • Die Nutzung von Verweisen und Verlinkungen in den vorvertraglichen ESG-Informationen soll auf die Abschnitte „Wurde ein Index als Referenzwert bestimmt?“ und „Wo kann ich im Internet weitere produktspezifische Informationen finden?“ beschränkt sein.
  • Das Supervisory Briefing enthält zudem einige Ausführungen dazu, wie die nationalen Behörden Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Organisation von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (die „OGAW“) - und AIF- Verwaltern beaufsichtigen sollen.

Welche Auswirkungen sich aus dem Supervisory Briefing der ESMA für die Aufsichtspraxis der BaFin ergeben werden, ist derzeit nicht abzusehen.

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