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Das Europäische Parlament veröffentlicht Bericht zum EU-Green Bond Standard

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments (der „ECON“) hat am 17. Mai 2022 seinen lang erwarteten Bericht (der „Bericht“) über den Vorschlag der Europäischen-Kommission zum EU Green Bond Standard (der „Vorschlag“) veröffentlicht.

Der Bericht enthält zahlreiche Änderungen gegenüber dem Vorschlag der Europäischen Kommission:

  • Erweiterter Anwendungsbereich
    • Es soll eine bessere Regulierung für den gesamten Markt für grüne Anleihen eingeführt werden.
    • Aus Sicht des ECON sollten alle Emittenten von Anleihen, die in der Europäischen Union als ökologisch nachhaltige oder nachhaltigkeitsbezogene Anleihen (die „Sustainability-Linked Bonds, SLB“) vermarktet werden, die Mindestanforderungen an die Offenlegung erfüllen, auch wenn sie nicht mit dem European Green Bond Label (die „EU-GBS“) ausgezeichnet sind.
  • EU-Taxonomie
    • Der ECON sieht für alle Anleihen, die in der Europäischen Union als „EuGB“ gekennzeichnet sind, die Einführung von Transparenzanforderungen vor sowie die Angleichung an die EU-Taxonomievorschriften.
    • Der Vorschlag sieht hingegen vor, die Anforderungen abzuschwächen, um 20 % mehr Flexibilität für andere Investitionen zu ermöglichen.
    • Die Einstufung von Kernkraft und Gas im Lichte der EU-Taxonomieverordnung als „grün“. Der ECON sieht eine Verschärfung der Transparenzanforderungen vor:
      • Auf der ersten Seite des EuGB-Factsheets muss eine Erklärung vorliegen, wenn ein Emittent grüner Anleihen beabsichtigt, die Erlöse für Aktivitäten im Zusammenhang mit Kernenergie oder Gas zu verwenden.
  • Verbriefung
    • Wird eine europäische grüne Anleihe für Verbriefungszwecke verwendet, sollen die gleichen Anforderungen des Artikels 6 des Vorschlags gelten.
  • Übergangsplan
    • Um Greenwashing zu vermeiden, wird verlangt, dass EuGBs und SLBs verifizierte Übergangspläne gemäß der Richtlinie 2013/34/EU entwickeln, mit dem Ziel bis spätestens 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, (vgl. Verordnung 2021/1119/EU).
  • Prospekt
    • Der Vorschlag sieht ein „Factsheet“ sowie die Aufnahme der entsprechenden Informationen in den Prospekt vor.
    • Der ECON fordert hingegen die vollständige Integration eines „EUGBs-Factsheets“ gemäß Artikel 8 des Vorschlags in den Prospekt.
  • Äquivalente Regelungen für Taxonomien
    Der Bericht enthält Regeln für die Anerkennung von Taxonomien aus Drittländern zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, wenn sie der EU-Taxonomie im Wesentlichen gleichwertig sind.
  • Verstärkte Aufsicht
    Der Bericht sieht im Gegensatz zum Vorschlag vor, dass die zuständigen nationalen Behörden die Befugnis haben sollten, einem Emittenten die Emission einer Anleihe wirksamer zu untersagen, wenn dieser die Transparenzvorschriften und die externe Überprüfung nicht einhält.
  • Zivilrechtliche Haftung
    Der ECON fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre Gesetze eine zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die wichtigsten Bestimmungen des Vorschlags vorsehen.
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