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Ist Ihr Tax CMS fit für eine Überprüfung durch die Betriebsprüfung?

Seit dem 01.01.2023 kann die Betriebsprüfung die Wirksamkeit eines Tax CMS überprüfen

Die Finanzverwaltung erprobt eine neue Prüfungsmethode und kann seit dem 01.01.2023 im Rahmen einer Außenprüfung die Wirksamkeit eines Tax Compliance Management Systems (Tax CMS) überprüfen. Sofern das Tax CMS effektiv ist, werden auf Antrag Prüfungserleichterungen für die anschließende Außenprüfung zugesagt.

Auch in der Vergangenheit haben Betriebsprüfer zu Beginn der Prüfung zuweilen Tax CMS-Unterlagen von den geprüften Unternehmen angefordert. Mit Art. 97 § 38 EGAO wurde diese Vorgehensweise auf „legale Füße gestellt“. Im Rahmen einer Betriebsprüfung können Tax CMS auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und verbindliche Zusagen für eine zukünftige Prüfungserleichterung gemacht werden.

Ein Tax CMS wird als wirksam angesehen, wenn kein oder nur ein unbeachtliches steuerliches Risiko besteht. Dies setzt voraus, dass ein Tax CMS nachweisbar die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Organisation und Aufsicht im Sinne des § 130 OWiG erfüllt.

Jedes Unternehmen sollte daher eine zureichende Dokumentation über ein diesen Anforderungen genügendes Tax CMS für die nächste Betriebsprüfung bereit halten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und wie etwaige Defizite beseitigt werden können.

 

 

Stand: April 2023

Save the Date!

Am 26. April 2023 werden Sandra Höfer-Grosjean und Volker Radermacher in unserem Webcast "Legal Update #6/2023" detaillierte Einblicke in dieses Thema geben. Anmeldedaten und weitere Infos folgen in Kürze. 

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