Article
Restmittel der nationalen Bankabgabe – Wohin?
Beitrag in der Börsen-Zeitung, 14. Dezember 2024 von Dr. Mathias Hanten und Dr. Moritz Maier
Das Aus der Ampel-Regierung hat gesetzgeberische Konsequenzen – nicht zuletzt für die lange Pipeline finanzwirtschaftlicher Gesetzesvorhaben. Eine aktuelle Frage betrifft den Umgang mit den Restmitteln der ursprünglichen nationalen Bankenabgabe. Diese Sonderabgabe mussten die Banken von 2011 bis 2014 in den Restrukturierungsfonds (RSF), ein Sondervermögen des Bundes, einzahlen.
Inzwischen wurde der Single Resolution Fund (SRF) als europäische Lösung etabliert und 2016 eine hohe Sicherungssumme aus dem RSF auf den SRF übertragen. Der Restbestand des nach wie vor existierenden RSF beträgt 2,3 Mrd. €, die aktuell im wahrsten Sinne „zwecklos“ sind.
Zunächst ein „Luxusproblem“, wird die Angelegenheit nun zur „Hängepartie“, denn der Charakter der Bankenabgabe als Sonderabgabe setzt den Verwendungsmöglichkeiten klare, verfassungsrechtliche Grenzen. Die gesammelten Finanzmittel müssen gruppenbezogen verwendet werden, was aber durch die (Über-)Befüllung des europäischen SRF mit 78 Mrd. € zwischenzeitlich mehr als erreicht werden konnte. Was also tun?
Dr. Mathias Hanten und Dr. Moritz Maier gehen in ihrem Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung auf die aktuelle Situation und Rechtslage sowie auf mögliche Szenarien ein. Lesen Sie den vollständigen Artikel auf der Seite der Börsen-Zeitung.
Autoren: Dr. Mathias Hanten, Dr. Moritz Maier
Artikel, veröffentlicht in der Börsen-Zeitung, 14. Dezember 2024. Lesen Sie den Beitrag hier: Streit ums Geld – wer bekommt die Restmittel der nationalen Bankenabgabe?