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Update Equal Pay: Keine Anpassung „nach ganz oben“ und Beweislastumkehr nach § 22 AGG nur bei „50 Prozent plus“

Entwurf vom 21.06.2023

Der deutsche Gesetzgeber lässt die Rechtspraxis auf den Entwurf des überarbeiteten Entgelttransparenzgesetzes warten. Zugleich entwickelt die Rechtsprechung die Rechtssätze für die Voraussetzungen und die Höhe des geschlechtsbezogenen Entgeltgleichheit-Anspruchs stetig weiter.