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Rechtlicher Rahmen als Chance in der Krise

Früherkennungssysteme zur Vermeidung unternehmerischer Krisen und Haftungsrisiken

Am 1. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Darin wird erstmalig rechtsformübergreifend die ausdrückliche Pflicht der Geschäftsleitung zur Einführung eines Systems zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement kodifiziert.