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Gilt das Fernmeldegeheimnis für Arbeitgeber – endet endlich ein jahrzehntelanger Streit?

29. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Seit nahezu zwei Jahrzehnten wird darüber debattiert, ob Arbeitgeber, die ihren Angestellten die private Verwendung von betrieblichen E-Mail- und Telekommunikationsdiensten gestatten, dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, wie dies insbesondere die Datenschutzbehörden bis zuletzt befürwortet haben.