Ein grosser Trumpf der Schweiz ist ihr steuerliches Umfeld, sowohl für Unternehmen als auch für ihre Mitarbeitenden. Dazu zählen nicht nur die attraktiven Steuersätze, sondern auch effiziente Steuerbehörden und ein einzigartiges Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen Steuerzahler und Steuerbehörden. Allerdings kommt die Schweiz auf internationaler Ebene immer stärker unter Beschuss. So arbeitet etwa die OECD an Reformen, die der Attraktivität der Schweiz schaden würden. Die Schweiz ist deshalb gefordert, diesem Druck standzuhalten und den Steuerwettbewerb zu verteidigen. Im Inland muss sie durch eine pragmatische Steuergesetzgebung, einen gesunden Wettbewerb zwischen den Kantonen und wirtschaftsorientierte Steuerbehörden möglichst attraktiv und effizient bleiben. Die Unternehmen ihrerseits sind gefordert, gute Beziehungen zu den Steuerbehörden zu unterhalten, gebotene Transparenz walten zu lassen und digitale Technologien stärker zu nutzen, um die Effizienz ihrer Steuerabteilungen zu steigern.

Unsere Empfehlungen

Mit diesen Massnahmen können Politik und Unternehmen dafür sorgen, dass die Schweiz weiterhin ein attraktives steuerliches Umfeld bietet, sowohl für Unternehmen als auch ihre Mitarbeitenden.

Staat

    Förderung des internationalen Steuerwettbewerbs

    Förderung des internationalen Steuerwettbewerbs

    Den Bestrebungen, den internationalen Steuerwettbewerb einzudämmen, kann sich auch die Schweiz nicht vollends entziehen. So hob sie unlängst auf Druck der EU und der OECD via Volksabstimmung die privilegierte Besteuerung von Statusgesellschaften auf. Die OECD hat nun Reformvorschläge vorgelegt, die darauf zielen, Firmengewinne vermehrt in den Absatzländern statt in den Produktionsländern zu besteuern. Kleine Länder wie die Schweiz würden dadurch an Attraktivität und somit auch an Steuersubstrat verlieren. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass der Schweiz Verluste von bis zu 5 Mrd. CHF drohen.

    Die Schweiz muss deshalb alles daransetzen, den Steuerwettbewerb auf dem internationalen Parkett zu verteidigen. Ziehen die kleinen Länder geschlossen am selben Strang, könnten die Steuerpläne der OECD abgeschwächt oder vielleicht gar verhindert werden. Es ist gut möglich, dass sich diese Reformvorhaben aufgrund der COVID-19-Krise etwas verzögern. Das würde der Schweiz mehr Zeit geben, die notwendigen Allianzen zu schmieden.

    Aufrechterhaltung des interkantonalen Steuerwettbewerbs

    Aufrechterhaltung des interkantonalen Steuerwettbewerbs

    Das günstige Steuerklima verdankt die Schweiz zu einem grossen Teil dem interkantonalen, aber auch dem innerkantonalen Steuerwettbewerb, in dem die Gemeinden in den meisten Kantonen den betreffenden Gemeindesteuersatz selbst festlegen können.

    Der Wettbewerb findet dabei bei weitem nicht nur über den Steuersatz, sondern ebenso über die Handlungsweise der kantonalen Steuerverwaltungen statt. Die besten Karten haben diejenigen Kantone, die neben attraktiven Steuersätzen auch eine effiziente, wirtschaftsorientierte und pragmatische Steuerverwaltung haben. Letzteres wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen, da die Mehrheit der Kantone mit effektiven Unternehmenssteuersätzen (inkl. direkte Bundessteuer) von rund 12-14% über ähnliche, im internationalen Kontext sehr attraktive Steuersätze verfügt, und damit die pflegliche Behandlung des Steuerpflichtigen in der Praxis in den Vordergrund tritt.

    Will die Schweiz ihr vorteilhaftes Steuerklima erhalten, muss sie insbesondere an einem gesunden interkantonalen Steuerwettbewerb festhalten. Es handelt sich um ein wirkungsvolles Anreiz- und Disziplinierungssystem für die kantonalen Steuerbehörden, stets die wirtschaftlichen Gesamtinteressen im Auge zu behalten.

    Aufrechterhaltung und Pflege des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerzahler und Steuerbehörden

    Aufrechterhaltung und Pflege des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerzahler und Steuerbehörden

    Attraktive Steuersätze – insbesondere bei den Unternehmenssteuern – haben inzwischen auch viele andere Länder. Was die Schweiz aber auszeichnet, ist das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Steuerzahler und den Steuerbehörden. Nirgendwo sonst können sich der Steuerpflichtige und die Steuerverwaltung derart auf Augenhöhe begegnen und werden die Steuerpflichtigen in aller Regel als Partner statt als Gegner und als Kunde statt als Untertan gesehen. Wichtige steuerliche Fragestellungen können beispielsweise mit den Steuerbehörden in aller Offenheit im Voraus besprochen werden und die steuerlichen Schlussfolgerungen in einem steuerlichen Vorabbescheid (Ruling) vorgängig und bindend festgehalten werden. Die Effizienz unserer Steuerverwaltungen und der partnerschaftliche Umgang mit den Steuerpflichtigen stellt international einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar, der genauso wichtig oder oft sogar noch wichtiger ist als günstige Steuersätze. Im Gegensatz zu Steuersenkungen kostet er im Wesentlichen auch nichts.

    In der Pflicht stehen natürlich auch die einzelnen Steuerpflichtigen, die angehalten sind, dieses besondere Vertrauensverhältnis auch künftig nicht zu missbrauchen und es dadurch zu gefährden. Sie müssen auch ihrerseits den Steuerbehörden weiterhin mit der gebotenen Fairness und Transparenz begegnen.

    Verbesserung der Effizienz des gegenwärtigen Steuersystems

    Verbesserung der Effizienz des gegenwärtigen Steuersystems

    Das Steuersystem und die Steuerlandschaft sind dynamisch, und einige Steuern, Steuergesetze oder Steuerbestimmungen, die früher sinnvoll waren, sind es heute nicht mehr, oder müssen der veränderten Realität angepasst werden. Dazu gäbe es selbstverständlich viele Beispiele, nachfolgend seien aber nur einige genannt.

    So ist etwa eine Anpassung des Verrechnungssteuergesetzes angezeigt, da durch die heutige Ausgestaltung die Ausgabe von inländischen Unternehmensobligationen faktisch wirtschaftlich verunmöglicht wird. Die vorgeschlagene Verrechnungssteuerreform des Bundes zur Stärkung des Schweizer Fremdkapitalmarktes ist deshalb zu begrüssen. Wie erfolgreich die Reform bei der Stärkung des Schweizer Fremdkapitalmarktes sein wird, hängt dann selbstverständlich von der detaillierten Ausgestaltung ab. Im Rahmen dieser geplanten Verrechnungssteuerreform werden inländische juristische Personen und ausländische Anleger von der Verrechnungssteuer in Schweizer Zinsanlagen befreit. Um die Steuereinnahmen zu sichern, soll demgegenüber bei inländischen natürlichen Personen die Verrechnungssteuer auf sämtlichen Zinsanlagen erhoben werden, d.h. neu auch auf ausländischen. In Rahmen dieser Reform wird auch die Umsatzabgabe auf Obligationen aufgehoben. Auch bei dieser Reform besteht die Aussicht, dass die kurzfristigen steuerlichen Mindereinnahmen langfristig durch Mehreinnahmen mehr als kompensiert werden.

    Seit langem diskutiert wird ebenfalls die Abschaffung sämtlicher Stempelabgaben, die heute international ziemlich quer in der Landschaft stehen, allerdings immer noch für ein bedeutendes Steueraufkommen sorgen, das entsprechend kompensiert werden müsste. Ferner bieten sich bei allen Steuern noch Möglichkeiten der administrativen Verbesserung, so etwa bei der Mehrwertsteuer.

    Bei der Besteuerung von natürlichen Personen bietet sich unter anderem die Einführung einer Individualbesteuerung an, um den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, und die bisherige steuerliche «Heiratsstrafe» endgültig zu beseitigen.

Unternehmen

    Offene und transparente Beziehung zu den Steuerbehörden

    Offene und transparente Beziehung zu den Steuerbehörden

    Ein sich veränderndes internationales Steuerumfeld stellt auch Unternehmen vor Herausforderungen. Zum einen müssen sie stets überprüfen, welches Land und welche Region aus steuerlicher Sicht für sie am geeignetsten sind. Je höher die Steuern, desto mehr muss ein Unternehmen erwirtschaften, um diese zu begleichen. Ebenfalls wichtig ist die Beziehung zu den Steuerbehörden in den jeweiligen Ländern. Für Unternehmen ist es hier wichtig, auch international ein gutes und transparentes Verhältnis zu den Steuerbehörden pflegen und die wirtschaftliche Bedeutung für den Standortstaat hervorzuheben.

    Publikation von Transparenzberichten

    Publikation von Transparenzberichten

    Die Steueroptimierungsstrategien einzelner multinationaler Firmen sorgte in den letzten Jahren vor allem in den Medien für viel Aufsehen. Dies spielte der Politik in die Hände, die Schraube anzuziehen, sich international stärker abzustimmen und die Steuern und Steuergesetze stärker zu harmonisieren. Ein Resultat davon sind die Steuerpläne der OECD, die auch für die Schweiz negative Folgen hätten. Unternehmen sollten diesem steigenden öffentlichen Druck proaktiv entgegenwirken, etwa indem sie der Öffentlichkeit darlegen, dass sie Steuern bezahlen und somit ihren Anteil zur Finanzierung des Staates tragen. Dies könnte etwa anhand eines Transparenzberichtes geschehen. Auch sollten diese Themen stärker Teil der externen Unternehmenskommunikation sein.

    Digitalisierung der Steuerabteilung

    Digitalisierung der Steuerabteilung

    Wer als Unternehmen in Zukunft gut aufgestellt sein will, kommt um die richtige Anwendung digitaler Technologien nicht herum – die COVID-19-Krise wird diesen Trend noch beschleunigen. Dies gilt auch für den Steuerbereich. Neue Technologien bieten hier grosse Chancen etwa bei der Dokumentation von Steuerprozessen oder bei der Prüfung von Steuerbescheiden. Konkret gibt es verschiedene Technologien, die einen grossen Mehrwert für Unternehmen schaffen können, indem sie die Effizienz der Steuerabteilungen und ihrer Mitarbeitenden erhöhen.

    Ein Beispiel ist Big Data, wodurch die Nutzung und der Zugang zu Informationen vereinfacht werden und Unternehmensaktivitäten für die Steuerabteilung schneller analysiert werden können. Ein anderes Beispiel ist Robotic Process Automation (RPA), wodurch das Sammeln von Daten, die Abgabe von Steuererklärungen oder die Erstellung von Reports automatisiert und somit wesentlich schneller und weniger fehlerhaft erfolgt.

    Entscheidend ist, dass Unternehmen einen ganzeinheitlichen Ansatz verfolgen und die Digitalisierung ihrer Steuerabteilungen mit den entsprechenden Anpassungen der vor- und nachgelagerten Prozesse sowie der entsprechenden Schulung der Vorgesetzten und ihrer Mitarbeitenden einhergeht.

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