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Finanzierung von betrieblicher Altersversorgung – Kapitalanlage für einen Rentnerbestand

In der Kapitalanlage für einen Rentnerbestand ist die Nutzung von volatilen Anlageklassen möglich, soweit hierfür ein ausreichender Finanzierungszeitraum vorliegt. Dadurch lassen sich Finanzierungseffizienzen bei Anwendung von IFRS heben. Nur die Rentnergesellschaft kann in einem solchen Modell die Bilanz des bilanzierenden Unternehmens abschirmen.

Der IFRS-Ansatz misst die Pensionsverpflichtung, indem zum Bewertungsstichtag der mit versicherungsmathematischer Methodik ermittelte Cashflow an Leistungszahlungen mit der Rendite von AA Corporate Bonds abgezinst wird.

Infolge der Kapitalmarktkrise in 2008 sind die Renditen für AA Corporate Bonds deutlich gesunken. Für eine durchschnittliche Fristigkeit (Duration) von 10 Jahren betragen sie zum 31.12.2021 0,9% bis 1,0%. Bei einer Duration von 15 bis 20 Jahren liegen sie mit 1,0% bis 1,2% nur unwesentlich darüber. Bei einem Kollektiv von Betriebsrentnern und ausgeschiedenen, ehemaligen Mitarbeitern mit unverfallbaren Ansprüchen („Rentnerbestand“) liegt die Duration je nach Struktur des Gesamtbestandes häufig zwischen 13 und 16 Jahren.

Eine Kapitalanlage, die das Ziel hat, den Cashflow eines Rentnerbestandes zu finanzieren, muss insbesondere Fälligkeitsrisiken berücksichtigen. Zu jedem Auszahlungstermin muss ausreichend Liquidität vorhanden sein. Eine Anlage in AA Corporate Bonds könnte dieses Risiko minimieren, allerdings zum Preis einer niedrigen Rendite. Für längere Laufzeiten ist eine volatilere Kapitalanlage möglich, soweit mit ausreichend zeitlichem Abstand eine Umschichtung in eine Cashflow-orientierte Anlage erfolgt. Dies soll in der folgenden Musterberechnung aufgezeigt werden.

Die Grafik zeigt die Struktur eines Rentnerbestands (Echtbestand) anhand der ersten 30 Jahresscheiben. Die transparenten Säulen („DBO Heubeck“) kennzeichnen den IFRS-Barwert der Auszahlung im jeweiligen Jahr auf Basis der Heubeck-Sterbetafeln. Die Rentenzahlungen betragen im ersten Jahr rd. 1 Mio. EUR pro Monat. Die grünen Säulenspitzen („add. DBO DAV“) bemessen den Barwert des zusätzlich notwenigen Kapitalbedarfs für den Fall, dass die tatsächliche Sterblichkeit sich nach den vorsichtigeren DAV-Sterbetafeln entwickelt. Die der Barwertbetrachtung zugrundeliegende Renditekurve wird durch die grüne Linie („IFRS discount rate“) wiedergegeben.

Die blaue Linie („Portfolio Rendite“) hingegen markiert die erwartete Rendite bei einem Life-Cycle Ansatz in der Kapitalanlage für jede einzelne Jahresscheibe. Für die ersten 6 Jahresscheiben liegen die Renditeerwartungen noch nah beieinander. Um die Verfügbarkeit von Liquidität sicherzustellen, können für die ersten Jahresscheiben keine volatilen Anlagen getätigt werden.

Die Grundannahme in dieser Modellrechnung ist, dass für die Umschichtung von volatilen in nicht- bzw. wenig-volatile Anlagen ein Zeitraum von drei Jahren notwendig wäre. Aus diesem Grund kann erst für die Zahlungen im Jahr 7 anteilig eine volatile Anlage erfolgen, die nach drei Jahren sukzessive umgeschichtet wird. Im Jahr 7 kann somit erstmals ein merklicher Renditevorteil gegenüber einer Anlage in AA Corporate Bonds erzielt werden.

In der Modellrechnung liegt das Renditeziel der volatilen Anlage bei 5,8 Prozent p.a. Da sich für jede weitere Jahresscheibe die Halteperiode für die volatile Anlage erhöht, nähert sich die Rendite langsam dem Zielwert von 5,8 Prozent an. Der blaue Bereich („Assets DAV“) im Diagramm stellt den Barwert der Leistungszahlungen nach DAV an, also das benötigte Kapital für jede Jahresscheibe. Grundlage hierfür ist die Renditeerwartung, die in der blauen Linie dargestellt wird.

Demzufolge kann ab der Jahresscheibe für das Jahr 9 das benötigte Kapital für die Leistungszahlung auf DAV-Basis unter dem IFRS-Barwert für die Leistungszahlung auf Heubeck-Basis liegen. Im weiteren Verlauf wird der Vorteil in der Finanzierung größer. 

Diese Art der Kapitalanlage ist in einem (nicht-versicherungsförmigen) Pensionsfonds, einem CTA oder einer Rentnergesellschaft grundsätzlich gleichermaßen möglich. Allerdings würde beim Pensionsfonds und beim CTA die Volatilität sowohl der Verpflichtung als auch der Kapitalanlage voll auf das IFRS-Bilanzbild zum Bewertungsstichtag durschlagen. Beim Pensionsfonds kommt noch hinzu, dass Schwankungen Nachfinanzierungsereignisse auslösen können. Nur bei einer Rentnergesellschaft ist eine solche Kapitalanlagestrategie möglich, ohne die Bilanz und das Ergebnis des bilanzierenden Unternehmens zu belasten.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Verpflichtungen im Rahmen eines Settlements (IAS 19.8) ausgebucht wurden – und der Arbeitgeber bei der Vermögensausstattung der Rentnergesellschaft zur (Aus-)Finanzierung der übertragenen Versorgungsverpflichtungen die vom BAG in seiner Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur hinreichenden Kapitalausstattung beachtet hat.

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