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15 Nov.

Deloitte Legal Webcast "Legal Update #16/2023"

Markenrecht Insight – Praxisaspekte der rechtserhaltenden Benutzung von Marken

Wednesday, 11:00 a.m.  CET

Warum die richtige Benutzung von Marken und ihr Nachweis wichtig sind und warum bereits der fehlerhafte Beleg der tatsächlichen Benutzung zur Markenlöschung führen kann

Mittwoch, 15. November 2023 | 11:00 – 11:45 Uhr

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Marken zählen in vielen Unternehmen zum wertvollsten Kapital; sie sind mitentscheidend für den Markterfolg eines Unternehmens. Laut Studien zählen 91% der Unternehmen Marken zu den wichtigsten Einflussgrößen für den Unternehmenserfolg; der Anteil der Marken am Gesamtunternehmenswert beträgt hiernach durchschnittlich 50%. Aus wirtschaftlicher Sicht sind Marken Teil des Unternehmensvermögens; sie können erschaffen, gekauft, verkauft, bewirtschaftet und verwertet werden.

Die Anmeldung und Eintragung der Wunschmarken ist dabei der wichtige erste Schritt. Damit ist aber bei weitem noch nicht alles getan, um die eigenen Marken auf Dauer erfolgreich als Verbietungsrechte gegenüber Drittkennzeichen und als Herkunftshinweis für die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten aufrechtzuerhalten. Vielmehr muss eine Marke nach ihrer Eintragung in verschiedener Hinsicht gepflegt werden.

Insbesondere muss der Markeninhaber seine Marken im Wirtschaftsverkehr zur Kennzeichnung für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzen; die richtige Benutzung und ihr Nachweis sind gesetzliche Voraussetzungen für den Bestand der Marke. Kraft Gesetzes verfügt der Markeninhaber zunächst über eine fünfjährige Benutzungsschonfrist, in der er seine Marke erproben kann, ohne schon die Benutzung seiner Marke nachweisen zu müssen. Dies ändert sich nach Ablauf der Schonfrist. Gelingt jetzt ein entsprechender Nachweis nicht, kann der Markeninhaber seine Rechte aus der Marke im Wege des markenamtlichen Widerspruchs gegen eine später eingetragene Marke ebenso wenig durchsetzen wie in markenrechtlichen Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten; zudem droht sogar die Löschung seiner Marke. Ein funktionierendes Management von Benutzungsnachweisen ist daher zum Schutz des eigenen Markenportfolios wesentlich.

Selbst Weltunternehmen wie McDonald’s tun sich hiermit schwer; so war die Verblüffung groß, als die Unionsmarke „Big Mac“ auf Antrag der irischen Fastfood-Kette Supermac’s in der EU vorläufig vollständig gelöscht wurde. Obwohl die tatsächliche Benutzung der Marke „Big Mac“ auf der Hand lag, reichten die von McDonald’s zunächst eingereichten Beweismittel schlichtweg nicht aus, um eine rechtserhaltende, markenrechtliche Benutzung nachzuweisen. Erst über drei Jahre später wurde die Entscheidung in der Beschwerdeinstanz aufgrund nachgereichter Unterlagen zum Nachweis der Benutzung der Marke „Big Mac“ teilweise revidiert.

In unserem Webcast stellen wir dar, wie Sie eine Marke benutzen müssen, damit diese Benutzung als rechtserhaltend anerkannt werden kann. Sie erfahren anhand von Praxisbeispielen welche Benutzungsunterlagen, die zum Nachweis der Benutzung Ihrer Marken dienen, erforderlich sind und wie Sie diese bereits im Vorfeld kontinuierlich und strukturiert dokumentieren und zusammenstellen können, um sie im Konfliktfall jederzeit „auf Knopfdruck“ bereitstellen zu können.

Stellen Sie Ihre Fragen für den Q&A-Teil gerne bereits im Rahmen Ihrer Anmeldung.

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Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an

Madeleine A. Thrun

Tel: +49 211 87724645
E-Mail: athrun@deloitte.de

Ihre Ansprechpartner

Sebastian von Rüden, LL.M. (Univ. of Edinburgh)

Sebastian von Rüden, LL.M. (Univ. of Edinburgh)

Partner

Sebastian von Rüden ist seit Juli 2019 Partner im Bereich Digital Law bei Deloitte Legal. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Herr von Rüden hat mehr als 19 Jahre Erfahrung in der IP- und IT-rechtlichen Beratung nationaler und internationaler Konzerne, mittelständischer Unternehmen, Finanzinvestoren und Start-Ups. Er verfügt über besondere fachliche Expertise im Schnittstellenbereich Geistiges Eigentum/Informationstechnologie, in der IP-Portfolio-Verwaltung sowie in der multidisziplinären Beratung von Intellectual Property Management- und Lizenzsystemen. Er berät zudem regelmäßig zu IP-Transaktionen und Um- und Restrukturierung von IP-Portfolios. Herr von Rüden vertritt seine Mandanten zudem in IP-Verletzungsverfahren sowie in Streitigkeiten zu Produktnachahmungen und irreführenden Werbemaßnahmen. Vor seiner Zeit bei Deloitte Legal war Herr von Rüden für die IP-Praxis einer mit einer anderen Big-Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaft assoziierten Wirtschaftskanzlei verantwortlich sowie als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in eigener Sozietät tätig. Er spricht fließend Deutsch und Englisch. Publikationen: Registerfallbesteuerung und Markeneintragungen: DE, EM, IR (mit Dr. Alexander Linn und Stephanie Wahlig) in: IStR 2023, S. 297 ff. Irrungen und Wirrungen bei der Markenverrechnung (mit Michael Freudenberg und Dr. Nils Holinski), in: IWB 2016, Heft 6, Seiten 216 – 224 Irrungen und Wirrungen bei der Zuordnung von Markeneigentum (mit Michael Freudenberg und Dr. Nils Holinski), in: IWB 2016, Heft 2, Seiten 64 – 74

Sonja Baier, B.A.

Sonja Baier, B.A.

Senior Associate

Sonja Baier ist seit Juli 2019 als Senior Associate im Bereich Digital Law bei Deloitte Legal tätig. Sie vertritt nationale wie internationale Mandanten in Verfahren vor Gerichten sowie Patent-und Markenämtern, insbesondere in Verfahren im Kennzeichen-, Design-, Urheber-, Äußerungs- und Wettbewerbsrecht (UWG) sowie in patentamtlichen Anmelde-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Darüber hinaus bildet das IP-Portfolio-Management und die Beratung und Verhandlung von IP-Verträgen einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Vor ihrem Wechsel zu Deloitte Legal war Sonja Baier für eine andere Big Four Kanzlei tätig. Sonja Baier studierte Rechtswissenschaften in Hannover und Münster und absolvierte ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf mit Stationen u.a. bei einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf sowie einer mittelständischen Kanzlei in Miami (USA). Sie verfügt zudem über einen Bachelor of Arts (B.A.) in Business Journalism. Sonja Baier spricht Deutsch und Englisch.

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