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Australian Desk Newsletter

Der Newsletter des Australian Desk von Deloitte Legal möchte Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen in den deutsch-australischen Beziehungen auf dem Laufenden halten. In der ersten Ausgabe finden Sie einen Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse in 2017 und einen Ausblick auf 2018.

Brexit: Auswirkungen auf Australien

Viele australische Unternehmen haben aufgrund der Zugehörigkeit zum Commonwealth Großbritannien als EU-Standort ausgewählt. Angesichts des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU verlagern nun australische Unternehmen vermehrt ihre Tätigkeit und Investitionen in andere EU-Länder.

Großbritannien ist einer der größten Handelspartner Australiens in der EU. Ein maßgeblicher Teil des australischen Handels mit Großbritannien hat jedoch als Ausgangs- oder Endpunkt ein anderes EU-Land, so dass australische Unternehmen handeln müssen, wenn sie weiterhin von der Freizügigkeit des europäischen Marktes profitieren wollen. Australiens zweitwichtigster EU-Handelspartner ist Deutschland, so dass eine Verlagerung von Aktivitäten und Investitionen australischer Unternehmen nach Deutschland nicht unwahrscheinlich sein dürfte.

Deloitte Legal beriet bereits zahlreiche Mandanten zu den Auswirkungen des Brexit. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gern als kompetenter Berater zur Verfügung.

Freihandelsabkommen EU-Australien

Die EU ist Australiens größte Auslandsinvestitionsquelle und ein wichtiger Handelspartner. Ein umfangreiches Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien würde es ermöglichen, Handels- und Anlagebeziehungen besser auszuschöpfen, indem Handelsbarrieren abgeschafft, Anlage- und Dienstleistungsverbindungen ausgeweitet und die regulatorische Zusammenarbeit in geschäftsspezifischen Sektoren verbessert würden.

Bereits in 2015 einigten sich die EU und Australien über die Aufnahme von Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen. Die EU bereitet derzeit den Beginn dieser Verhandlungen vor, wobei der offizielle Beginn für Ende 2017 erwartet wurde und die Verhandlungen bis 2019 abgeschlossen sein sollen. Im August 2017 haben sich die EU und Australien bereits auf eine engere Zusammenarbeit in entscheidenden Bereichen wie Außen- und Sicherheitspolitik, nachhaltige Entwicklung und Handelspolitik verständigt (sog. Rahmenabkommen). Dieses bilaterale Abkommen stellt eine Vorstufe zu den Verhandlungen über ein geplantes Freihandelsabkommen dar.

Gesetzesänderungen betreffend ausländische Direktinvestitionen

Sobald ein deutsches Unternehmen in Australien investiert oder auch nur seine Holdingstruktur in Australien verändern möchte, kommt das australische Foreign Acquisitions and Takeovers Act 1975 (FATA) zur Anwendung. Nach dem FATA müssen Ausländer und ausländische Regierungen die Zustimmung des australischen Finanzministers zu bestimmten Investitionen in Australien einholen. Investoren aus der Privatwirtschaft benötigten bis 2015 regelmäßig eine Zustimmung zu Unternehmenskäufen im Medienbereich sowie zu Immobilien- und Landkäufen. Zum 1. Dezember 2015 traten grundlegende Änderungen des FATA und verwandter Gesetze in Kraft. Nunmehr wurden die Schwellenwerte für Erwerbe im Landwirtschaftssektor abgesenkt, ein (wertunabhängiges) Register für ausländische Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Verfahrensgebühren und Strafzahlungen bei Verstößen eingeführt. Das Register wird durch das australische Finanzamt (Australian Tax Office, ATO) geführt.

In 2016 wurde eine generelle Prüfung beim Kauf wichtiger öffentlicher Infrastruktur an Privatinvestoren eingeführt. Vorher galten Ausnahmen, wenn das Asset direkt von der Regierung erworben wurde. Seit April 2017 ist die Prüfung interner Reorganisationen auf das ATO ausgelagert. Ebenso traten 2017 weitere Änderungen in Kraft, die die Funktionalität des Prüfungsprozesses verbessern sollen. Es wurden Ausnahmen für Unternehmen eingeführt mit denen diese eine erweiterte Vorabgenehmigung für eine zeitlich begrenzte Investitionsstrategie, d.h. eine Reihe geplanter Investitionen erhalten können. Für weitere Informationen zu den in 2017 umgesetzten Änderungen des FATA verweisen wir auf den Artikel unserer australischen Kollegen Luke Imbriano and James Fabijancic.

Änderung der Visa-Bestimmungen

Im Zuge der Finanzkrise fand die letzte bedeutende Verschärfung der australischen Einwanderungsgesetze statt. Im März 2009 wurde das skilled migration program mit der Maßgabe australische Jobs zu sichern reduziert. Die in 2017 eingeführten Gesetzesänderungen sind wiederum ein Schritt in diese Richtung: (i) die Anforderungen zur Vergabe von dauerhaften Visa, welchen ein Arbeitgeber-Sponsoring zugrunde liegt, wurden verschärft und (ii) ein neues Programm, unter dem zeitlich begrenzte Visa zum Zwecke der Abfederung von Spitzen vergeben werden kann (Temporary Skill Shortage scheme), wurde eingeführt. Beide Änderungen führen dazu, dass eine langfristige Einwanderung für Fachkräfte schwieriger wird. Dies kann u.U. zu einem komplizierteren Prozess bei der Entsendung von Fachpersonal durch deutsche Gesellschaften an ihre australischen Niederlassungen führen.

Schiedsgerichtsbarkeit in Australien

Australien entwickelt sich zu einem zuverlässigen und neutralen Sitz für internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Ergänzungen zu dem International Arbitration Act 1974 (bereits 2015 umgesetzt) bringen Australien in Übereinstimmung mit international bewährter Praxis und erhöhen seine Attraktivität als Schiedsstandort. Zusätzlich trat am 1. Juli 2017 der Commercial Arbitration Act 2017 (CAA) in Kraft.

Der CAA gilt für alle Schiedsvereinbarungen, einschließlich denen die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden, schließt jedoch solche aus, welche zurzeit als Streitfall bei einem Gericht anhängig sind. In Übereinstimmung mit dem International Arbitration Act 1974 und sonstigen Commercial Arbitration Acts, legt der CAA ein „opt-out“ Vertraulichkeitsregime fest, d.h. Schiedsverfahren sind von vornherein vertraulich, außer die Parteien vereinbaren etwas anderes. Dies ist eine wesentliche Verbesserung zum vorher geltenden Recht, welches sich nicht mit der Vertraulichkeit der Schiedsverfahren befasste. Überdies sollen Schiedssprüche einfacher durchgesetzt werden können. Im Vergleich mit der alten Rechtslage muss das Gericht keine Erlaubnis mehr erteilen, sondern vollstreckt den Spruch auf schriftlichen Antrag der obsiegenden Partei hin.

Wirtschaftliche Entwicklung Australiens und Ausblick auf 2018

Australien ist weltweit unter den „Top 5“ des Indexes der wirtschaftlichen Freiheit gelistet und gilt weiterhin als ein sicheres, stabiles und zuverlässiges Geschäftsumfeld für internationale Unternehmen. Australien’s Wirtschaftswachstum ist seit 1992 ungebrochen.

Die Zusammenarbeit beider Länder wird aktiv ausgebaut. In 2017 fand das 40-jährige Jubiläum der deutsch-australischen Zusammenarbeit statt. Deutschland unterhält seit 1977 Außenhandelskammern in Australien. Australien launchte fünf internationale Landing Pads für australische Startups in gobalen Innovationszentren, von denen eines in Berlin ist. 2017 wurde als australisches Kulturjahr in Deutschland ausgerufen und verschiedene australische Künstler und Werke in Deutschland präsentiert. Weiterhin wurde Anfang November in Perth die erste bilaterale Konferenz zwischen Deutschland und Australien sowie dem Asiatisch-Pazifischen Raum mit hochrangigen Vertretern aus Politik und Wirtschaft abgehalten.

Für 2018 strebt die australische Regierung eine Verschärfung der Anti-Korruptionsgesetze an. Danach würde sich ein Unternehmen direkt strafbar machen, sobald seine Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer (bspw. aus Profitstreben) einen ausländischen Amtsträger im Ausland bestechen. Ein Unternehmen kann sich nur dann von dem Vorwurf freizeichnen, wenn es nachweist, dass es angemessene Compliance-Systeme zur Verhinderung solcher Vergehen unterhielt. Deutsche Unternehmen mit Niederlassungen in Australien sollten dies als Anlass nehmen, ihre Compliance-Systeme entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. In Deutschland und zunehmend auch in anderen europäischen Ländern gelten im Übrigen ähnliche Regelungen. Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne an unsere Experten aus dem Bereich Business Integrity. Für weitere Details verweisen wir auf den Artikel unserer Experten.

Weiterhin befasst sich die Regierung aktuell mit einer Überarbeitung der australischen Gesetze zum Geistigen Eigentum. Dieses Vorhaben befindet sich jedoch noch in der Konsultationsphase und der zeitnahe Erlass neuer Gesetze erscheint unwahrscheinlich.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und halten Sie gern über die Entwicklungen im deutsch-australischen Rechtsverkehr auf dem Laufenden. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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