Webcast
Am 7. Juni 2023 ist die Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) in Kraft getreten. Die Richtlinie, die bis Juni 2026 in das deutsche Recht umzusetzen ist, wird eine umfassende Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes mit sich bringen.
Die Novellierung wird unter anderem
- eine von der Unternehmensgröße unabhängige Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des Entgeltauskunftsanspruchs auch auf Bewerber:innen sowie auf Arbeitnehmer:innen in einem laufenden Arbeitsverhältnis,
- eine Erweiterung der Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit auf alle Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden,
- eine Nachjustierung der Grundsätze zur Beweislastumkehr zur Erleichterung der Durchsetzbarkeit der Arbeitnehmendenrechte bei Nichtanwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts sowie zu diesbezüglichen Schadensersatzansprüchen des Mitarbeitenden und
- die (erstmalige) Einführung etwaiger (Bußgeld-)Sanktionen gegen den Arbeitgebenden bei Nichtbeachtung des Entgeltgleichheit-Grundsatzes
bedingen.
Zudem hat die Bundesregierung in ihrem im September 2023 veröffentlichten Zweiten Bericht über die Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes korrespondierende und teilweise weitergehende Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes definiert.
In unserem Webcast erörtern wir die jüngere Rechtsentwicklung und stellen geeignete (Compensation-)Instrumente zur Sicherstellung einer hinreichenden Governance zur Einhaltung der neuen rechtlichen Vorgaben vor.
Vorgesehene Themenschwerpunkte sind:
- Fortschreibung des Entgelttransparenzgesetzes durch die Richtlinie 2023/970/EU… und zu erwartende Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG zu Equal Pay und Entgelttransparenz
- Geeignete (Compensation-)Instrumente zur Sicherstellung einer rechtskonformen und bedarfsgerechten Equal Pay-Governance (insbesondere zur Gehalts-Datenanalyse)
- Und sonst? – Sonstige aktuelle Equal Pay-Entwicklungen (u.a. Grundsatz der geschlechtsneutralen Vergütung im Sound Compensation-Umfeld)
Unsere Experten Klaus Heeke und Dr. Lars Hinrichs, Rechtsanwälte bei Deloitte Legal, sowie Peter Devlin, Leiter der Benefits and Compensation Talent Group bei der Deloitte Consulting GmbH, werden durch den Webcast führen.
Stellen Sie Ihre Fragen für den Q&A-Teil gerne bereits im Rahmen Ihrer Anmeldung.
Informationen
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an
Madeleine A. Thrun
Tel: +49 211 87724645
E-Mail: athrun@deloitte.de
Ihre Ansprechpartner
Dr. Lars Hinrichs, LL.M. (Univ. Stockholm)
Dr. Lars Hinrichs berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen in der Gestaltung, Implementierung und Modifizierung von Vergütungssystemen in regulierten und nicht-regulierten Branchen (inklusive der betrieblichen Altersversorgung), in der Vorbereitung und Umsetzung von Unternehmensrestrukturierungen sowie in der arbeitsrechtlichen Begleitung von M&A-Transaktionen. Er tritt regelmäßig als Referent auf externen und internen Veranstaltungen und als Autor von wissenschaftlichen Fachveröffentlichungen zu diesen Themen auf. Dr. Lars Hinrichs ist seit 2019 bei Deloitte Legal tätig. Zuvor arbeitete er seit 2007 als Rechtsanwalt in den arbeitsrechtlichen Dezernaten bei anderen führenden internationalen Anwaltskanzleien in Frankfurt und Hamburg. Dr. Lars Hinrichs spricht Deutsch und Englisch. Publikationen
Klaus Heeke
Klaus Heeke ist seit seinem Eintritt im Jahre 2010 Partner im Düsseldorfer Büro der deutschen Praxis von Deloitte Legal. Er leitet sowohl den arbeitsrechtlichen Bereich im Düsseldorfer Büro als auch die Service Line Employment Law & Benefits in Deutschland. Klaus Heeke verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in allen Bereichen des deutschen Arbeitsrechts. Er vertritt – außergerichtlich und gerichtlich – die rechtlichen Interessen sowohl heimischer als auch international agierender Gesellschaften im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen, die das individuelle und kollektive Arbeitsrecht betreffen. Klaus Heeke verfügt über langjährige Kompetenz sowohl in Bezug auf arbeitsrechtlich motivierte Restrukturierungsmaßnahmen als auch im Hinblick auf die Unterstützung und Durchführung von M&A Transaktionen.
Peter L. Devlin
Peter Devlin ist Partner und Leiter des Fachbereichs Benefits & Compensation bei Deloitte Deutschland. Er berät Kunden in allen Fragen zu Total Rewards-Themen (Pensionen, Compensation, Job Architecture, Salesforce Compensation). Industrieübergreifend verfügt er über jahrelange Erfahrung, auch auf internationaler Ebene. Des Weiteren leitet er das Human Capital M&A-Team der EMEA-Region, welches sich sowohl mit Due Diligence-Themen als auch mit Post Merger-Projekten beschäftigt.