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Buy Now Pay Later (BNPL)

Neue Regeln für die Online-Konsumentenfinanzierung durch die Verbraucherkreditrichtlinie

Buy Now Pay Later (BNPL), die unkomplizierte Finanzierung von Online-Einkäufen für Verbraucher, wird heute auf den Webseiten fast aller Anbieter von Waren und Dienstleistungen als Zahlungsoption angeboten. Um Verbraucher besser vor übermäßiger Verschuldung zu schützen, schafft der europäische Gesetzgeber mit der Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie strengere Regeln, die die BNPL-Anbieter künftig befolgen müssen. Diese Regeln gelten in Deutschland voraussichtlich spätestens ab Ende 2026.

Ausweitung der Regeln für Verbraucherdarlehen auf alle Formen von BNPL

Mit Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie gelten nahezu alle Formen von BNPL, insbesondere auch der Kauf auf Rechnung und kostenlose Finanzierungen, als Verbraucherdarlehen. Befreit von den Verbraucherdarlehensregeln sind nur sehr kurzfristige Zahlungsaufschübe, die von den Händlern und Dienstleistern selbst angeboten werden.

Dagegen entfallen die bisher für viele Formen von BNPL relevanten Ausnahmen für zins- und gebührenfreie Finanzierungen, für kurzfristige Kredite (bis zu 3 Monate) mit geringen Kosten und für Kleinkredite (weniger als 200 Euro). Die Mitgliedstaaten haben nur die Option, solche Kreditverträge von ganz wenigen Verbraucherschutzregeln zu Werbung, vorvertraglichen und vertraglichen Informationen auszunehmen. Im Übrigen müssen aber auch diese BNPL-Finanzierungen künftig die strengen Regeln für Verbraucherdarlehen erfüllen.

Strenge neue Regeln für BNPL

Alle Anbieter für BNPL müssen sich darauf einstellen, künftig bei ihren Finanzierungen neue, strikte Regeln zu beachten.

1. Werbung

Die Verbraucherkreditrichtline 2023 schränkt die Werbung für BNPL deutlich ein. Verboten ist insbesondere Werbung, die

  • zur Kreditaufnahme ermutigt, indem sie suggeriert, dass die Finanzierung die finanzielle Situation des Verbrauchers verbessert;
  • die behauptet, dass die Zusage der Finanzierung unabhängig von der sonstigen Verschuldung des Verbrauchers entschieden wird;
  • die unzutreffend behauptet, dass die Finanzierung die Finanzkraft des Verbrauchers stärkt, Sparen ersetzt oder seinen Lebensstandard erhöht.
    Außerdem muss jede Werbung einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten: „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“

2. Vorvertragliche Informationen

Die Anbieter von BNPL müssen künftig die Verbraucher vor Vertragsschluss umfänglich informieren.

Erforderlich sind zum einen allgemeine Informationen. Dem Verbraucher müssen Angaben zu den wesentlichen Aspekten der angebotenen Finanzierungen zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel zu den Verwendungszwecken, den möglichen Laufzeiten, den angebotenen Sollzinssätzen etc.

Zum anderen müssen die Konsumenten künftig auch bei allen Formen von BNPL, wie schon bisher bei Verbraucherdarlehen, vorvertragliche Information in Form der europäischen Standardinformationen erhalten.

3. Kreditwürdigkeitsprüfung

Weil BNPL-Finanzierungen künftig Verbraucherdarlehen sind, muss vor jeder Finanzierungszusage ein individuelle Kreditwürdigkeitsprüfung des einzelnen Konsumenten erfolgen.

Und auch die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung werden erheblich verschärft:

  • Künftig muss die Kreditwürdigkeitsprüfung positiv ausfallen: Nur wenn es wahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seine Verpflichtungen erfüllen kann, darf ihm die Finanzierung zugesagt werden.
  • Es wird detailliert vorgegeben, auf welche Informationen Kreditwürdigkeitsprüfung zu stützen ist. Insbesondere sind Daten zu Einkommen und Ausgaben des Verbrauchers erforderlich.

4. Formerfordernisse

Künftig müssen alle BNPL-Finanzierungen, falls der deutsche Gesetzgeber dies nicht doch noch anders regelt, schriftlich vereinbart werden. Damit wird auch bei BNPL immer einer Unterschrift des Verbrauchers („Tinte auf Papier“) oder zumindest eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig.

Außerdem sind umfängliche und detaillierte Mindestinhalte für die Finanzierungsvereinbarung vorgeschrieben, z.B. die Angabe des effektiven Jahreszinses und des Verzugszinssatzes.

5. Widerrufsrecht

Auch für alle BNPL-Finanzierungen wird der Verbraucher künftig ein Widerrufsrecht von zwei Wochen haben. Über dieses Widerrufsrecht muss der BNPL-Anbieter bei Vertragsschluss belehren.

Fazit

Mit der Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtline in das deutsche Recht werden strengere Regeln für BNPL gelten. Dabei ergeben sich neue Anforderungen zum Teil aus grundsätzlich neuen Verbraucherschutzregeln, z. B, zum Warnhinweis in der Werbung oder verschärfte Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung.

Von viel größerer praktischen Relevanz für BNPL ist aber, dass im Ergebnis alle BNPL-Finanzierungen künftig als Verbraucherdarlehen behandelt werden und künftig die für Verbraucherdarlehen geltenden hohen Anforderungen erfüllen müssen. Dies gilt insbesondere auch für BNPL-Finanzierungen, die bisher von den Verbraucherdarlehensregeln ausgenommen waren, weil es unentgeltliche, kleinere (unter 200 Euro) oder kurzfristige (bis zu 3 Monate) Finanzierungen sind.

Die BNPL-Anbieter werden sich deshalb darauf vorbereiten müssen, künftig (voraussichtlich ab Ende 2026) strikte Regeln insbesondere zu Werbung, vorvertraglichen Informationen, Kreditwürdigkeitsprüfung, Formvorschriften und Widerrufsrechten beachten zu müssen.
 

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