sound compensation

Über Deloitte

Sound Compensation 

Die regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen nehmen stetig zu. Regulierte Unternehmen im Finanzmarkt sehen sich bei der für eine regelkonforme und zugleich bedarfsgerechte Ausgestaltung der Vergütungssysteme erforderlichen Einbeziehung von arbeits-, aufsichts-, gesellschafts- und bilanzrechtlicher sowie steuerlicher Expertise inhaltlichen und prozessbezogenen Herausforderungen ausgesetzt. Flankierend bestimmen der Gesetzgeber und die Prüfungspraxis immer komplexer werdende Vorgaben an die externen und internen Prüfungen der Vergütungssysteme. Zugleich stellen attraktive Vergütungssysteme für Arbeitgeber ein wesentliches Instrument für die Gewinnung, Entwicklung und langfristige Bindung ihrer Mitarbeiter dar.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Sound Compensation-Teams von Deloitte Legal beraten Mandanten umfassend zur Konzeptionierung, Durchführung und Modifizierung ihrer regulierten Vergütungssysteme und ihrer Vergütungsgovernance. Zugleich sind sie Teil des Deloitte Sound Compensation-Netzwerks, in dem wir die rechtliche, steuerliche, bilanzielle und strategische Expertise zu regulierten Vergütungssystemen bündeln.

Die in unserem Sound Compensation-Team tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben seit 2011 mehr als 160 inländische und ausländische Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Kapital-verwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen bei der Implementierung und Überarbeitung von Vergütungssystemen beraten, die den regulatorischen Vorgaben und den Hinweisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entsprechen.

Weiter haben sie in den letzten Jahren bei mehr als 60 Unternehmen im Finanzsektor als für den jeweiligen Wirtschaftsprüfer tätige Spezialisten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Vergütungssysteme geprüft; dies mit einem Fokus auf die obligatorische Prüfung der Vergütungssysteme von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen nach Maßgabe des § 12 PrüfbV.

Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit regulierten Vergütungssystemen ermöglicht eine für jeden Einzelfall bedarfsgerechte und maßgeschneiderte Beratung zu allen einschlägigen rechtlichen Themen und Herausforderungen. Wir kennen den Fokus und die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Prüfer (Finanzaufsicht, Wirtschaftsprüfer, Vergütungsbeauftragte, zentrale Prüfinstanz nach § 12 Instituts-VergV, Interne Revision).

 

Unsere Beratungsschwerpunkte

Beratung bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Vergütungssystemen

  • Analyse der Vergütungssysteme zur Identifikation etwaigen Anpassungs- und/oder Umsetzungsbedarfs im Hinblick auf spezifische regulatorische Vorgaben (bei Bedarf als Reifegrad-Analyse)
  • Konzeptionierung von bedarfsgerechten und rechtssicheren Vergütungssystemen für Mitglieder der Geschäftsleitung und sonstige Mitarbeitergruppen
  • Arbeitsrechtliche Implementierung der Vergütungssysteme in die Arbeitsverhältnisse von Mitgliedern der Geschäftsleitungsorgane und/oder andere Mitarbeiter (bei grenzüberschreitenden Vergütungssystemen im Zusammenspiel mit Deloitte Legal-Kollegen in den jeweiligen Ländern)
  • Konzeptionierung und Implementierung von gruppen-/konzernweiten Vergütungssystemen
  • Erstellung von Rechtsgutachten zu Einzelfragen der Umsetzung der regulatorischen Vorgaben in Vergütungssystemen (unter anderem mit Blick auf § 14 Instituts-VergV, zur konkreten Anwendung des aufsichtsrechtlichen Proportionalitätsgrundsatzes bei Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie zu grenzüberschreitenden Sachverhalten)

Beratung bei der Konzeptionierung, Implementierung und Modifizierung der Vergütungsgovernance

  • Analyse der Vergütungsgovernance zur Verifizierung etwaigen regulatorischen Handlungs- und Umsetzungsbedarfs (bei Bedarf als Reifegrad-Analyse)
  • Identifizierung von Risikoträgern 
  • Beratung im Hinblick auf die rechtssichere Einhaltung von Offenlegungspflichten (unter anderem nach § 16 Instituts-VergV, Art. 450 CRR)
  • Unterstützung bei der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Vergütungsgovernance auf der Stakeholder-Seite (Vergütungskontrollausschuss, Vergütungsausschuss, Vergütungsbeauftragter, Malus-Komitee)
  • Durchführung von Prüfungsleistungen und Unterstützung bei Prüfungen von Vergütungssystemen (unter anderem Jahresabschlussprüfung, Interne Revision, § 44 KWG-Prüfung durch die Finanzaufsicht, jährliche Angemessenheitsprüfungen)
  • Reifegrad-Analyse der bestehenden Vergütungssysteme und der Vergütungsgovernance zur Vorbereitung der konkreten Prüfung und fachliche Unterstützung bei der Prüfung (unter anderem in der Form der Beantwortung von im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auftretenden individuellen aufsichtsrechtlichen Fragen sowie bei der Abarbeitung von sich aus Feststellungen ergebenden Änderungs- und/oder Anpassungsbedarfs)
  • Durchführung der Prüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems der Geschäftsleitung nach § 10 Abs. 1 Instituts-VergV
  • Durchführung der jährlichen Prüfung zur Angemessenheit der Vergütungssysteme nach § 12 Instituts-VergV bzw. Unterstützung der intern zuständigen Prüfer bei der Prüfung
  • Durchführung der Prüfung der Internen Revision bzw. Unterstützung der Internen Revision bei der Prüfung des Vergütungssystems
  • Unterstützung des Vergütungskontrollausschusses bei der Prüfung der Angemessenheit der Vergütungssysteme für die Geschäftsleitung und für die sonstigen Mitarbeiter (§ 15 Instituts-VergV)
  • Unterstützung des Vergütungsbeauftragten bei der jährlichen Prüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems (inklusive der Erstellung des Vergütungskontrollberichts)

Schulungen und Workshops zu den regulatorischen Vorgaben an die Vergütungssysteme und an die Vergütungsgovernance

  • Schulungen von Mitgliedern des Vorstandes/der Geschäftsleitung und von Mitgliedern des Aufsichtsrats/Verwaltungsrats zur Erfüllung der regulatorischen Fortbildungspflichten (§§ 25c, 25d KWG)
  • Schulung von Vergütungsbeauftragten zur Erfüllung ihrer regulatorischen Fortbildungspflichten (§ 23 Instituts-VergV)
  • Schulungen von Führungskräften und sonstigen mit der Durchführung der Vergütungssysteme befassten Mitarbeiter  

Dr. Lars Hinrichs
Ansprechpartner: Dr. Lars Hinrichs

Employment & Pensions

bei Deloitte Legal Deutschland 

Dr. Hannes Bracht
Ansprechpartner: Dr. Hannes Bracht

Banking & Finance

bei Deloitte Legal Deutschland 

Dr. Volker Schulenburg
Ansprechpartner: Dr. Volker Schulenburg
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