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OLG Stuttgart: Embargo-VO

Zur Verweigerung der Ausführung von Zahlungsaufträgen

Die Überweisung einer deutschen GmbH von bei einem deutschen Kreditinstitut geführten Konto auf ein bei einem anderen deutschen Kreditinstitut geführten Konto desselben Kontoinhabers unterfällt nicht der Embargo-Verordnung VO (EU) 833/2014.