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Deloitte bAV-Newsletter

DPEsche - Fakten und Positionen zur betrieblichen Altersversorgung

Im regelmäßig erscheinenden Newsletter „DPEsche | Fakten und Positionen zur bAV“ informieren die Deloitte Pension Experts ab sofort über Aktuelles und praxisrelevante Themen aus der betrieblichen Altersversorgung.

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Der Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist komplex und unterliegt einer stetigen Dynamik. Mit unserem Newsletter bleiben Sie Up-To-Date auf den Gebieten Recht, Steuer und Versorgungstechnik. 

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Ausgabe 02/2023

Gestaltung von betrieblicher Altersversorgung: Die neue bAV-Studie von Deloitte
Die betriebliche Altersversorgung aus Sicht der Arbeitnehmer
Seit 2017 untersucht Deloitte die Einstellung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer zum Thema betriebliche Altersversorgung (bAV). Die aktuelle Studie analysiert deren Kenntnisse, Erwartungen und Wünsche hierzu auf Basis einer repräsentativen Befragung von 2.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die diesjährige Befragung verdeutlicht, dass die deutschen Arbeitnehmer in Zeiten der Inflation ihre Vorsorgeanstrengungen einzuschränken scheinen. Sowohl die Anzahl derjenigen, die sich aktuell mit der bAV beschäftigen als auch die Teilnahmequote an der bAV sind gegenüber 2022 zurückgegangen. Gleichzeitig besteht nach wie vor ein hohes Interesse an der Altersvorsoge. Die Ergebnisse unserer bAV-Studie können Unternehmen dazu dienen, ihre bAV-Angebote und -Kommunikation zu verbessern.

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Zukunft Sozialpartnermodell – Betriebliche Altersversorgung in der Transformation
Reine Beitragszusagen sind installiert
Die Einführung der reinen Beitragszusage ohne Garantien für die Arbeitnehmenden mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz im Rahmen von Sozialpartnermodellen (sog. SPM) stellte einen Paradigmenwechsel in der betrieblichen Altersversorgung dar. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind die ersten SPM installiert – die Transformation in der betrieblichen Altersversorgung hat begonnen. Allerdings sind die mit einem SPM einhergehenden Anforderungen an die durchführende Einrichtung komplex und vielfältig. Schon frühzeitig hat Deloitte in einer gemeinsamen Studie mit der V.E.R.S. Leipzig GmbH die wesentlichen Aspekte von SPM und die Erfordernisse für ihre Durchführung untersucht.

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Inflation stellt die bAV vor Herausforderungen
Reine Beitragszusagen sind installiert

Inflation beeinflusst Leistungszahlungen, bAV-Kosten, Pensionsrückstellungen sowie die Kapitalanlage und das Deckungskapital und stellt die betriebliche Altersversorgung damit vor große Herausforderungen.

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Inflation verunsichert Arbeitnehmer
Reine Beitragszusagen sind installiert

Die neue Deloitte bAV-Studie 2023 zeigt, dass Arbeitnehmer in Zeiten der Inflation ihre Vorsorgebemühungen einschränken.

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Sterbegeld in der betrieblichen Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG?!

Sterbegelder weisen in der betrieblichen Praxis eine lange Tradition auf. Ihren Ursprung haben sie in der Daseinsvorsorge: Sie wurden zunächst dezentral als branchen- und/oder versicherungsproduktbezogene Leistung von Sterbekassen und von Versicherungsunternehmen konzipiert. Später nahm sich auch der (Sozial-)Gesetzgeber ihrer an und bestimmte sie bis 2003 als gesetzlichen krankenversicherungsrechtlichen Zuschuss zu den Bestattungskosten (§§ 58f. SGB V a.F.) und bestimmt sie unverändert in der Beamtenversorgung als Sterbegeld für die Versorgung von Hinterbliebenen nach Maßgabe des § 18 BVG. In der betrieblichen Praxis inkludieren Sterbegelder in Arbeitsverhältnissen – insbesondere bei Führungskräften und bei Spezialisten – unverändert einen möglichen und im Einzelfall auch materiellen Vergütungsbestandteil.

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Aktuelle Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung 2/2023

Unser Herbst 2023-Client Alert zur aktuellen Rechtsprechung behandelt unter anderem die Urteile (1) des BAG vom 20.06.2023 (3 AZR 231/22) zu den Anforderungen an die Wirksamkeit einer (teilweisen) Umstellung einer Versorgungszusage von ausschließlich monatlichen Rentenleistungen auf Kapitalleistung, die auch bei anschließend gleichwertiger oder höherer Versorgungsleistung einer eigenständigen Rechtfertigung bedarf, (2) des BAG vom 14.03.2023 (3 AZR 197/22) zur Fortschreibung seiner Rechtsprechung zur Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Senkung der Pensionsleistungen durch die Pensionskasse, und (3) des LAG Niedersachsen vom 15.11.2023 (3 AZR 505/21) zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer betrieblichen Altersversorgung auf Grund einer tarifvertraglichen Bezugnahmeklausel – auch bei nicht möglicher Durchführung der bAV-Zusage über den im Bezug genommenen Tarifvertrag bestimmten Versorgungsträger (VBL) (LAG Niedersachsen, Urt. v. 20.04.2023, 3 Sa 86/22 B).

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Nachschau zum DPEvent der Deloitte Pension Experts 2023 – und Vorschau auf die Roadshow 2024

Die Deloitte Pension Experts (DPE) haben im Juni 2023 ihr diesjähriges DPEvent durchgeführt – erstmals nach der Covid-Pandemie in Präsenz als Roadshow mit Stationen in München, Düsseldorf und Frankfurt, zu der sie insgesamt mehr als 40 Teilnehmer begrüßen konnten.

Der Themenkreis war vielfältig und deckte einen großen Teil der ganzheitlichen und interdisziplinären bAV-Expertise unserer DPEs ab.

Die Veranstaltung eröffneten jeweils Elisa Ultsch und Lars Hinrichs mit dem Vortrag „(Nicht-)Anpassung der Betriebsrenten im gesetzlichen (Gestaltungs-) Umfeld“. Das Thema hat seit Anfang 2022 mit spürbarem Anziehen der Inflationsrate eine aktuell unverändert hohe praktische Relevanz, da Arbeitgeber die in der Vergangenheit oft direkt durchgeroutete Rentenanpassung gemäß der Inflationsentwicklung wirtschaftlich oft nicht mehr darstellen können (s. dazu auch bereits den hier verlinkten DPE-Client Alert).

Im zweiten Teil spannte Jens Denfeld in seinem Beitrag „Pension De-Risking – die Kunst, betriebliche Altersversorgung zu versprechen“ einen weiten Bogen über den aktuellen Status und relevante Markentwicklungen zum De-Risking. Ausgehend von einer Grundsensibilisierung über die aktuellen und zukünftigen demografischen Rahmendaten und einer Erörterung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zeigte der Referent praxisgängige und auch praxisinnovativ(er)e Gestaltungsoptionen zur Risikoreduzierung von bestehenden Versorgungszusagen gegenüber aktiven Mitarbeitern und auch gegenüber inaktiven Mitarbeitern auf. Einen Fokus bei der Erörterung von risikoreduzierenden Handlungsoptionen in Bezug auf inaktive Mitarbeiter bildete die Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen und Markterfahrungen zur Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf Rentnergesellschaften. Siehe dazu auch die DPE Client Alerts

Das DPEvent-Highlight aus steuerrechtlicher Sicht setzten Birgit Köhler und Christian Wolz in ihrem Vortrag „Pillar 2 – Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung“. Den Ausgangspunkt ihres Vortrags bildete der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG), mit dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (RL 2022/53/EU) umsetzt und die für den Diskussionsentwurf (noch) zu verzeichnenden geklärten und offenen Fragen für die konkrete Gesetzesanwendung. Einen Schwerpunkt setzten die Referenten auf die Erörterung der vom Anwendungsbereich des MinBestRL-UmsG betroffenen ansässigen Geschäftseinheiten aus bAV-Sicht.

Das bAV-Produktanbieter-Themenfeld aus dem interdisziplinären DPE-Netzwerk besetzten Klaus Friedrich und Daniel Aßhauer mit ihrem Vortrag „Wohlverhaltensaufsichtliche Aspekte bei kapitalbildenden Lebensversicherungen – speziell Direktversicherungen: Ausgewählte Aspekte des BaFin-Merkblatts 01/2023“. Sie sensibilisierten im Ausgangspunkt die Teilnehmer zum persönlichen Anwendungsbereich des Merkblatts (= Lebensversicherer, die der Versicherungsvertriebsrichtlinie unterfallen – und daher keine Pensionskassen bilden). Im Hauptteil ihres Vortrags erörterten sie ausführlich die Verlautbarungen der BaFin im Merkblatt zu den Anforderungen/ihre Erwartungshaltung zur (Dokumentation der) eigenen Feststellung der Produktanbieter bezüglich eines angemessenen Nutzens der vertrieblichen Produkte für die Kunden im Zielmarkt – unter anderem in Bezug auf die Produkteigenschaften, auf die Kundenrendite (und die hier anzustellenden Szenarioanalysen) sowie auf die relevanten Kosten. Den dritten Teil des Vortrags bildete die Erörterung der im Merkblatt weiter konkretisierten unternehmenseigene Prüfung von Fehlanreizen in der Vertriebsvergütung.

Die Vortragsreihe schloss mit den Beiträgen „Aktuelles aus dem Arbeitsrecht“ (Lars Hinrichs und Elisa Ultsch) sowie „Aktuelles aus dem Steuerrecht“ (Birgit Köhler und Christian Wolz) – die Referenten erörterten aktuelle arbeitsgerichtliche und finanzgerichtliche Entscheidungen und ordneten diese in die Praxis ein.

bav seminar

Der praxisbezogene Austausch im Frühstücksformat hat Teilnehmern und Referenten gefallen. Die Deloitte Pension Experts planen daher bereits die Roadshow 2024, dann mit zusätzlicher Station in Hamburg. Merken Sie sich daher bereits jetzt die Termine für die Veranstaltungen in Hamburg (11.06.2024), München (12.06.2024), Düsseldorf (13.06.2024) und Frankfurt (14.06.2024) vor.

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