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Säule III: Offenlegungsanforderungen
Herausforderungen der neuen EBA-Leitlinien
Mit dem Deloitte Whitepaper No. 76 geben wir Ihnen einen Überblick über die neuen Offenlegungsanforderungen der EBA und zeigen die zu erwartenden signifikanten Änderungen in der Offenlegungspraxis und die Herausforderungen, die mit der Umsetzung verknüpft sind, auf.
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht arbeitet seit geraumer Zeit an einer Nachbesserung des Rahmenwerks, um die Regelungen zu modernisieren und an die Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise anzupassen. Dieses Vorhaben wird in der Praxis meist als „Basel IV“ bezeichnet.
Dabei ist nicht nur die Eigenmittelunterlegung (1. Säule des Basler Ansatzes) aktuell in Überarbeitung, auch in der dritten Säule – den Offenlegungsvorschriften – gibt es Neuerungen. Der Basler Ausschuss hat das erste Konsultationspapier zu einer umfassenden Überarbeitung der Offenlegungsanforderungen bereits im Juni 2014 veröffentlicht und die erste Phase des dreistufigen Überarbeitungsprojektes im Januar 2015 abgeschlossen. Die EBA hat darauf aufbauend im Juni 2016 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Offenlegung vorgelegt. Dieser birgt ein paar Überraschungen, die über die Basler Anforderungen hinausgehen und die Institute vor eine Reihe von fachlichen, prozessualen und technischen Herausforderungen stellen.
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