Veranstaltung
Der Fahndungsalltag folgt der allgemeinen Digitalisierungswelle, die durch die Corona-Pandemie zusätzlich beschleunigt wird.
IT-Durchsuchung und Datenzugriffe treffen auf eine Strafprozessordnung, die einerseits noch von der Beschlagnahme von Gegenständen ausgeht, andererseits eigene Datenschutzvorschriften kennt. Hinzu kommen nationale und internationale Melde- und Erklärungspflichten, die digital zu erfüllen sind und deren steuerstrafrechtliche Relevanz in der Rechtsprechung noch weitestgehend offen ist. Kryptowährung war früher etwas für Exoten – die Ermittler haben aufgerüstet, so dass jeder Berater vorbereitet sein und bei „Mining“ nicht nur an Bagger und Silberminen denken sollte. Selbstverständlich gehen die Kölner Tage Steuerfahndung auf die aktuellen Entscheidungen der Landgerichte und des Bundesgerichtshofs zu Cum/Ex ein, die wesentliche, allgemeine Aussagen zur Verjährung und zur Einziehung in Hinterziehungsfällen getroffen haben.
Wer mit der digitalen Steuerfahndungsrealität zurechtkommen möchte, wird bei der Veranstaltung die aktuellen Highlights vorgestellt bekommen.
Volker Radermacher, Partner bei Deloitte Legal, wird zum Thema "Selbstanzeige in Zeiten von Geldwäsche, Einziehung, Verlängerung von Verjährungsfristen. Findet die Einziehung bei der Selbstanzeige Anwendung?" referieren.
Informationen
Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Fachanwälte für Strafrecht, Verteidiger in Steuerstrafsachen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, leitende Mitarbeiter aus Rechts- und Steuerabteilungen Die Tagung eignet sich besonders als jährliche Pflichtfortbildung für Zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht (DAA).
Ort:
Köln/oder Online
Hotel Pullman Cologne
Helenenstraße 14
50667 Köln
Ansprechpartner
Volker Radermacher
Volker Radermacher ist seit März 2018 als Partner bei Deloitte Legal im Bereich Tax Controversy tätig. Er berät nationale und internationale Mandanten, insbesondere Unternehmen, in allen Fragen des Steuerstrafrechts und Steuerverfahrensrechts sowie bei der rechtssicheren Umsetzung steuerlicher Vorgaben bzw. Einrichtung von Tax Compliance Strukturen. Vor seinem Wechsel war Herr Radermacher 24 Jahre in den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf und Wuppertal, zuletzt als Hauptsachgebietsleiter für Steuerfahndung und Abgabenordnung tätig und nahm darüber hinaus Aufgaben als Vertreter der Dienststellenleitung wahr. Er beschäftigt sich seit Jahren mit Spezialthemen des Steuerstrafrechts, insbesondere mit Aspekten der strafrechtlichen und steuerlichen Vermögensabschöpfung und Fragestellungen zu Verbandsgeldbußen/Verbandstrafrecht. Ferner begleitete und bearbeitete er eine Vielzahl an Großverfahren, auch in Zusammenarbeit mit Groß- und Konzernprüfungsstellen, im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Finanzinstitute und Konzerne. Dazu zählten insbesondere Cum/Ex-Strukturen, Vorwürfe der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Straftaten und Aufsichtspflichtverletzungen von Leitungspersonen, steuerliche Risiken in (Sport-)Vereinen, Korruptionsdelikte und Gründungen von Offshore-Gesellschaften. Schließlich verantwortete Herr Radermacher auch den Ankauf der sogenannten Steuer-CDs und arbeitete intensiv mit Informanten und Whistleblowern zusammen. Herr Radermacher ist Referent und trägt an verschiedenen Einrichtungen sowie an Tagungen zu Themen des Steuerstrafrechts vor. Ferner ist Herr Radermacher Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Steuerstrafrecht. Volker Radermacher ist Diplom-Finanzwirt und Steuerberater. Er spricht Deutsch und Englisch.