Webcast
In unserem anstehenden Deloitte Legal Webcast geben wir ein Update zu relevanten Entwicklungen im Bereich Geldwäsche-Compliance auf nationaler und EU-Ebene. Wir beleuchten insbesondere die kürzlich zum Schutz persönlicher Daten wirtschaftlich Berechtigter ergangene EuGH-Entscheidung, relevante geldwäscherechtliche Neuregelungen durch das sog. „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ sowie das für Mitte dieses Jahres erwartete sog. „EU Geldwäscheprävention-Maßnahmenpaket“ und zeigen relevante Erweiterungen der geldwäscherechtlichen Pflichten von deutschen und ausländischen Unternehmen auf.
Da die Verletzung von Mitteilungspflichten zum Transparenzregister eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit erheblichen finanziellen und sog. „Naming & Shaming“ Sanktionen geahndet werden kann, sollten deutsche und ausländische Unternehmen bzw. deren Compliance-Beauftragte zwingend die notwendigen Vorkehrungen treffen, um ihren Mitteilungspflichten zum Transparenzregister jederzeit entsprechend geltender nationaler wie europäischer gesetzlicher Vorgaben nachkommen zu können.
Im Webcast stellen unsere Experten Jens Hoffmann und Anna-Lena Kringel (beide Rechtsanwälte bei Deloitte Legal) folgende relevante Entwicklungen im Bereich Geldwäsche-Compliance auf nationaler und europäischer Ebene vor und zeigen Wege auf, wie Unternehmen sich daraus stellenden Anforderungen gerecht werden können:
- Wegweisendes EuGH-Urteil vom 22. November 2022 (Az.: C-37/20 und C-601/20) zum Schutz der persönlichen Daten wirtschaftlich Berechtigter;
- Relevante geldwäscherechtliche Neuregelungen durch das am 28. Dezember 2022 in Kraft getretene sog. „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“, insbesondere beinhaltend die Erweiterung von Mitteilungspflichten für ausländische Unternehmen sowie die Übernahme von Immobiliendaten aus den Grundbüchern in das deutsche Transparenzregister;
- Ausblick auf das für Mitte 2023 erwartete sog. „EU Geldwäscheprävention-Maßnahmenpaket“, beinhaltend u.a. eine erstmalig EU-weit einheitlich anwendbare Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die 6. EU-Geldwäscherichtlinie.
Die Vortragenden stehen Ihnen im Anschluss für ein ausführliches Q&A zur Verfügung. Stellen Sie Ihre Fragen für den Q&A-Teil gerne bereits im Rahmen Ihrer Anmeldung.
Informationen
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an
Sabine Sander-Schweden
Tel: +49 40 37853831
E-Mail: ssander-schweden@deloitte.de
Ihre Ansprechpartner
Jens Hoffmann
Jens Hoffmann ist Counsel bei Deloitte Legal und Mitglied der Servicelines Corporate Law und Regulatory & Compliance. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in grenzüberschreitenden Umstrukturierungen (EU; Nordamerika; Südostasien) und in der allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Beratung international tätiger Konzerne. Darüber hinaus liegt sein Beratungsschwerpunkt auf geldwäscherechtlichen Compliance-Themen, insbesondere der Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten in grenzüberschreitenden, mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen und der Einhaltung korrespondierender Dokumentations- und Mitteilungspflichten (Transparenzregister). Jens Hoffmann absolvierte sein Studium im deutschen und europäischen Recht an den Universitäten Würzburg und Padua. Nach seiner juristischen Ausbildung, u.a. an der Deutschen Botschaft Wellington und der Brüsseler Vertretung des BDI, war er zunächst als Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig, bevor er sich einer anderen international renommierten Wirtschaftsrechtskanzlei anschloss. Er spricht Deutsch, Englisch und Italienisch.
Anna-Lena Kringel
Anna-Lena Kringel ist seit April 2022 als Rechtsanwältin am Berliner Standort von Deloitte Legal tätig. Als Senior Associate berät sie in der Service Line Corporate/M&A nationale und internationale Mandanten im allgemeinen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Rahmen von Due Diligence Prüfungen, Unternehmenstransaktionen und Reorganisationen. Als Mitglied der Service Line Regulatory & Compliance liegt ihr Schwerpunkt in der rechtlichen Beratung betreffend die Einhaltung von Pflichten nach deutschem und europäischem Geldwäscherecht. Sie verfügt über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter in mehrstufigen, grenzüberschreitend agierenden Konzernen und der Bestimmung korrespondierender Mitteilungspflichten zum Transparenzregister. In diesem Rahmen berät sie auch bei behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (insbesondere Unstimmigkeits- und Ordnungswidrigkeitenverfahren). Anna-Lena Kringel studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im europäischen Recht in Frankfurt (Oder), Berlin und Frankreich. Sie spricht Deutsch, Englisch und Französisch.