Article
Die ausländische PropCo im Immobiliensektor – ein beherrschbares Risiko
Die Finanzverwaltung hat vermehrt funktionsarme Auslandsgesellschaften im Fokus. Sie überprüft routinemäßig den Ort der Geschäftsleitung bzw. das Vorliegen einer gewerbesteuerlichen Betriebsstätte in Deutschland, um festzustellen, ob in der Vergangenheit steuerliche Pflichten in Deutschland verletzt wurden. Oft wird auch aus verschiedenen Gründen vorschnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben und Vorsatz unterstellt.
Damit besteht für die formellen Geschäftsführer der im Ausland ansässigen PropCo (z.B. LuxCo oder Dutch B.V.) und auch für etwaige sog. „faktische Geschäftsführer“, welche die Rolle eines Geschäftsführers tatsächlich wahrnehmen, u.U. ein potenzielles Risiko einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung. Zudem existiert für die ausländische PropCo auch selbst die Gefahr von Unternehmensgeldbußen oder einer Einziehung ihres Vermögens. Schließlich können erhebliche unerwartete Steuernachzahlungen und Zinsen auf die PropCo zukommen, für welche die Geschäftsführer u.U. persönlich haften.
Vor diesem Hintergrund bieten wir ein speziell auf diese Risiken ausgerichtetes Compliance-Projekt an:
Schritt 1: Risikoanalyse
Anhand von bestimmten Unterlagen, Interviews und sonstigen Maßnahmen wird der konkrete Sachverhalt ermittelt, steuerrechtlich analysiert und bewertet. Sodann werden konkrete steuerliche oder sanktionsrechtliche Risiken für die ausländische PropCo und deren (faktische) Geschäftsführer dargestellt.
Schritt 2: Konkrete Handlungsempfehlungen
Um diese Risiken zu minimieren, werden konkrete Handlungsempfehlungen ausgearbeitet, die sich an dem individuellen Organisationsaufbau und den vorhandenen Prozessen orientieren.
Schritt 3: Konzept zur Dokumentationsvorsorge
Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein Konzept, wie die steuerrechtlich korrekte Handhabung auch gegenüber der Finanzverwaltung nachgewiesen werden kann.
Projektergebnis
Am Ende des Projektes erhalten Sie hinsichtlich des Ortes der Geschäftsleitung gemäß § 10 AO eine schriftliche
- Darstellung des Sachverhaltes
- steuerrechtliche Bewertung
- individuelle zugeschnittene Handlungsempfehlungen
- Konzeptionierung zur Dokumentationsvorsorge
sodass Fragen und Vorlageersuchen des Finanzamtes schnell und vollständig beantwortet werden können, um die vorgenannten Risiken zu minimieren.
Mehr zu dem Thema:
Funktionsarme ausländische Gesellschaften – ein beherrschbares Risiko
Auch interessant
Call-to-action: Der Aufsichtsrat in der Unternehmenskrise
Verschärfung der Beratungs- und Überwachungspflichten bei Eintritt von Insolvenzgründen
Tax Controversy
Steuerstrafrecht | Steuerverfahrensrecht | Tax Integrity | streitige Verfahren im Zoll-, Verbrauchssteuer- und Außenwirtschaftsrecht