galss dome

Article

Die ausländische PropCo im Immobiliensektor – ein beherrschbares Risiko

Die Finanzverwaltung hat vermehrt funktionsarme Auslandsgesellschaften im Fokus. Sie überprüft routinemäßig den Ort der Geschäftsleitung bzw. das Vorliegen einer gewerbesteuerlichen Betriebsstätte in Deutschland, um festzustellen, ob in der Vergangenheit steuerliche Pflichten in Deutschland verletzt wurden. Oft wird auch aus verschiedenen Gründen vorschnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben und Vorsatz unterstellt.

Damit besteht für die formellen Geschäftsführer der im Ausland ansässigen PropCo (z.B. LuxCo oder Dutch B.V.) und auch für etwaige sog. „faktische Geschäftsführer“, welche die Rolle eines Geschäftsführers tatsächlich wahrnehmen, u.U. ein potenzielles Risiko einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung. Zudem existiert für die ausländische PropCo auch selbst die Gefahr von Unternehmensgeldbußen oder einer Einziehung ihres Vermögens. Schließlich können erhebliche unerwartete Steuernachzahlungen und Zinsen auf die PropCo zukommen, für welche die Geschäftsführer u.U. persönlich haften.

Vor diesem Hintergrund bieten wir ein speziell auf diese Risiken ausgerichtetes Compliance-Projekt an:

 

Schritt 1: Risikoanalyse

Anhand von bestimmten Unterlagen, Interviews und sonstigen Maßnahmen wird der konkrete Sachverhalt ermittelt, steuerrechtlich analysiert und bewertet. Sodann werden konkrete steuerliche oder sanktionsrechtliche Risiken  für die ausländische PropCo und deren (faktische) Geschäftsführer dargestellt.

 

Schritt 2: Konkrete Handlungsempfehlungen

Um diese Risiken zu minimieren, werden konkrete Handlungsempfehlungen ausgearbeitet, die sich an dem individuellen Organisationsaufbau und den vorhandenen Prozessen orientieren.

 

Schritt 3: Konzept zur Dokumentationsvorsorge

Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein Konzept, wie die steuerrechtlich korrekte Handhabung auch gegenüber der Finanzverwaltung nachgewiesen werden kann.

 

Projektergebnis

Am Ende des Projektes erhalten Sie hinsichtlich des Ortes der Geschäftsleitung gemäß § 10 AO eine schriftliche

  • Darstellung des Sachverhaltes
  • steuerrechtliche Bewertung
  • individuelle zugeschnittene Handlungsempfehlungen
  • Konzeptionierung zur Dokumentationsvorsorge

sodass Fragen und Vorlageersuchen des Finanzamtes schnell und vollständig beantwortet werden können, um die vorgenannten Risiken zu minimieren.

Fanden Sie diese Information hilfreich?