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Kabinettsbeschluss zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

Einführung einer Infrastrukturquote und weitere Erleichterungen in der Anlageverordnung

Am 18. September 2024 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf über das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz).