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Geplante Änderungen in der Anlageverordnung: Infrastrukturquote und weitere Erleichterungen im Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Der Referentenentwurf für das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung verspricht wichtige Neuerungen in der Anlageverordnung wie die geplante Einführung einer gesonderten Quote von 5 % des Sicherungsvermögens für Infrastrukturinvestments sowie weitere Erleichterungen.