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Der Weg zur CRR III

Die Veröffentlichung des nächsten EU-Bankenregulierungspakets steht kurz bevor

Die Veröffentlichung der Gesetzesvorschläge der Europäische Kommission zu CRR III und CRD VI werden in Kürze erwartet. Fast vier Jahre nach Veröffentlichung des finalen Basel-III-Rahmenwerks („Basel IV“) im Dezember 2017 werden die letzten Schritte zur Übernahme der finalen Basler Anforderungen auf EU-Ebene somit eingeläutet.

Update CRR III/CRD VI (Deutsch) vom 16.11.2021

Oktober 2021

Im Dezember 2017 veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) die Finalisierung der Basel-III-Reformen – auch als “Basel IV” bezeichnet – mit einer Umsetzungsfrist bis zum 1. Januar 2022. Mit Blick auf die Diskussionen zum Output Floor und vor allem angesichts der COVID-19-Pandemie bzw. den damit verbundenen wirtschaftlichen Herausfoderungen wurde der ursprüngliche Zeitplan durch den BCBS revidiert und die Umsetzung um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Allerdings ist auch dieser angepasste Zeitplan für die Basel IV-Umsetzung aus Sicht der EU mehr als ambitioniert, zumal bislang kein europäsicher Legislativvorschlag veröffentlicht wurde.

Fast vier Jahre nach der finalen Veröffentlichtung des BCBS verdichten sich nunmehr aber die Anzeichen, dass ein erster CRR-III-Entwurf unmittelbar bevorsteht. So steht die Einigung auf einen europäischen Gesetzesvorschlag auf der Agenda der Europäischen Kommission zur Sitzung am 27. Oktober 2021. Im Sinne einer zeitnahen CRR III-Veröffentlichung äußern sich vermehrt auch die europäsichen Aufsichtsbehörden sowie Zentralbanken. In einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission hat Bundesbank-Präsident Weidmann am 7. September 2021 gemeinsam mit 24 anderen Zentralbank- und Aufsichts-Kolleginnen und Kollegen dafür plädiert, das Basler Paket vollständig und konsistent in der EU umzusetzen. Ein Abweichen von den globalen Basler Vorgaben bzw. eine Verwässerung des Rahmenwerks durch zu viele EU-spezifische Adjustierungen wäre demnach nicht im europäischen Interesse. Joachim Würmeling, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, verdeutlichte am 22. September 2021 seine Erwartung, dass ein Legislativvorschlag der EU-Kommission Ende Oktober veröffentlicht wird. Er verwies darauf, dass die neuen Regelungen nach den Beschlüssen des BCBS bereits im Jahr 2023 in Kraft treten sollen – also in absehbarer Zeit.

Als eine der wenigen Ausnahmen hat die französische Zentralbank das gemeinsame Schreiben nicht unterschrieben. Begründet wird dies offiziell mit dem ungünstigen Timing wegen der noch laufenden Coronakrise, allerdings spielt wohl auch der weiterhin kontrovers diskutierte Output Floor eine Rolle. Die Frage nach der konkreten Ausgestaltung des Output Floor ist vor allem für die Kapitalanforderungen der großen Banken entscheidend, da der Output Floor zukünftig den potenziellen Nutzen der internen Säule I-Modelle limitiert. Während der Basler Ausschuss eine konkrete Ausgestaltung des Output Floors beschlossen hat, werden auf EU-Ebene derzeit drei unterschiedliche Varianten diskutiert, die teilweise von EZB und EBA in einem ebenfalls am 7. September 2021 veröffentlichten Schreiben an die an die Europäische Kommission jedoch als nicht vereinbar mit den Basler Vorgaben beurteilt wurden.

Einhergehend mit dem Output Floor werden aktuell weitere Themen wie bspw. die vorgabengetreue Umsetzung der überarbeiteten Standardansätze intensiv diskutiert. Neben den Standardansätzen für Markt-, operationelle und CVA-Risiken steht hierbei insbesondere die Überabeitung des Kreditrisikostandardansatzes im Fokus. Diese Diskussionen verwundern insofern nicht, als dass die Umsetzung der finalen Basel-III-Regelungen allen Banken erhebliche Anstrengungen abverlangen wird, unabhängig davon, ob diese aktuell Standardansätze oder interne Modelle zur Ermittlung ihrer risikogewichteten Aktiva (RWA) anwenden. Hierbei ist nicht zuletzt auch der erwartete Anstieg der Eigenmittelanforderungen durch die neuen Rechenregeln zu berücksichtigen. Während dieser für einzelne Länder in der Gesamtschau erwartungsgemäß eher moderat ausfallen dürfte, sehen sich Banken aus Deutschland gemäß den Ergebnissen der Auswirkungsstudien der EBA weiterhin mit den höchsten RWA-Anstiegen im europäischen Vergleich konfrontiert.

Eine institutsindividuelle Auswirkungsanalyse auf Basis der baldigen Veröffentlichung der CRR III ist daher unerlässliche Entscheidungsgrundlage für eine zuverlässige Kapitalplanung sowie die strategischen Entscheidungen in diesem Zusammenhang.

Als Ihre Ansprechpartner rund um die Basel IV-Umsetzung auf EU-Ebene werden wir die aktuellen Diskussionen und zukünftigen Entwicklungen zur CRR III für Sie weiter eng begleiten. Wir werden Sie an dieser Stelle sowohl über die Veröffentlichung des Gesetzesvorschlags als auch über dessen Inhalte zeitnah informieren. Freuen Sie sich zudem jetzt schon auf unser Webinar, in welchem wir Ihnen die neuen EU-Regelungen vorstellen und die hiermit zu erwartenden Herausforderungen und Implikationen diskutieren. Zur intensiveren Diskussion der einzelnen Themenpakete bieten wir im Anschluss an das Webinar zudem wieder unsere bekannten Inhouse-Workshops für Sie an. Die Einladungen werden wir zeitnah nach Veröffentlichung des CRR III-Entwurfs versenden.

 

Ihr Ansprechpartner zum Thema:

Dr. Christian Farruggio | Financial Industry Risk & Regulation

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