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Update: Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle

Über die digitale Wirtschaft und das Steuerrecht

Das Steuerrecht konnte mit der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle oft nicht schritthalten. Nun hat die OECD Ende Januar 2020 eine Stellungnahme zur Neuordnung der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle vorgelegt. Diese basiert auf zwei Säulen. Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Inhalte der neuen Regelungen.

Welche Problemstellungen gibt es bei der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle?

Digitale und hybride Leistungsangebote erfordern aus zwei Gründen neue Lösungen für die Besteuerung:

  1. Innovative Geschäftsmodelle verfügen im Staat, in dem ihre Wertschöpfung erbracht wird, über keine oder nur eine geringe physische Präsenz; das Konzept der Betriebsstätte, das traditionell die Grundlage für die Besteuerung bildet, stößt damit an seine Grenzen (siehe Beitrag vom Institut Finanzen und Steuern).
  2. Gewinne aus modernen Geschäftsmodellen lassen sich häufig nicht (direkt) auf das Leistungsangebot zurückführen und der Beitrag immaterieller Wirtschaftsgüter (z.B. Marke, Plattform, Nutzerdaten) zur Wertschöpfung ist oft komplex.

Hintergründe

Ausführliche Informationen zur Vorgeschichte erhalten Sie auf den Deloitte Tax-News.

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Zwei Säulen-Modell der OECD zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle

Säule Eins beinhaltet eine globale Neuverteilung der Besteuerungsrechte. Ihr Ziel ist, die Einzelvorschläge der OECD zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle zu einem konsensfähigen Einheitlichen Ansatz (Unified Approach) zusammenzufassen, dem Ende 2020 alle Länder zustimmen können. Ende Januar 2020 stimmte bereits das Inclusive Framework der Stellungnahme des OECD-Sekretariats Säule Eins zu. Ende Februar 2020 folgte dann auch die Zustimmung der G20-Finanzminister.

Säule Zwei soll eine globale ‎Mindestbesteuerung für Unternehmensgewinne (Global ‎Anti-Base Erosion Proposal, GloBE) festlegen. Hierzu erhalten die Steuerverwaltungen bei Konzernobergesellschaften ein (neues) Besteuerungsrecht, ‎wenn Konzerneinheiten im Ausland unterhalb eines noch festzulegenden Besteuerungsniveaus belastet ‎werden. Auch hierzu liegt die Zustimmung des Inclusive Frameworks und der G20-Finanzminister vor.

Die OECD-Vorschläge wären eine echte Revolution und gäben bisherige Ansätze (z.B. Betriebsstätte) für digitale Geschäftsmodelle teilweise auf. Die OECD-Vorschläge beträfen nur große globale Unternehmen, die ein Country-by-Country Reporting (§ 138a AO) erstellen. Für diese könnte Ende 2020 eine globale Einigung über ein völlig neues Besteuerungsregime erfolgen.

Globaler Einigungsprozess zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle

Die Einigung zum Zwei Säulen-Modell erfolgt im Inclusive Framework zwischen etwa 137 Ländern. Im Hinblick auf dessen Zusammensetzung wird Säule Eins dann eingeführt, wenn

  • die Vereinigten Staaten,
  • die Schwellen- und Entwicklungsländer,
  • die Rohstoffexportländer,
  • Großbritannien und
  • die großen EU-Länder

diese unterstützen. Für einen Deal mit der EU zur Säule Eins werden die USA auch der Säule Zwei zustimmen. Zurzeit ist zu erwarten, dass zum Zwei Säulen-Modell bis Ende des Jahres 2020 eine globale Einigung erfolgen könnte.

Empfehlungen für Unternehmen

Säule Eins würde dazu führen, dass bei global tätigen Unternehmen Teile ihrer bisher im Inland versteuerten Bemessungsgrundlage aus dem Hochsteuerland Deutschland (mit einer Gesamtertragssteuerbelastung von ca. 31%) in die Markt- und Kundenstaaten im Ausland verlagert werden, die oft eine niedrigere Ertragssteuerbelastung haben. Für global tätige Unternehmen kann Säule Eins daher zu einer Reduktion ihrer effektiven Konzernsteuerquote führen.

Alle global tätigen Unternehmensgruppen, die einen länderbezogenen Bericht (§ 138a AO) erstellen, brauchen schnell eine erste Betroffenheitsanalyse, um mögliche Auswirkungen auf ihre effektive Konzernsteuerquote zu erkennen. Für betroffene Unternehmen bietet sich für die Detailanalyse und -simulation mit transaktionalen Daten die Nutzung der SAP Analytics Cloud für Simulationsrechnungen und Visualisierungen an.

Sprechen Sie uns bei Interesse an einer Unterstützung bei Ihrer Analyse der Implikationen des Zwei Säulen-Modells für Ihr Unternehmen (z.B. Betroffenheitsanalyse) an, damit Sie eine Ersteinschätzung der möglichen Auswirkungen haben. Wir unterstützen gerne auch im Rahmen der Modellierung mit transaktionalen Daten aus Ihrem ERP-System.

Informieren sie sich auch gerne über unsere Steuer-IT-Angebote (z.B. Digitalisierungsprojekte, Umsatzsteuer-Automation in SAP, Online-Kontrollen in SAP), die SAP Analytics Cloud oder suchen nach einer anderen hier nicht genannten Automations- oder Technologielösung? Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen unser bestehendes Portfolio vorstellen oder neue Angebote mit Ihnen entwickeln können.

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