Seit dem 30. Dezember 2024 sind die wesentlichen Bestimmungen der Markets in Crypto Assets Regulation-Verordnung (EU) 2023/1114) (MiCAR) europaweit anzuwenden. Mit der Verordnung wird ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für Kryptowerte geschaffen, mit Regelungen sowohl für den Primär- als auch für den Sekundärmarkt. Der bislang uneinheitlich geregelte Handel mit Kryptowerten (Sekundärmarkt) wird europaweit der Erlaubnispflicht unterworfen. Im Rahmen unseres Webcasts geben wir einen Überblick über die wesentlichen Regelungen der Verordnung und die mit ihr einhergehenden organisatorischen und operativen Anforderungen für Erlaubnisse. Zugleich zeigen wir auf, wie der neue einheitliche Rechtsrahmen durch einheitliche Erlaubnisverfahren, EU-Passporting und rechtssichere Umsetzung und europaweite Skalierung von Geschäftsmodellen zur Erschließung von Märkten genutzt werden kann.
Um die Regelungsinhalte der Verordnung zu erörtern, werden wir insbesondere auf die folgenden Punkte eingehen:
- Einheitlicher Rechtsrahmen: MiCAR schafft einheitliche Regeln für Kryptowerte in allen EU-Mitgliedstaaten, was zu einem klareren regulatorischen Umfeld für Unternehmen führt, die in der Krypto-Branche tätig sind.
- Definition der Kryptowerte: MiCAR definiert verschiedene Arten von Kryptowerten, darunter "Kryptowährungen", "Stablecoins" und andere digitale Vermögenswerte. Dabei werden klare Regeln für die Emission, den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten aufgestellt.
- Verbraucherschutz: Es gibt strenge Anforderungen an Transparenz, Information und Risikomanagement, um die Interessen der Investoren zu schützen. Anbieter müssen z. B. detaillierte Informationen bereitstellen, die potenzielle Risiken und Eigenschaften der Krypto Werte erläutern.
- KYC/AML-Vorgaben: Unternehmen, die Krypto-Assets anbieten, müssen strenge Know-Your-Customer (KYC)- und Anti-Geldwäsche (AML)-Vorgaben erfüllen.
Bei der Erörterung der Auswirkungen für Banken, Finanzdienstleister, FinTechs und Payment Services Provider erläutern und vertiefen wir die nachstehend zusammengefassten Vorteile der Verordnung:
- Rechtssicherheit und Klarheit: Die Einführung eines klaren regulatorischen Rahmens bietet eine verlässliche Grundlage für den Umgang mit Krypto Werten. Das reduziert Rechtsunsicherheiten und Investitionsbedenken.
- Zugang zum europäischen Markt: MiCAR ermöglicht es Unternehmen, ihre Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU anzubieten, solange sie die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Dies erleichtert die Expansion auf den europäischen Markt und verbessert die Marktchancen.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig MiCAR-konforme Produkte und Dienstleistungen anbieten, können sich als Vorreiter positionieren und Vertrauen bei den Kunden aufbauen.
- Bessere Integration von Krypto mit traditionellen Finanzsystemen: MiCAR fördert eine nahtlose Integration von Kryptowerten in bestehende Finanzsysteme. Banken könnten Krypto-Services wie Verwahrung, Handel und Liquidität anbieten, während FinTechs und Zahlungsdienstleister Krypto-Zahlungsabwicklungen und -transaktionen in ihre Plattformen integrieren können.
- Erhöhte Marktakzeptanz: Da MiCAR den Verbraucherschutz stärkt und die Marktintegrität fördert, könnte dies die Akzeptanz von Kryptowerten in der breiten Bevölkerung steigern. Dies ist vorteilhaft für alle Unternehmen, die mit Kryptowerte in Verbindung stehen.
- Nutzerfreundliche Innovationen: Banken und FinTechs könnten neue, benutzerfreundliche Produkte und Dienstleistungen entwickeln, die auf der Regulierung von MiCAR basieren, wie z. B. Krypto-gestützte Zahlungsdienste, Krypto-Investmentprodukte oder Stablecoin-basierte Zahlungsabwicklungen.
Durch den Webcast führen werden der bekannte Blockchain- und Krypto-Experte Alireza Siadat (Partner, Deloitte Legal, Frankfurt) und der Blockchain-Experte und Leiter des Deloitte Blockchain Institute, Jens Hermann Paulsen (Director und Lead Web3 & Digital Assets, Deloitte, Hamburg).
Im Nachgang zu unseren Präsentationen stehen Ihnen die Vortragenden selbstverständlich auch für ein ausführliches Q&A zur Verfügung.
Stellen Sie Ihre Fragen für den Q&A-Teil gerne bereits im Rahmen Ihrer Anmeldung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Informationen
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an
Sabine Sander-Schweden
Tel: +49 403 7853 831
E-Mail: ssander-schweden@deloitte.de
Ihr Kontakt
Deloitte Legal | Partner | Banking & Finance | Blockchain & Krypto
Deloitte | Director | Lead Web3 & Digital Assets
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