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COVID-19: Aktuelles für die österreichische Bankenbranche

Die aktuellen Maßnahmen im Rahmen von COVID-19 haben auch für die Bankenbranche erhebliche Auswirkungen. Wir möchten Sie zeitnah und in komprimierter Form über aktuelle Themen, Maßnahmen und Auswirkungen der COVID 19-Krise für die österreichische Bankenbranche informieren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen und weiterführende Diskussionen gerne jederzeit zur Verfügung.

Sonderbericht vom International Deloitte Center for Financial Services

Das internationale Deloitte Center for Financial Services veröffentlichte einen Sonderbericht zu möglichen Auswirkungen auf den Banken- und Kapitalmarktbereich durch COVID-19. In diesem Bericht werden Schlüsselfragen zur Aufrechterhaltung der geschäftlichen und betrieblichen Belastbarkeit erörtert. Das Dokument deckt jene Themen ab, die Banken und Kapitalmarkteilnehmer weltweit gerade jetzt in Betracht ziehen – vom Liquiditätsmanagement bis hin zur Festigung der operativen Widerstandsfähigkeit - und liefert sohin Empfehlungen für erste Handlungsschritte, die Banken als Reaktion auf den sich ausweitenden COVID-19-Ausbruch bereits jetzt in Angriff nehmen sollten bzw. bereits genommen haben. Den Bericht in englischer Sprache findet Sie hier . Zur besseren Lesbarkeit haben wir eine kurze, zusammenfassende Präsentation zum Thema für Sie erstellt.

30. Juni 2020: Schreiben der FMA an die WKO zu Moratorien ohne Gesetzesform, EBA verlängert Geltungsdauer ihrer Leitlinien zu Moratorien und Umsetzung der EBA/GL/2020/07 im österreichischen Meldewesen

Die FMA beantwortete in einem Schreiben an die WKO Anfragen der österreichischen Kreditinstitute zu „freiwilligen“ und „privaten“ Moratorien. Aus den EBA-Leitlinien ergibt sich lt. FMA unzweifelhaft, dass bankspezifische Maßnahmen keine Moratorien ohne Gesetzesform darstellen auch wenn Stundungen systematisch einer Mehrzahl von Kunden ein- und desselben Institutes angeboten werden.

Die EBA beschloss, die Geltungsdauer ihrer Leitlinien für gesetzliche Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform um drei Monate bis zum 30. September 2020 zu verlängern.

Die FMA veröffentlichte einen Verordnungsentwurf zur Änderung der VERA-V, ZEIMV und JKAB-V. Im Rahmen der Nachbegutachtung ist der Verordnungsentwurf um die §§ 6c und 10d VERA-V sowie die dazugehörigen Anlagen J1 und J2 erweitert worden.

19. Juni 2020: EBA veröffentlicht bank-by-bank Daten und ESMA erneuert ihren Beschluss, wonach Netto-Short-Positionen ab 0,1% gemeldet werden müssen

Die EBA veröffentlichte am 08. Juni 2020 ihre siebente EU-weite Transparenzübung. Diese liefert Marktteilnehmern Daten zu Kapitalpositionen und zur Qualität von Vermögenswerten auf Bankebene per Stichtag 31. Dezember 2019. Die erhobenen und offengelegten Daten bestätigen, dass der EU-Bankensektor vor COVID-19 eine solide Kapitalposition und eine verbesserte Qualität der Vermögenswerte aufwies. Allerdings zeigen die Daten auch erhebliche Streuungen zwischen den Banken.

Die ESMA erneuert in einer Mitteilung vom 11. Juni 2020 ihren ursprünglich erlassenen Beschluss, wonach Inhaber von Netto-Short-Positionen in an einem geregelten Markt in der EU gehandelten Aktien, vorübergehend verpflichtet werden, die zuständige nationale Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen, wenn die Position 0,1% des ausgegebenen Aktienkapitals übersteigt.

15. Juni 2020: Veröffentlichung der finalen EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und –überwachung (Breaking News)

Die nun finale Version der Leitlinien beinhaltet Anforderungen an die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern und den Umgang mit den dafür erforderlichen Informationen und Daten. Sie bauen gemäß Auftrag der Europäischen Kommission soweit möglich und sofern relevant auf bestehenden nationalen Erfahrungen mit der Thematik auf und sind in vielen Bereichen als Präzisierung, teilweise aber auch als signifikante Erweiterung der Kreditvergabe-Standards in den EU-Mitgliedsstaaten zu sehen. Neben ausreichend hohen Standards für Kreditvergabe und -überwachung zum Zweck der Verhinderung des zukünftigen Impairments neu vergebener Kredite, sollen die Leitlinien auch die Einhaltung europäischer Verbraucherschutzvorschriften bei der Kreditvergabe sicherstellen. Während die Finalisierung der Leitlinien seitens der Bankenindustrie schon seit geraumer Zeit erwartet und von einer sehr zeitnahen Anwendung ausgegangen wurde, sind die Leitlinien COVID-19-bedingt nun ab 30. Juni 2021 anzuwenden.

10. Juni 2020: EBA-Leitlinien zur Berichterstattung und Offenlegung von Daten in Bezug auf COVID-19 und IOSCO fordert Emittenten zur Offenlegung von Folgen in Zusammenhang mit COVID-19 auf

Die EBA veröffentlichte Leitlinien zur aufsichtlichen Meldung und Offenlegung von Informationen in Zusammenhang mit COVID-19 bedingten Maßnahmen. Aufbauend auf den Bestimmungen zur Meldung von Finanzinformationen (FINREP) werden mit der vorliegenden Leitlinie zusätzliche Melde- und Offenlegungspflichten eingeführt.

Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) betont in einer Aussendung die Bedeutung rechtzeitiger und qualitativ hochwertiger Informationen über die Auswirkungen von COVID-19. COVID-19 hat laut IOSCO durch die Beeinflussung von Finanzberichterstattung, Abschlussprüfung und zeitnahe Offenlegung von Emittenten-Informationen potentiell signifikante Auswirkungen auf die Entscheidungen von Investoren.

29. Mai 2020: FMA beendet Einschränkungen für Leerverkäufe, OeNB gibt Hinweise zur Abbildung von COVID-19 Maßnahmen in GKE und AnaCredit, ESMA fordert transparente Informationen zu COVID-19-Effekten in Halbjahresfinanzberichten

Die FMA ließ die per Verordnung erlassenen Einschränkungen für Leerverkäufe von bestimmten an der Wiener Börse notierenden Finanzinstrumenten in Abstimmung mit der ESMA und mit fünf weiteren EU-Staaten mit 18. Mai 2020, 24:00 Uhr auslaufen.

Die OeNB veröffentlichte Hinweise zur Abbildung von COVID-19 Maßnahmen in GKE und AnaCredit. In Österreich sind Kredit- bzw. Kreditrisiko-bezogene COVID-19 Maßnahmen erstmals für die GKE-Meldung zum Stichtag 30. April 2020 von Relevanz.

Die ESMA ruft börsennotierte Emittenten in einem Public Statement dazu auf, in Halbjahresfinanzberichten und anderen gemäß IAS 34 erstellten Zwischenabschlüssen und -lageberichten transparent darzustellen, wie sich COVID-19 auf ihr Geschäft auswirkt.

22. Mai 2020: FMA-Jahresbericht 2019, aktuelles ESMA Risk Dashboard sowie FATF-Bericht über COVID-19-bezogene Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken

Laut FMA ist die österreichische Finanzdienstleistungsindustrie in Zeiten von COVID-19 stabil und krisenfest aufgestellt. Die harte Kernkapital-Quote wurde in den Jahren seit 2007 auf etwa 16 % verdoppelt. Der Anteil notleidender Kredite konnte von 14 % in der Finanzkrise auf derzeit rund 2 % abgebaut werden.

Das ESMA-Risk Dashboard zeigt, dass die Märkte angesichts der massiven staatlichen Interventionen einen Aufschwung erlebt haben. Laut ESMA besteht in der Zukunft nach wie vor ein Risiko signifikanter Marktkorrekturen.

Im Bericht der FATF über COVID-19-bezogene Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken werden durch COVID-19 resultierende Herausforderungen, Good Practices und politische Antworten auf neue Bedrohungen und Schwachstellen identifiziert.

14. Mai 2020: ESMA erinnert an die Einhaltung von Wohlverhaltensregelungen gemäß MiFID II trotz COVID-19 und Aufschub der letzten Umsetzungsphasen für Einschussanforderungen für nicht zentral geclearte OTC-Derivate

Im gegenwärtigen Umfeld ist die ESMA der Ansicht, dass Institute verstärkte Wohlverhaltens- und Sorgfaltspflichten gemäß MiFID II treffen, insbesondere wenn Kleinanlegern mit begrenzten Analagekenntnissen Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen angeboten werden.

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben am 04. Mai 2020 einen gemeinsamen Entwurf für Technische Regulierungsstandards veröffentlicht, um die Delegierte Verordnung über Risikominderungstechniken für nicht zentral geclearte OTC-Derivate unter der europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) zu ändern und einen Aufschub spezifischer Anforderungen zu erwirken.

06. Mai 2020: Fristerstreckungen im aufsichtsrechtlichen Meldewesen, FMA-Schreiben zu Bonitätsprüfung iVm Bundesgaratien sowie EBA-Entwurf zu Berichtsanforderungen für Marktrisiken

Am 27. April 2020 wurde die FMA-FriVerV 2020 zu Fristenverlängerungen im Bankenaufsichtsbereich im BGBl veröffentlicht. Im finalen Dokument sind nun aufwändige Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten nicht enthalten.

Die FMA hat ein Schreiben in Bezug auf die Bonitätsprüfung von Kreditinstituten in Verbindung mit Garantien im Rahmen des COVID-19 Hilfspakets an die österreichische Kreditwirtschaft gerichtet.

Am 04. Mai 2020 veröffentlichte die EBA einen Entwurf der Durchführungsstandards zu Berichtsanforderungen für Marktrisiken gemäß CRR2. Es werden erste Elemente der Änderungen des Marktrisiko-Regimes (FRTB) dargestellt.

28. April 2020: Temporäre Erleichterungen bei Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken, EBA-Leitlinien zur Anwendung der aufsichtlichen Flexibilität sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 16 in Bezug auf Leasingverhältnisse

Die EZB kündigte in einer Presseaussendung am 16. April 2020 eine Erleichterung bei den Eigenmittelanforderungen der Institute für Marktrisiken an. Damit reagiert die EZB auf die außergewöhnlich hohe Volatilität, die derzeit auf den Finanzmärkten beobachtet werden kann. Diese Erleichterung wird nach sechs Monaten auf Basis der beobachtbaren Marktvolatilitäten erneut durch die EZB überprüft.
Durch die Leitlinien zur Anwendung der aufsichtlichen Flexibilität vom 22. April 2020 verschafft die EBA Klarheit darüber, wie die zusätzliche Flexibilität bei den Aufsichtsansätzen in Bezug auf Marktrisiken, den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP), die Sanierungsplanung, die digitale operative Belastbarkeit eines Instituts durch die Gewährleistung der Geschäftskontinuität sowie IKT-Sicherheit und Verbriefung berücksichtigt werden soll.
Das IASB hat am 24. April 2020 den Entwurf für Ergänzungen zu IFRS 16 Leases - „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)“ - veröffentlicht. Die Änderungen sollen Leasingnehmer von der Verpflichtung befreien, zu beurteilen, ob eine auf COVID-19 bezogene Mietkonzession (z.B. Stundung oder Erlass) eine Leasingmodifikation ist.

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22. April 2020: Änderung der Verordnung über die Beschränkung von Leerverkäufen, Stellungnahme zu Sorgfaltspflichten gem. FM-GwG bei Vergabe von staatlichen Förderkrediten sowie Katalog an Vorschlägen zu Änderungen bei der Aufsichtspraxis der FMA/OeNB

Mit einer Änderung der bestehenden Verordnung verlängert die FMA das Mitte März erlassene, zeitlich befristete Verbot von Leerverkäufen bestimmter Finanzinstrumente in abgewandelter Form bis 18. Mai 2020. Während bisher Leerverkäufe auf jede einzelne Transaktion bezogen verboten, stellt die geänderte Verordnung auf Nettoleerverkaufspositionen ab.
Ebenfalls nimmt die FMA auf eine Rechtsanfrage der WKO zur Vergabe von staatlichen Förderkrediten aus Sicht der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Stellung. Das Schreiben der FMA betont in diesem Zusammenhang, dass sich die Einschätzung eines geringen Risikos der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausschließlich auf den durch die COFAG besicherten Kredit durch das Kreditinstitut bezieht.
Die FMA beantwortet in Abstimmung mit der OeNB aktuelle Fragen der WKO zur Aufsichtspraxis in Zusammenhang mit COVID-19 . Konkret werden insbesondere folgende Themenbereiche behandelt: (i) Liquiditätsanforderungen, (ii) Kapitalanforderungen, (iii) Sanierungsplanung, (iv) Offenlegung sowie (v) Verlängerung von Fristen.

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15. April 2020: Erleichterungen für LSI bei der Aktualisierung von Sanierungsplänen, Informationen zu COVID-19-3-5-Gesetzgebung und Rechnungslegung im aktuellen Umfeld sowie Fristerstreckungen bei ITS-Erhebungen im Meldewesen

Die tourliche Aktualisierung der Sanierungspläne weniger bedeutender Institute (LSIs) ist gemäß Schreiben der FMA im Jahr 2020 auf die Kernelemente des Sanierungsplanes zu beschränken. Im Sanierungsplan sind lediglich die Kapitel „Eskalationsprozess“, „Indikatoren“ sowie „Sanierungsmaßnahmen“ einem Update zu unterziehen. Die Sanierungsplan-Templates sind in vereinfachter Form eingeschränkt auf die genannten Kapitel des Sanierungsplanes zu befüllen.
Die FMA veröffentlicht eine Stellungnahme zu einer Anfrage der WKO bezüglich verschiedener Aspekte der COVID-19-3-5-Gesetzgebung und zur Anwendung von IFRS 9 im aktuellen Markt-Umfeld. Die Stellungnahme umfasst: (i) die Behandlung von durch die COFAG garantierten Überbrückungskrediten, (ii) die Auswirkung des Moratoriums nach dem 2. COVID-19-JuBG sowie (iii) die Beurteilung von Stage-Transfers und der Anpassung der Risikovorsorge.
Darüber hinaus wird Instituten bei EBA ITS-Erhebungen, die im Zeitraum März bis inklusive Mai 2020 zu übermitteln sind, ein zusätzlicher Monat für die Übermittlung gewährt. Spezifische Ausnahmen dazu werden in einem Schreiben der OeNB ebenfalls genannt.

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07. April 2020: Österreichisches Gesetz zu Stundungen, EBA-Leitlinien zu Moratorien sowie allgemeine Meldewesenerleichterungen für Kreditinstitute

Nach intensiven Verhandlungen über die Stundung von Kreditraten aufgrund von COVID-19 wurde am 04. April 2020 das 4. COVID-19-Gesetz verabschiedet. In Artikel 37 (2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, 2. COVID-19-JuBG) dieses Gesetzes wird insbesondere auf die Verschiebung der Fälligkeit von Zahlungen bei Kreditverträgen, auf Überbrückungskredite sowie auf die Stundung von Zahlungsplanraten näher eingegangen. Zusätzlich veröffentlichte die EBA Leitlinien zu Moratorien. Darin werden Voraussetzungen für gesetzliche Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform sowie Auswirkungen auf die Definitionen von „Zahlungsausfall“ und „Stundung“ dargelegt. OeNB und FMA unterstützen in einer öffentlichen Mitteilung die von EZB, EBA, SRB und SSM zur Diskussion gestellten Maßnahmen und Spielräume im regulatorischen Rahmenwerk zur Entlastung der Banken im Meldewesen.

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01. April 2020: Empfehlung auf Dividendenausschüttung zu verzichten, Änderung der Berichtspflicht zur Liquiditätsübersicht für LSIs der sowie Erklärung des IASB zu IFRS 9

Angesichts der massiven Herausforderungen durch die Auswirkungen von COVID-19 haben die EZB sowie die FMA die dringende Empfehlung ausgesprochen, auf Dividendenausschüttungen für das abgelaufene Geschäftsjahr zu verzichten sowie von Rückkäufen eigener Aktien Abstand zu nehmen. Außerdem wird die wöchentliche Berichtspflicht über die Liquiditätslage durch eine monatliche Berichtspflicht ersetzt. Das International Accounting Standards Board hebt Anforderungen in Zusammenhang mit IFRS 9 „Finanzinstrumente“ hervor, die hinsichtlich der Rechnungslegung für erwartete Kreditverluste für Unternehmen relevant sind. Die Anforderungen von IFRS 9 werden damit aktuell weder geändert, noch entfernt oder ergänzt, sondern konkretisiert und an die Gegebenheiten von COVID-19 angepasst.

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26. März 2020: Aktuelle nationale und internationale Veröffentlichungen für die Bankenbranche zu COVID-19

Die aktuellen Veröffentlichungen betreffen vor allem die Aufrechterhaltung der Kreditversorgung von Unternehmen und Haushalten. Zu diesem Zweck sollen auch regulatorische Spielräume genutzt werden.  Im Rahmen der Anwendung von IFRS 9 betreffen die Auswirkungen der Pandemie insbesondere die Berücksichtigung von Effekten, die sich aus staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, aus der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (SICR) sowie durch die Berechnungen der erwarteten Kreditverluste ergeben. Zusätzlich werden in Zusammenhang mit MiFID II Fragen bezüglich der Anforderungen an die Aufzeichnung von Telefongesprächen erörtert.

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23. März 2020: Änderung der vorgesehenen Meldefrequenz für die wöchentliche Liquiditätsübersicht

Da die seitens der Aufsicht vorgesehene Implementierung einer täglichen bzw. wöchentlichen Berichtspflicht über die Liquiditätssituation für viele Kreditinstitute in der jetzigen Phase eine offensichtlich ausgesprochen hohe Zusatzbelastung bedeutet hätte, werden LSIs in einem aktualisierten Informationsschreiben der OeNB auf weitere Anpassungen der Berichtspflichten hingewiesen.

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20. März 2020: Aktuelle Maßnahmen und Auswirkungen auf die Bankenbranche in der COVID-19-Krise

Die aktuellen Geschehnisse rund um COVID-19 hat einige Banken-Aufsichtsbehörden, wie die Finanzmarktaufsicht oder die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, zu einer Abänderung ihrer Richtlinien und Meldepflichten gezwungen. Diese umfassen unteranderem:

  • Übermittlung einer wöchentlichen Liquiditätsübersicht (Erhebung MW)
  • Aufschub der SFTR-Berichterstattung für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
  • Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Beschränkung von
  • Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten in einer Ausnahmesituation

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Europäische Aufsichtsbehörden reagieren auf Pandemie

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) haben am vergangenen Freitag wesentliche Maßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 angekündigt, um sicherzustellen, dass Banken unter ihrer Aufsicht auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus weiterhin ihre volkswirtschaftlichen Aufgaben wahrnehmen können.

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