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IFRS 16
Auswirkungen des neuen Leasingstandards auf Banken
Im Januar 2016 hat das IASB im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes mit dem FASB nach über zehnjähriger Überarbeitungszeit den neuen Leasingstandard IFRS 16 veröffentlicht. Dieser neue Standard, der spätestens für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden ist, erfordert, dass Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz erfassen. Mit dem Deloitte Whitepaper No. 79 geben wir einen Überblick über zu erwartende handels- und aufsichtsrechtliche Auswirkungen des neuen Bilanzierungsstandards.
Juni 2017
Die genannten Veränderungen haben Auswirkungen auf unterschiedliche Bestandteile der Finanzberichterstattung eines Unternehmens, wie die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Kapitalflussrechnung, und somit auf zentrale Finanzkennzahlen des Leasingnehmers. Die verpflichtende „On Balance“-Bilanzierung auf Leasingnehmerseite wird insbesondere in leasingstarken Branchen eine deutliche Bilanzverlängerung mit sich bringen. Zentrale Frage für die Darstellung des nunmehr bilanzierten Vermögensgegenstandes auf Leasingnehmerseite im aufsichtsrechtlichen Sinne ist die Behandlung dieses immateriellen Vermögenswertes. Grundsätzlich würde dieser zu einem Kapitalabzugsposten führen. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht stellt stattdessen jedoch eine Behandlung als Risikopositionswert, abhängig vom zugrunde liegenden Leasinggegenstandes, in den Raum.
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