Die BGH-Leitentscheidung zum „Scraping-Fall“ hat die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Falle von „Datenlecks“ grundlegend verändert.
Nach der Entscheidung des BGH können Betroffene immateriellen Schadensersatz schon allein aufgrund eines verwenderseitigen Kontrollverlusts über ihre Daten verlangen. Für die Betroffenen erleichtert dies die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erheblich – mit den hiermit verbundenen finanziellen Risiken für die auf die Nutzung und Verarbeitung von Daten angewiesenen Unternehmen.
In unserem Webcast berichten wir über die BGH-Entscheidung und zeigen ihre Konsequenzen und die sich aus ihr ergebenden Haftungsrisiken für Unternehmen auf.
Eine kosteneffiziente Vermeidung von haftungsrelevanten Sachverhalten und eine Abwehr von Massenverfahren in der Folge von „Datenlecks“ wird für Unternehmen nur durch die Nutzung modernster Technologie unter Einsatz KI-basierter Tools möglich sein.
In unserem Webcast werden wir Ihnen unser JUNE AI & Automation Case Management System vorstellen und aufzeigen, wie Sie unsere JUNE- Lösung einsetzen können, um Ihre Rechtsverteidigung effizient zu organisieren.
Im Nachgang zu unseren Präsentationen stehen Ihnen die Vortragenden selbstverständlich auch für ein ausführliches Q&A zur Verfügung.
Stellen Sie Ihre Fragen für den Q&A-Teil gerne bereits im Rahmen Ihrer Anmeldung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Informationen
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an
Sabine Sander-Schweden
Tel: +49 403 7853 831
E-Mail: ssander-schweden@deloitte.de