Dekarbonisierung von Unternehmen

Artykuł

Dekarbonisierung von Unternehmen

Verfügbare Förderprogramme zur Reduzierung der CO2-Emissionen von Unternehmen

November 2023

Unternehmen, die Dekarbonisierungsmaßnahmen planen, können von einer Reihe von Anreizen profitieren, die die Kosten der geplanten Projekte reduzieren.

Der schnell fortschreitende Klimawandel und die Umweltzerstörung sind heute zentrale Herausforderungen in der Welt von heute und damit eine Bedrohung für Europa. Um den fortschreitenden Klimawandel aufzuhalten, sind radikale, weitreichende und groß angelegte Maßnahmen erforderlich. Eine davon ist die von der Europäischen Kommission am 11. Dezember 2019 verabschiedete Green-Deal-Strategie (European Green Deal) mit dem übergreifenden Ziel, bis 2050 Klimaneutralität für Europa zu erreichen.

Die Auswirkungen der europäischen Green-Deal-Strategie zeigen sich in dem Angebot an nicht-kommerziellen Finanzierungen. Unternehmen, die Maßnahmen und Investitionen zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen planen, z.B. durch die Verbesserung der Energieeffizienz oder die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen, können von einer Reihe von Förderinstrumenten profitieren.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Programmen, die derzeit verfügbar sind bzw. in naher Zukunft eingeführt werden sollen, um die Dekarbonisierung von Unternehmen zu unterstützen.

Aufruffrist: 23.10.2023 bis 20.12.2024

Ziel und Bedingungen des Programms: Das Programm unterstützt die Dekarbonisierung energieintensiver Branchen in Polen (Branchen, deren Produktionsanlagen unter das EU-Emissionshandelssystem fallen) durch die Erhöhung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.

Gefördert werden Investitionen in den Bau oder Umbau von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energiequellen zusammen mit Energiespeichern oder deren Anschluss an das Unternehmens- und/oder Verteilungs-/Fernleitungsnetz. Das Programm richtet sich an Betreiber (Eigentümer, Inhaber usw.) einer Anlage, die unter das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten im Sinne des Gesetzes über das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten vom 12. Juni 2015 (Dz. U. [poln. GBl.] von 2023, Pos. 589, in der jeweils aktuellen Fassung) fällt.

Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens 80 % der erzeugten Energie für eigene Zwecke genutzt wird.

Form und Höhe der finanziellen Unterstützung: zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (zwischen 5 und 300 Mio. PLN) mit der Möglichkeit, einen Bonus von bis zu 30 % des Darlehensbetrags zu erhalten, der die Höhe des zurückzuzahlenden Kapitals verringert.

Aufruffrist: 23.10.2023 bis 20.12.2024

Ziel und Bedingungen des Programms: Das Programm unterstützt die Verbesserung der Energieeffizienz von energieintensiven Branchen in der polnischen Industrie (Branchen, deren Produktionsanlagen unter das EU-Emissionshandelssystem fallen).

Gefördert werden können in erster Linie Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz, mit Ausnahme von Thermomodernisierungs- und Renovierungsinvestitionen. Die Investitionen müssen sich aus der Empfehlung eines vorherigen Energieaudits ergeben und zu einer Einsparung von mindestens 10 % der Endenergie führen.

Die zu subventionierenden Investitionen betreffen vor allem:

  • Bau von Anlagen zur Rückgewinnung von Prozessabwärme und deren Nutzung in weiteren technologischen Prozessen,
  • Steigerung der Energieeffizienz, die zu einer Verringerung des Stromverbrauchs aus dem NPS-Netz führt, einschließlich des Baus von IT-Systemen zur Überwachung des Energieverbrauchs, der Energieerzeugung und -speicherung mit dem Ziel der Optimierung der Verwaltung.

Form und Höhe der finanziellen Unterstützung: zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (zwischen 1 und 300 Mio. PLN) mit der Möglichkeit, einen Bonus von bis zu 20 % des Darlehensbetrags zu erhalten, der die Höhe des zurückzuzahlenden Kapitals verringert.

Aufruffrist: 25.04 - 25.07.2024

Ziel und Bedingungen des Programms: Investitionen für eine Energieeffizienz im weitesten Sinn, die mit Energieeinsparungen einhergehen, einschließlich:

  • Thermomodernisierung von Gebäuden,
  • Umstellung der verwendeten Energiequellen auf umweltfreundlichere,
  • Ersatz von Geräten, Anlagen oder technologischen Linien durch energieeffizientere.

Das Programm unterstützt Investitionen zur Modernisierung bestehender Infrastrukturen (z.B. Gebäude, Maschinen und Anlagen), um den Primärenergieverbrauch in dem modernisierten Bereich um mindestens 30 Prozent im Vergleich zum derzeitigen Verbrauch zu senken.

Dem Antrag muss ein Energieaudit beigefügt werden, aus dem die geforderte Mindesteinsparung an Primärenergie hervorgehen muss.

Das Programm richtet sich an Unternehmen

  • aus dem KMU-Sektor (Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen),
  • Small Mid-Caps – große Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro,
  • Mid-caps – Unternehmen, die der Definition eines Großunternehmens entsprechen und bis zu 3.000 Mitarbeiter beschäftigen.

Form und Höhe der finanziellen Unterstützung: Zuschuss, der den Kapitalanteil eines von einer Geschäftsbank gewährten Umweltkredits reduziert. Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt von der Größe des Unternehmens und dem Standort des Projekts ab und liegt zwischen 20 % und 70 % der förderfähigen Kosten.

Aufruffrist: 1. Quartal 2024

Ziel und Bedingungen des Programms: Aus dem Programm sollen gefördert werden:

  • Bau, Umbau, Modernisierung und Erweiterung von erneuerbaren Energiequellen zur Erzeugung von Biomethan mit Anschluss an das Gasnetz,
  • Bau oder bauliche Erweiterung von erneuerbaren Energiequellen im Hinblick auf die Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus Biogas zusammen mit Energiespeichern für die EE-Quelle und Anschluss an das Netz, einschließlich der Infrastruktur, die die Nutzung der in KWK erzeugten Wärme ermöglicht.

Gefördert werden größere Anlagen mit einer Leistung von mehr als 0,5 MWe (Strom) und 0,5 MWth (Wärme).

Form und Höhe der finanziellen Unterstützung: Finanzinstrumente (Zuschüsse und Darlehen). Derzeit sind keine detaillierten Informationen verfügbar.

Aufruffrist: 1. Quartal 2024

Ziel und Bedingungen des Programms: Aus dem Programm soll die Verbesserung der Energieeffizienz (einschließlich der Installation von erneuerbaren Energien) in großen und mittleren Unternehmen gefördert werden.

Finanziert werden Projekte, die Folgendes betreffen:

  • energetische Sanierung von Unternehmensgebäuden,
  • Steigerung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen,
  • Steigerung der Energieeffizienz der Medienkreislaufsysteme im Betrieb (z.B. Kalt- oder Warmwassersystem, Druckluftsystem oder Lüftungssystem),
  • Transportwege und Erhöhung der Energieeffizienz von Hilfssystemen, einschließlich z.B. Kesselhausanlagen, industrielle Prozesswärmerückgewinnungssysteme oder Beleuchtung, und Installation von EE-Anlagen,
  • Installation von Anlagen für die Produktion, Speicherung, Betankung oder den Transport von Wasserstoff.

Form und Höhe der finanziellen Unterstützung: Finanzinstrumente (Zuschüsse und Darlehen). Derzeit sind keine detaillierten Informationen verfügbar.

Aufruffrist: geplant im Jahr 2024 (derzeit keine konkreten Termine)

Ziel und Bedingungen des Programms: Förderung des Einsatzes von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung durch Unternehmer, die im Bereich der Energieerzeugung tätig sind und eine installierte thermische und/oder elektrische Leistung von mindestens 50 MW haben.

Förderfähig sind Projekte zum Bau und/oder Umbau von Kraftwerksblöcken mit einer installierten Gesamtleistung von mindestens 10 MW, die unter den Bedingungen der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden (mit Ausnahme der in einem kohlebefeuerten Kraftwerksblock erzeugten Energie), sowie deren Anschluss an das Übertragungsnetz, die zur Energieerzeugung nutzen:

  • Abwärme,
  • Energie aus erneuerbaren Quellen,
  • gasförmige Brennstoffe, Gasgemische, synthetisches Gas oder Wasserstoff.

Ein Netzanschluss und eine Energiespeichereinrichtung sind als ergänzendes Element der Investition zulässig.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass nicht mehr als 30 % der in der KWK-Anlage erzeugten Nutzwärme in das öffentliche Wärmenetz eingespeist werden.

Form und Höhe der finanziellen Unterstützung: Ein Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (maximal 30 Mio. EUR), ein Darlehen von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (maximal 300 Mio. PLN).

Umweltfragen spielen in der Entwicklungs- und Transformationsstrategie von Unternehmen eine immer wichtigere Rolle, denn die Notwendigkeit, ihre Aktivitäten an die geltenden Anforderungen und Vorschriften anzupassen, ist mit einer Reihe von – oft sehr kostspieligen – Investitionen verbunden. Nichtkommerzielle Finanzierungen (Zuschüsse, steuerliche Anreize, Vorzugsdarlehen) können die Kosten für diese Aktivitäten erheblich senken. Deshalb ist es so wichtig, die geplanten Investitionen im Hinblick auf die Möglichkeit, eine angemessene Unterstützung dafür zu erhalten, zu analysieren.

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