F&E-Steuergutschriften (Steuerentlastungen für Forschung und Entwicklung)

Artykuł

F&E-Steuergutschriften (Steuerentlastungen für Forschung und Entwicklung)

Umfassende Unterstützung bei der Inanspruchnahme der F&E-Steuervergünstigung und ihrer ordnungsgemäßen Abrechnung

Dezember 2023

Das Deloitte-Team bietet umfassende Unterstützung bei der Inanspruchnahme und Verbuchung der Steuervergünstigung für Forschung und Entwicklung (F&E-Steuergutschrift), die Steuerpflichtige zu einem zusätzlichen Abzug eines Teils der Aufwendungen für F&E-Aktivitäten, die zuvor unter den steuerlich absetzbaren Kosten ausgewiesen wurden, von der Steuerbemessungsgrundlage berechtigt.

Derzeit kann die Inanspruchnahme der F&E-Steuergutschrift in Wirklichkeit bedeuten, dass bestimmte Ausgaben doppelt als steuerlich abzugsfähige Kosten gezählt werden (durch Einbeziehung in die Kosten und durch einen zusätzlichen Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage). Dank der F&E-Steuergutschrift kann die Entwicklung des Geschäftsbetriebs also nicht nur eine Steigerung des Potenzials der Geschäftstätigkeit mit sich bringen, sondern auch eine Steigerung der Effizienz der Steuerabrechnungen.

F&E-Steuergutschrift – unsere Unterstützung:

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Inanspruchnahme und Verbuchung der F&E-Steuervergünstigung, wie z. B.:

  • Analyse Ihrer Geschäftstätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Bewertung der durchgeführten Aktivitäten als Forschungs- und Entwicklungstätigkeit,
  • Erstellung einer detaillierten Analyse zusammen mit Empfehlungen zur Methode der Bilanzierung der Ausgaben für solche Aktivitäten unter den verbuchungstechnischen Gesichtspunkten der Steuervergünstigung,
  • in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Steuererleichterung, die Gegenstand von Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden sind – Sicherung der Steuerposition des Unternehmens durch Beantragung verbindlicher Auskünfte,
  • die laufende Unterstützung des Unternehmens in Bezug auf Abzüge, die auf der Grundlage der Steuerentlastung vorgenommen werden, einschließlich der Unterstützung bei der Berechnung der Höhe des Abzugs, zu dem das Unternehmen berechtigt ist.

Wer kann die Erleichterungen in Anspruch zu nehmen?
  • Die F&E-Steuergutschrift kann von Unternehmen jeder Größe in Anspruch genommen werden. Es gibt keinen Mindestschwellenwert für die Größe des Unternehmens oder für die Mindestkosten, die für F&E-Aktivitäten anfallen.
  • Eine eigene F&E-Abteilung ist für die Inanspruchnahme der F&E-Steuergutschrift nicht erforderlich.
  • Die F&E-Steuergutschrift gilt nicht nur für diejenigen, die in großem Umfang (weltweit, international) innovativ tätig sind. Die Definition von F&E ist viel breiter gefasst und umfasst verschiedene Arten von Arbeiten, darunter die Erstellung von Konzepten, die Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen, die Entwicklung von Prototypen, Tests usw.

Warum Deloitte?

Wir sorgen für den höchsten Standard unserer Dienstleistungen und bieten Ihnen eine Geschäftsverbindung mit einem Team unserer erfahrenen Experten, die globales Wissen (als Mitglieder des internationalen Teams von Gi3 Deloitte – Global Investment and Innovation Incentives) mit langjähriger Praxis und Kenntnis der lokalen Besonderheiten und Vorschriften verbinden.


Ausgewählte Erfahrungen des Deloitte-Teams bei der Umsetzung der F&E-Steuerentlastung (Mandantennamen sind vertraulich):

  • Unterstützung eines IT-Unternehmens bei einer Steuerprüfung der F&E-Steuerentlastung, die mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurde
  • Umfassende Unterstützung für zwei führende europäische Hersteller von Bergbaumaschinen
  • Umfassende Unterstützung für einen weltweit führenden Hersteller von Maschinen für die Lebensmittelindustrie
  • Umfassende Unterstützung für ein IT-Unternehmen, das zu einem der größten internationalen Konzerne mit fünf F&E-Zentren in Polen gehört
  • Umfassende Unterstützung für einen führenden europäischen Hersteller von elektronischen Lösungen
  • Bewertung des Potenzials der Geschäftstätigkeit im Hinblick auf die mögliche Inanspruchnahme von F&E-Steuergutschriften für einen weltweit führenden Hersteller von Komponenten und Ausrüstungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie
  • Identifizierung von F&E-Aktivitäten und Darstellung von Fragen im Zusammenhang mit der Verbuchung von F&E-Steuergutschriften für einen weltweit führenden Hersteller von Komponenten für die Automobilbranche
  • Umfassende Unterstützung bei der F&E-Steuerentlastung für einen weltweit führenden Hersteller von Baumaterialien
  • Analyse des Potenzials im Hinblick auf die Inanspruchnahme der F&E-Steuergutschriften für einen europäischen Hersteller in der Lebensmittelbranche
  • Umfassende Unterstützung bei der F&E-Steuerentlastung für ein internationales Energieunternehmen


Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, sollten Sie Fragen zu den Möglichkeiten der Inanspruchnahme von F&E-Steuerentlastungen haben.

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